die Gemarkung Charlottenburg erheiſchten, in keiner Weiſe nachgewieſen ſeien, daß insbe⸗ ſondere keine begründete Veranlaſſung vorliege, in den Beſitzſtand des Kreiſes Teltow einzu⸗ greifen und ihm ohne jeden zwingenden Grund einen der leiſtungsfähigſten Steuerzahler — die Spandauerberg⸗Brauerei — zu nehmen. Der Magiſtrat hat dagegen das Rechtsmittel der Beſchwerde an den Provinzialrat erhoben, aber einen Beſcheid bisher nicht erhalten. Der Kreisaus⸗ ſchuß hat die Zuſtimmung des Kreiſes zur Umge⸗ meindung des Gebietes der Spandauerberg⸗Brauerei und der zurzeit im Eigentum des Domänenfiskas ſtehenden Dahlemer Wieſen zwiſchen dem Spandauer Bock und der Spree gegen eine nach vollzogener Umgemeindung an den Kreis zu zahlende Entſchädi⸗ gung für den Steuerausfall in Ausſicht geſtellt. Der durchſchnittliche Steuerertrag des Gutsbezirksteils Spandauerberg iſt vom Landrat des Kreiſes Teltow auf durchſchnittlich rund 8142 ℳ normiert. Davon ſind Ausgaben des Kreiſes von 3400 ℳ abzuziehen; es verbleibt ein Überſchuß von 4742 ℳ, ſo daß, wenn dieſer Überſchuß kapitaliſiert wird, die Summe von 94 800 ℳ oder rund 100000 ℳm als eine an⸗ gemeſſene Entſchädigung für den Ausfall zu be⸗ trachten ſein dürfte. Da nun aus verſchiedenen Gründen, auch nach Anſicht des Kreisausſchuſſes ſowie der Brauereiver⸗ waltung, die Umgemeindung der Spandauerberg⸗ Brauerei nach Charlottenburg zweckmäßig erſcheint, obgleich dies vom Bezirksausſchuß mit der Moti⸗ vierung verneint wird, daß ein öffentliches Intereſſe dafür nicht anerkannt werden kann, und der Kreis Teltow einen ſo guten Steuerzahler nicht herauslaſſen dürfte, und da auch der Provinzialrat mit ſeiner Antwort auf die Beſchwerde noch zurückhält, ſo halte ich es für nötig, ohne dieſe Antwort abzuwarten, in einem Elferausſchuß die eventuellen Gründe zu prüfen, die gegen qualifizierten Umgemeindungsbedingungen an⸗ geführt werden. Denn die Stadtgemeinde Charlotten⸗ burg hat ein großes Intereſſe an der Regelung dieſer Frage. Die größeren Unternehmungen, die ſie dort plant, — ich nenne nur die Niedrigerlegung des Spandauerberges uſw. — laſſen es nötig erſcheinen, daß die Eingemeindung baldmöglichſt erfolgt. Aller⸗ dings müßie der Ausſchuß in acht Tagen, alſo bis zur nächſten Sitzung, ſeinen Beſchluß faſſen und der Stadtverordnetenverſammlung unterbreiten. Ebenſo, wenn mir das Wort zum nächſten Punkt geſtattet iſt — — Vorſteher Roſenberg: Jawohl; ich ſtelle gleich auch Punkt 17 der Tagesordnung zur Debatte: Vorlage betr. Umgemeindungsentſchädigung an den Kreis Niederbarnim. Druckſache 287. Berichterſtatter Stadtv. Branne: Ebenſo ſind Verhandlungen mit dem Kreis Niederbarnim ein⸗ geleitet Der Regierungspräſident hat Bedenken gegen den Antrag des Magiſtrats auf Umgemeindung der Jungfernheide erhoben, da der Kreis Niederbarnim, in dem der umzugemeindende Gebietsteil liegt, der Umgemeindung nur gegen die Gewährung einer Ent⸗ ſchädigung zuzuſtimmen ſich bereit erklärt hat. Der Magiſtrat fland auf einem anderen Standpunkt; er ſagte ſich, daß eine Entſchädigung eigentlich nicht beanſprucht werden könnte angeſichts der großen Koſten, die der Stadtgemeinde durch die Ubernahme an ſich ſchon zufallen. Die Verhandlungen haben 268 —— aber zu dem Ergebnis geführt, daß vorläufig eine Abfindungsſumme von 25000 ℳ an den Kreis Niederbarnim zu zahlen iſt und weitere Zahlungen unter den in der Vorlage enthaltenen Modalitäten der Zukunft anheimgeſtellt werden ſollen. Ich be⸗ antrage, auch dieſe Vorlage demſelben Ausſchuß von 11 Mitgliedern zu überweiſen. Stadtv. Holz: Ich wollte dieſen Antrag nur kurz befürworten, meine Herren. Wie Sie aus der Vorlage erſehen, beſonders aus der letzten Vorlage, iſt das Verhalten der Königlichen Regierung gewiſſer⸗ maßen ein Akt der Ungerechtigkeit, wenn ich ſo ſagen darf. Denn bei der Ubernahme der Jungfernheide iſt uns die Eingemeindung garantiert worden. Des⸗ halb glaube ich, wenn auch der Schluß der Vorlage erſehen läßt, daß wir mit den Zinſen günſtig abſchneiden, daß es vielleicht zweckmäßig wäre, die Sache im Ausſchuß zu beraten, zumal Sie aus der erſten Vorlage erſehen, daß wegen der Umgemeindung der Spandauerberg⸗Brauerei der Beſcheid auf die Beſchwerde an den Provinzialausſchuß noch immer ausſteht. Stadtſyndikus Dr. Maier: Meine Herren, gegen die Beratung der Vorlagen in einem Ausſchuß iſt natürlich nichts einzuwenden. Im Gegenteil, ich halte es für durchaus wünſchenswert, wenn die Stadtverordnetenverſammlung ſich informiert, auf welchem Rechtsboden wir ſtehen, und weshalb es wünſchenswert iſt, dem Kreis eine Entſchädigung, eine Ausgleichung für die ausfallenden Steuer⸗ Intereſſen zu gewähren. Ich möchte nur den Aus⸗ führungen des Herrn Stadtv. Holz widerſprechen, die nicht zutreffend ſind, daß die Eingemeindung uns garantiert worden iſt. Eine ſolche Garantie iſt uns nicht gegeben worden. Wir hatten vorſorglicher⸗ weiſe in den Vertrag mit dem Fiskus die Beſtim⸗ mung aufgenommen, daß, falls eine Eatſchädigung an den Kreis zu zahlen iſt, deſſen Anſprüche ich immer beſtritten habe, dann der Forſtfiskus die Ent⸗ ſchädigung zu zahlen habe. Dieſe Vertragsbe⸗ ſtimmung hat damals der Landwirtſchaftsminiſter abgelehnt mit der Begründung, daß der Kreis der⸗ artige Anſprüche zu ſtellen nicht berechtigt ſei. Eine Garantie, wie Herr Stadtv. Holz behauptet, iſt alſo nicht übernommen worden. Im übrigen kann eine fiskaliſche Station niemals eine Garantie dafür übernehmen, wie eine Beſchlußbehörde, die rein öffentliche Intereſſen zu vertreten hat, in einer der⸗ artigen Sache entſcheiden wird. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt die Überweiſung der Vorlagen an einen Ansſchuß von 11 Mitgliedern und wählt zu Mitgliedern dieſes Ausſchuſſes die Stadtv. Barnewitz, Braune, Dzialoszynski, Holz, Jachmann, Klick, Dr. Riel, Ring, Sellin, Dr. Stadthagen und Wöllmer). Borſteher Roſenberg: Punkt 18 der Tages⸗ ordnung Vorlage betr. Anderung des Vertrages mit der Geſellſchaft für elektriſche Hoch⸗ und Untergrundbahnen. — Druckſache 288. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Riel: Meine Herren, in dem Vertrage, welchen die Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg mit der Geſellſchaft für elektriſche Hoch⸗ und Untergrundbahnen geſchloſſen hat, iſt als Schieds⸗