—— 263 lichen Standpunkt zum Ausdruck bringen wollen, indem er erklären wollte, daß das Vorherrſchen und die Allweisheit des Juriſtentums nicht dauernder Grundſatz auch für die Charlottenburger Verwaltung bleiben ſolle. Meine Herren, wir werden ja in dieſem Falle das Ergebnis der Ausſchreibung abzuwarten haben. Es wird ſich dann zeigen, ob wir auf Grund der eingehenden Meldungen in der Lage find, einen Angehörigen eines anderen Berufsſtandes, vielleicht einen Kaufmann, wovon im Ausſchuffe ſehr die Rede geweſen iſt, wählen zu können. Es iſt allerdings nicht unwahrſcheinlich, daß auch diesmal noch die Wahl auf einen Juriſten fallen kann. Dann würde der grundfätzliche Standpunkt, den der abändernde Antrag des Ausſchuſſes zum Ausdruck bringen will, immer noch gewahrt bleiben. Der Paffus, der an der Stelle der Magiſtratsvorlage jetzt ſteht, iſt wörtlich entnommen worden aus der Ausſchreibung für die ſeinerzeit neugeſchaffene Kämmererſtelle. Der Ausſchuß verlangt alſo nur, daß die ſich um die Stelle Be⸗ werbenden nachweislich eine längere Erfahrung in der Verwaltung haben müſſen, wobei ausdrücklich hervor⸗ gehoben worden iſt, daß es ſich nicht nur um die kommunale Verwaltung handelt — wir haben das Wort Kommunalverwaltung abſichtlich vermieden — ſondern um Verwaltungserfahrung überhaupt. Meine Herren, der Ausſchuß beantragt dann weiter, daß die zu ſchaffende beſoldete Stelle aus⸗ geſchrieben werden ſoll, und daß der jetzt bereits beſtehende Ausſchuß mit der Prüfung der eingehenden Bewerbungen betraut werde, um danach dieſer Ver⸗ tosen die entſprechenden Vorſchläge machen zu önnen. Der Ausſchuß hat dann ohne weitere Erörterung auch der Schaffung einer unbeſoldeten Magiſtrats⸗ mitgliedſtelle zugeſtimmt und hat nach kurzer Be⸗ gründung auch zugeben müfſen, daß die beiden beantragten Magiſtratsaſſeſſorenſtellen dringend nötig ſind. Ich bitte Sie, den Anträgen des Ausſchuſſes, wie Sie Ihnen vorliegen, zu zuſtimmen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Ausſchuſſes, wie folgt: I. a) Vom 1. Oktober 1907 ab wird die Zahl der Magiſtratsmitglieder um zwei und zwar einen beſoldeten und einen unbeſoldeten Stadtrat vermehrt. Der beſoldete Stadtrat darf öffentliche oder private mit Einkommen verbundene Nebenämter nicht übernehmen und darf freiwillig das Amt nur nach 3 monatlicher Kündigung aufgeben. Die Beſoldung regelt ſich nach dem Normal⸗ beſoldungsetat für Magiſtratsmitglieder Ab⸗ ſchnitt v — Stadträte — (Anfangsgehalt 7 500 ℳ, Alterszulagen nach je 3 Jahren 500 , Höchftgehalt 10 500 ℳ,). Jedoch finden nur ſolche Bewerber Berückſichtigung, die nach⸗ weislich eine längere Erfahrung in der Ver⸗ waltung beſitzen. c) Das Ortsſtatut vom 16. Mai 1903 betr. die Zahl der Magiſtratsmitglieder wird gemäß dem Beſchluſſe zu a abgeändert. d) Die neu geſchaffene beſoldete Stadtratsſtelle iſt auszuſchreiben. e) Der zur Vorberatung der vorliegenden Vor⸗ lagen eingeſetzte Ausſchuß hat die eingehenden Bewerbungen zu prüfen und Vorſchläge für die Wahl zu machen. b) II. Zum 1. Oktober 1907 werden 2 Beamtenſtellen der Klaſſe A II (Magiſtratsaſſeſſoren neu⸗ geſchaffen. Der für das Rechnungsjahr 1907 erforderliche Gehaltsbetrag von 5 200 ℳ iſt dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen) Vorſteher Roſenberg: Punkt 12der Tagesordnung: Anfrage der Stadtverordneten Schmidt und Gen. betr. Bedürfnisanſtalt Kant⸗Straße Ecke Holtzendorff⸗Straße. Druckſache 282. Die Anfrage lautet: Die Unterzeichneten richten an den Magiſtrat die Anfrage, welche Stellung derſelbe zu der ihm zur Erwägung überwieſenen Petition vom Februar 1907 wegen Verlegung des Abort⸗ gebäudes Kant⸗Straße Ecke Holtzendorff⸗Straße einnimmt? Frageſteller Stadtv. Schmidt. Meine Herren, im Februar wurde der Stadverordnetenverſammlung reſp. dem Magiſtrat eine Petition von den Anwohnern des Amtsgerichtsplatzes Kant⸗Straße, Holtzendorff⸗ Straße — wegen Beſeitigung des dort ſtehenden Ab⸗ ortgebäudes überreicht, und zwar mit vollem Recht. Dieſes Abortgebäude iſt auf Koſten der Bürgerſteige über die Baufluchtlinie in zwei Dritteln in die Straße hineingebaut und den Pafſanten, die von unten die Kant⸗Straße nach dem neuen Teil der Kant⸗Straße heraufgehen, wird dadurch jeder Aus⸗ blick auf die ſchönen Anlagen verwehrt. Dieſer Platz wird als Rangierbahnhof von den elektriſchen Wagen benutzt. Der Verkehr iſt dort in jeder Beziehung ge⸗ hemmt. Es kommt ſehr häufig vor, daß dort Kolli⸗ ſionen mit Fuhrwerken ſtattfinden. So hätte erſt kürzlich dort das Automobil Seiner Majeſtät des Kaiſers beinahe einen Zuſammenſtoß mit einem Fuhr⸗ werk gehabt, und es hätte ein großes Malheur paſſieren können. Weiter haben ſich die Bewohner der dor⸗ tigen Wohnungen darüber beſchwert, daß, wenn der Wind von Weſten kommt, ihnen die nicht an⸗ Seen Gerüche in die Wohnungen hineingeweht werden. Aus allen den angeführten Gründen bitte ich um eine Verlegung des dortigen Abortgebäudes bezw. richte ich die Bitte an die Verſammlung, hierüber zu diskutieren. (Auf Antrag des Stadtv. Braune erfolgt die Beſprechung des Gegenſtandes der Anfrage.) Stadtv. Braune: Meine Herren, ich kann die Anregung des Herrn Kollegen Schmidt nur warm unterſtützen. Eine Zierde der Gegend iſt dieſe Anſtalt nicht, aber ein Hindernis für den Verkehr in vollſtem Maße. Sie liegt gerade im Zuge des Bürgerſteigs, und es iſt dringend geboten, auch angeſichts der Hebung der dortigen Gegend, hier Remedur zu ſchaffen. Die Bautätigkeit hat dort neue Straßen ins Leben gerufen; man wird damit rechnen müſſen, dieſes verkehrsſtörende Gebände zu verſetzen. Ich würde mir den Vorſchlag erlauben, das nördliche Gitter des Amtsgerichtsplatzes entſprechend zurückzu⸗ ſetzen und die nordweftliche Ecke dieſes Vorgartens für die Unterbringung dieſer Anſtalt in Ausſicht zu nehmen. Befſſer wäre dings eine unterirdiſche