—— 264 — Anlage; des Koſtenpunkts wegen aber — eine unter⸗ irdiſche Anſtalt würde 25 000 ℳ koſten — wird damit nicht gerechnet werden können. Ich empfehle die Verlegung der zu verſchönernden Anſtalt nach der nordweſtlichen Ecke des einzuengenden Teiles des Vorgartens des Amtsgerichtsplatzes eindringlichſt. Vorſteher Roſenberg: Ich muß um Entſchul⸗ digung bitten. Ich hatte zunächſt dem Magiſtrat das Wort geben müſſen. — Jetzt hat das Wort Herr Stadtrat Dr. Waldſchmidt. Stadtrat Dr. Waldſchmidt: Meine Herren, die Stadtverordneten haben in der Sitzung vom 27. März d. Is. beſchloſſen, die Petition betreffend die Ver⸗ legung der Bedürfnis⸗ und Abortanſtalt dem Magiſtrat zur Erwägung zu überweiſen. Es hat ſich infolge⸗ deſſen die Deputation für Geſundheitspflege mit der Angelegenheit beſchäftigt, und ſie hat einſtimmig be⸗ ſchloſſen, dem Magiſtrat zu empfehlen, über die Petition zur Tagee ordnung überzugehen. Der Ma⸗ giſtrat ſieht ſich nicht in der Lage, die Petition weiter zu berückſichtigen, weil die Gründe, die in der Petition ausgedrückt ſind, nicht genügend ſtichhaltig erſcheinen, um einen ſo hohen Koſtenaufwand von ca. 5000 ℳ für die Verlegung der Anſtalt zu machen. In der Begründung der Petition heißt es zu⸗ nächſt unter Nr. 1, daß ſich die Bedürfnisanſtalt an dem Schnittpunkte dreier Straßen befinde und jeden freien Blick auf die einzelnen Straßen behindere. Beſonders mache ſich dies für die Kant⸗Straße geltend, da durch das Abortgebäude, welches zur großen Hälfte über die Baufluchtlinie in die Kant⸗Straße hinein⸗ rage, jeder freie Blick nach der Brücke mit dem zu beiden Seiten aufgeſtellten Säulengängen über den Lietzenſee genommen werde. Meine Herren, wenn Sie ſich gütigſt an Ort und Stelle begeben wollen und ſehen, wie die Bedürfnis⸗ und Abortanſtalt — es handelt ſich um eine kombinierte Anſtalt — dort aufgebaut iſt, ſo werden Sie finden, daß ein freier Blick von der Kant⸗Straße durchaus nicht behindert werden kann. Zunächſt iſt im Zuge des Fahrdamms der Kant⸗Straße ein voller Blick ſoweit gewährt, bis die Kant⸗Straße in die Neue Kant⸗Straße (in einem kleinen Winkel) hinüberführt. Auf dem nördlichen Bürgerſteig, alſo dem, der der Abortanſtalt gegen⸗ überliegt, iſt auch ein Durchblick genügend gewähr⸗ leiſtet, d. h., ſoweit eben die Baumkronen den freien Blick nicht beeinträchtigen. Auf dem andern Bürgerſteig, alſo auf der Seite, auf der die Abort⸗ anſtalt gelegen iſt, ſehen Sie, von der Kaiſer⸗Fried⸗ rich⸗Straße kommend, ebenfalls gegen die Baum⸗ tronen, ſodaß das Abortgebäude das Hindernis nicht bildet. Es iſt überhaupt ganz unmöglich, von dieſer Gegend aus die Säulenhalle über den Lietzenſee, wo⸗ von hier die Rede iſt, zu erblicken. Das iſt ſelbſt mit einem Fernglaſe nicht möglich, denn die Baum⸗ kronen behindern durchaus den freien Blick. Unter Nr. 2 heißt es, daß die Abortanſtalt den direkten Durchgangsverkehr behindere. Meine Herren, wenn Sie ſich den Plan gütigſt anſehen wollen ich kann Ihnen das hier nur in großen Zügen zeigen (am Plan demonſtrierend): dieſer rot ausgelegte Teil iſt die Bedürfnisanſtalt, hier das Amtsgericht, vorn vorgelagert der Amtsgerichtsplatz: hier die Kant⸗ Straße, hinübergehend in die Neue Kant⸗Straße, dies die Hotzendorff⸗Straße, einmal in die Kant⸗Straße einbiegend und dann in die Suarez⸗Straße über⸗ gehend —, ſo haben Sie einen durchaus flotten Durchgangsverkehr durch die Kant⸗Straße, ohne etwa durch die Bedürfnisanſtaltsanlage gehindert zu werden. Desgleichen haben Sie einen ganz ſchlanken Verkehr von der Holtzendorff⸗Straße hinübergehend in die Suarez⸗ Straße, und erſt recht natürlich auf dieſer Seite die Suarez⸗Straße entlang. Das einzige, das man be⸗ mängeln könnte, iſt der Übergang der Kant⸗Straße in die Holtzendorff⸗Straße. Daran iſt aber nicht etwa das Abortgebäude ſchuld, ſondern die ziemlich ſcharfe Ecke, der faſt rechte Winkel. Es iſt ganz unmöglich, wenn auch die Anſtalt wegkommt, daß man, mit einem Wagen oder Automobil von der Kant⸗Straße kommend, einen freien Überblick über die Holtzendorff⸗ Straße gewinnt. Nach meinem Dafürhalten iſt heute von einer Verkehrsbehinderung gar keine Rede Wenn in der Petition geſagt wird, die Verkehrsbehinderung ſei ſo groß, zumal daſelbſt Straßenbahnwagen auf beiden Seiten des Abortgebäudes deponiert ſeien, ſo könnte man gerade umgekehrt daraus den Schluß ziehen: weil Straßenbahnwagen dort aufgeſtellt werden können — es handelt ſich immer nur um Minuten, während deren die Anhänger dort ſtehen, die dann wieder von anderen Straßenbahn⸗ wagen mitgenommen werden —, ſo ſpricht das dafür, daß effektiv Platz genug vorhanden iſt. Dann will mir doch auch ſcheinen, daß die Verkehrspolizei einem Hindernis, wenn es dort beſtände, ſehr bald Ab⸗ hilfe ſchaffen würde. Dieſem Bedenken kann ich aber nicht zuſtimmen. Es wird dann gleichzeitig in der Petition emp⸗ fohlen, auf dieſem Platz, auf dem das Abortgebände jetzt ſteht, eine Blumenanlage oder Kandelaber uſw. zu errichten. Ja, meine Herren, wenn Sie das machen, dann haben Sie die Bordſchwelle dort eben ſo gut, und wenn ein Wagen oder ein Automobil, das hier heſonders angeführt wird, in ſehr flotter Fahrt von der Kant⸗Straße in die Holtzendorff⸗Straße einbiegt, ſo wird es ebenſo gegen die Bordſchwelle anfahren können, wenn dort Kandelaber ſtehen, wie unter den jetzigen Verhältniſſen. Es iſt auch weiter in der Petition geſagt, der Platz ſei zu klein, um ihn genügend mit Strauch⸗ werk bepflanzen zu können. Tatſächlich iſt der Platz überall da, wo es geht, mit Sträuchern beſetzt, ſodaß die Eintrittsſtellen in die Bedürfnisanſtalt genügend gedeckt ſind. Nun ſtimme ich gewiß dem zu, daß es niemals eine Zierde oder eine Annehmlichkeit iſt, ein Abort⸗ gebäude auf der Straße oder vor der Tür zu haben. Um eine Straße zu ſchmücken, wird man keine Abort⸗ gebäude errichten, das iſt zweifellos. Aber es handelt ſich doch ſchließlich darum, daß wir die Bedürfniſſe befriedigen, die ſich geltend machen. Es iſt auch nicht möglich, ſo weit zu gehen, überall unterirdiſche Abortanſtalten zu ſchaffen. Dieſe ſind einmal außer⸗ ordentlich teuer, ſind auch nicht abſolut nötig, ja auch nicht mal überall praktiſch, ſodaß man wohl ſagen kann: da, wo es geht, ſoll man ruhig ein ober⸗ irdiſches Gebäude hinſtellen. Man darf in der Be⸗ ziehung auch nicht zu empfindlich, nicht zu prüde ſein. Ich möchte ihnen empfehlen, meine Herren, ſich vor allen Dingen die Situation zu vergegenwärtigen und darauf Rückſicht zu nehmen, daß zurzeit jeden⸗ falls aus den Verkehrsverhältniſſen kein Grund her⸗ geleitet werden kann, das Abortgebäude zu beſeitigen. Wir haben nebenbei — das möchte ich noch hinzufügen — auch die Tiefbaudeputation zu Rate gezogen, und dieſe hat ſich unſerer Anficht vollkommen angeſchloſſen.