— 266 — haben — was ich ihnen auch gar nicht verdenken kann —, und dieſe Einſprüche ſind von der König⸗ lichen Regierung als berechtigt anerkannt worden. Ich will gegen das, was der Magiſttrat vor⸗ ſchlägt, keine Einwendungen erheben und auch nicht bitten, es anders zu machen, einfach weil ich nicht weiß, wie es anders gemacht werden ſoll; ich will nur die Anfrage an den Magiftrat richten, ob er weiß, wie und wann der Vertrag erfüllt werden kann, ob wir einmal, wenn wir auch an eine Zeit nicht ge⸗ bunden ſind, eine Müllverladehalle errichten können. Denn es iſt klar, daß die augenblicklichen Zuſtände an der Beuſſel⸗Straße aufhören werden und aufhören müſſen, und daß wir dadurch in die größte Ver⸗ legenheit kommen werden. Ich glaube, daß die Frage nicht ſo ganz leicht zu beantworten iſt; denn die Stellen, um die es ſich handeln kann, ſind außer⸗ ordentlich mäßig geſät: das haben wir ſchon damals bei der Beratung der Vorlage geſehen. Es wäre mir aber erwünſcht, wenn ich vom Magiſtrat eine be⸗ ruhigende Antwort bekommen könnte, ob und wann der Vertrag ausgeführt werden kann. Stadtſyndikus Dr. Maier: Meine Herren, es iſt in der Tat zutreffend, daß über der Angelegen⸗ heit ein böſer Stern waltet. Trotzdem möchte ich doch bitten, davon abzuſehen, daß der Magiſtrat heute eine Erllärung darüber abgibt, wohin er die Müll⸗ verladehalle verlegen möchte, wenn ſeinen Anträgen über Anlegung der Müllverladehalle an der Pauls⸗ vorner Straße nicht entſprochen werden ſollte. Ein endgültiger Beſcheid iſt von der Landespolizeibehörde noch nicht ergangen. Vor kurzem hatte der Herr Oberbürgermeiſter mit mir Gelegenheit, mit dem Chef der Landespolizeibehörde, dem Herrn Regierungs⸗ präſidenten in Potsdam, Rückſprache zu nehmen und ihn zu bitten, die Angelegenheit noch einmal zu prüfen, und ihn darauf aufmerkſem zu machen, daß wir durch das Dreiteilungsſyſtem jetzt ſo günſtige Zuſtände geſchaffen haben, daß vielleicht die Bedenten gegen die beantragte Anlegung der Müllverladehalle an der Paulsborner Straße zerſtrent werden. Der Herr Regierungspräfident hat uns zugeſagt, die An⸗ gelegenheit noch einmal zu prüfen; er erklärte, über den Sachverhalt nicht genau unterrichtet zu ſein. Ich möchte daher bitten, von uns keine Erklärungen zu fordern, vor allen Dingen keine Erklärung darüber, wohin wir etwa ſonſt die Müllverladehalle verlegen können oder wollen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Die Stadtgemeinde Charlottenburg übernimmt die Verpflichtung, a) für die Allgemeine Müllverwertungs⸗Geſell⸗ ſchaft m. b. H. die vertraglich vorgeſehene Müllverladehalle zu erbanen und die wirklich entſtehenden Koſten ohne Rückſicht auf ihre Höhe zu tragen, wobei ſie an eine Friſt nicht gebunden ſein ſoll, während die Ge⸗ bühren, Steuern und Abgaben aller Art, ſowie die Koſten der Unterhaltung der Müll⸗ verladehalle mit allem Zubehör unterEinſchluß der Rampen die Allgemeine Müllverwertungs⸗ Geſellſchaft zu übernehmen hat, bis zur Fertigſtellung dieſer zu errichtenden definitiven Müllverladehalle an die Allge⸗ meine Müllverwertungs⸗Geſellſchaft für Vorhaltung der proviſoriſchen Verladehalle 5) am Bahnhof Beuſſel⸗Straße eine jährliche Entſchädigung von 5000 ℳ zu zahlen. 2. Die Ktoſten zu 1a ſind zunächſt den Vorſchüſſen zu entnehmen, während die Koſten zu 1b dem Sonderetat 9 — Müllbeſeitigung — zur Laſt fallen.) Vorſteher Roſenberg: Punkt 15 der Tagesordnung: Mitteilung betr. Inſpizientin für den Hans⸗ haltungs⸗ und Handarbeitsunterricht. — Druckſache 285. Stadtv. Vogel: Meine Herren, der Magiſtrat teilt mit, daß er eine Inſpizientin für den Haus⸗ haltungsumerricht hat anſtellen wollen, daß die Re⸗ gierung es aber unterſagt hat, daß dieſe der Schul⸗ deputation unterſtellt würde. Gründe dafür ſind nicht angegeben; es iſt nur geſagt, daß der Magiſtrat infolgedeſſen von der Beſetzung der Stelle abfieht, obgleich er glaubt, daß dadurch der Haushaltungs⸗ unterricht an unſerm Gemeinde⸗Mädchenſchulweſen weſentlich erſchwert, ja vielleicht gefährdet wird. Meine Herren, in der Weiſe geht es doch nicht weiter! Wir haben erfahren, daß die Königliche Regierung die Anſtellung jüdiſcher Lehrerinnen — difſidentiſcher früher ſchon — an den Schulen unterſagt, daß ſie die Benutzung der Turnhallen verſagt hat. Schließlich wird auch der Hansinſpektor oder werden auch ſogar die Scheuerfrauen in den Schulen der Schuldeputation nicht unterſtellt werden dürfen! Wir müſſen von der Regierung verlangen, uns ihre Gründe mitzuteilen, walum ſie die Anſtellung nicht zuläßt, damit wir wiſſen, wie weit ſie überhaupt gehen will. Eine Begründung haben wir weder hierfür noch neulich für das Verbot der Überlaſſung der Turnhallen; es heißt einfach: es iſt verboten. Stadtv. Dr. Landsberger: Meine Herren, im Kreiſe meiner Freunde iſt dieſe Angelegenheit nicht zu einer beſonderen Beſprechung gekommen. Ich perfönlich habe aber auch in ähnlichem Sinne wie Herr Kollege Vogel an der Mitteilung einen gewiſſen Anſtoß genommen; nicht, daß ich dem Magiſtrat für ſeine Stellungnahme nicht vollkommen Dank wüßte, ich begrüße es, daß er eine Beeinfluſſung der Stadt⸗ ſchuldeputation durch die Regierung in Fragen, in denen ein ſolcher Einfluß nach unſerer Auffafſung geſetzlich der Regierung nicht zuſteht, ſeinerſeits ab⸗ wehren will. Aber es befremder mich, daß er zu dem Entſcheid kommt, einfach die Stelle fallen zu laſſen, den Poſten nicht beſetzen zu wollen, weil die Regierung nicht zulaſſen will, daß die Inſpizientin der Stadiſchuldeputation unterſtellt wird. Das halte ich für einen Rückzug, der, wie wir ja aus den eigenen Worten des Magiſtrats in ſeiner Mitteilung erſehen, den ganzen betreffenden Unterricht weſentlich erſchwert, ja vielleicht gefährdet. Ich weiß nicht, ob man ſo weit gehen muß, ohne weitere Aufklärungen zu verlangen und ohne alles zu verſuchen, das Hindernis aus dem Wege zu räumen, ob man ſich dem Widerſpruch oder der Nichtgenehmigung der Regierung einfach zu fügen hat. Ich habe die Akten erſt eben in der Sitzung eingeſehen und erſehe daraus, daß der Widerſpruch kein abſoluter iſt: der Regierungs⸗ präfident ſagt, er könne ſo lange nicht darin willigen, die Inſpizientin der Stadtſchuldeputation zu unter⸗ ſtellen, als nicht die Stellung der Rektoren zur Schul⸗ deputation näher geordnet iſt, und die Regierung äußert ſich darüber, wie ſie ſich das denkt, nicht