(Die Verſammlung nimmt davon Kenntnis, daß die am 26. April 1907 zu Charlottenburg verſtorbene unverehelichte Rentnerin Marie Sophie Amanda Schwimmer in ihrem am 7. Mai 1907 eröffneten Teſtament die Stadtgemeinde Charlottenburg zu ihrer Univerſalerbin mit der Maßgabe eingeſetzt hat, daß der ganze Nachlaß zu einer Stiftung zu verwenden iſt, die den Namen „Geſchwiſter Schwimmerſches Waiſenhaus für arme Kinder der Stadt Charlotten⸗ burg“ tragen foll, und ermächtigt mit großer Mehr⸗ heit den Magiſtrat, die Königliche Genehmigung zur Annahme der Erbſchaft nachzuſuchen.) Punkt 20 der Tagesordnung: Vorlage betr. Beſchaffung von Einrichtungs⸗ gegenſtänden und Anlage eines Schulgartens für das Realgymnaſinum. Druckſache 290. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Für die Beſchaffung von Einrichtungsgegen⸗ ſtänden und Anlage eines Schulgartens für das Realgymnaſium werden 1650 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt.) Punkt 21 der Tagesordnung: Vorlage betr. eine Dienſtreiſe. Bewilligung von Mitteln für — Druckſache 291. geſchloſſen. (Die Beratung wird eröffnet und Antrage des Die Verſammlung beſchließt nach dem Magiſtrats, wie folgt: Die Koſten einer Dienſtreiſe des Direktors der Kunſtgewerbe⸗ und Handwerkerſchule und eines Mitgliedes des Kuratoriums dieſer Schule zur Beſichtigung von Lehrwerkſtätten in Deutſchland und Oſterreich werden bis zur Höhe von 1100 ℳ bewilligt.) Punkt 22 der Tagesordnung: Vorlage betr. Anmietung von Schulränmen. — Druckſache 292. Berichterſtatter Stadtv. Gredy: Meine Herren, es hat ſich im Anfange dieſes Jahres herausgeſtellt, daß die Errichtung von 19 Klaſſen dringend nötig iſt. Der Magiſtrat hat mit großem Eifer die nötigen Lokalitäten zu mieten geſucht; es iſt ihm aber leider nicht gelungen. An allem, was angeboten wurde, waren begründete Ausſetzungen zu machen, teilweiſe durch die Grundeigentumsdeputation, teilweiſe durch die Schuldeputation. Im allerletzten Augenblick kam endlich eine Offerte, die annehmbar war, und zwar von der katholiſchen Gemeinde auf ein freiwerdendes Haus in der Lützower Straße. Sie haben aus der Vorlage deſeoe daß es im Jahre 7000 ℳ Miete koſten ſoll, daß außerdem für die bauliche uunderung 24 000 ℳ und für Einrichtungsgegenſtände 26 000 ℳ erforderlich ſind. Da die Schulklaſſen dringend benötigt werden, ſo könnte ich Ihnen eigentlich ohne weiteres die An⸗ nahme der Magiſtratsvorlage empfehlen. Indeſſen habe ich doch nach der Beſichtigung der Lokalitäten ſi „ einige Bedenken bekommen. Es handelt ſich da um alte Häuſer, die teilweiſe ſchon durch mietweiſe okku⸗ pierte Schulklaſſen beſetzt ſind. Ich muß ſagen, mein 271 Räume ſind, in denen ſtadtväterliches Herz war nicht ſehr erfreut, dieſe Schulräume zu ſehen. Ih glaube nicht, daß das ein Kind Luſt und Liebe zur Schule gewinnt. Ich glaube auch nicht, daß das alte Haus, das jetzt noch zugemietet werden ſoll, ſo ganz der Stadt Charlottenburg würdig ſein wird. Ich möchte alſo, wenn vom Magiſtrat nicht ſehr dringende Gegengründe vorgebracht werden, Ihnen anheimſtellen, die Sache noch einmal einem Ausſchuſſe zu übergeben und dieſem aufzutragen, zu überlegen, ob nicht ein Vorſchlag, der früher von der Grundeigentumsdepu⸗ tation gemacht worden war, beſſer zum Ziele führt, nämlich Schulbaracken für 20 Klaſſen zu kaufen und dieſe auf unſerem ſtädtiſchen Grundſtück in der Sophie⸗ Charlotten⸗Straße aufzuſtellen. Ich konnte mir bei der Kürze der Zeit kein genaues Urteil bilden, nament⸗ lich keine Rentabilitätsberechnung aufſtellen. Dieſe Baracken werden ein Kapital von ungefähr 200 000 42 abſorbieren. Immerhin halte ich es für möglich, daß es auch dem Magiſtrat angenehm wäre, in einem Ausſchuſſe noch einmal die Meinungen über den Gegenſtand zu hören. Stadtrat und Kämmerer Scholtz: Meine Herren, ich werde mich ſehr kurz faſſen; denn der Magiſtrat hat wohl noch niemals Widerſpruch dagegen erhoben, wenn die Stadtverordnetenverſammlung gewünſcht hat, in einem Ausſchuſſe eine Vorlage zu beraten. Was die Sache ſelbſt betrifft, ſo kann ich mich im großen und ganzen dem anſchließen, was der Herr Referent ge⸗ ſagt hat bezüglich der Koſten der Schulbaracken. Dieſe Baracken würden mindeſtens den Betrag von 200 000 ℳ erfordern. Es iſt auch richtig, daß die Grundeigentumsdeputation urſprünglich dem Magiſtrat vorſchlagen wollte, eine Anzahl Baracken — aller⸗ dings nicht in dieſem weiten Maße — zu beſchaffen. Es lag daran, daß wir in der Deputation kein an⸗ nehmbares Gebot bekommen hatten, daß alles, was kam, entweder bezüglich der Herrichtung zu teuer war“ oder, wenn es einmal nicht zu viel Geld koſtete, uns zu ſchlecht erſchien. In allerletzter Minute iſt dann, wie der Herr Referent auch ausgeführt hat, dieſes Gebot gekommen. Unſere Bauverwaltung ſteht nun aber doch auf einem anderen Standpunkt, was die Güte der Sache anbetrifft, als der Herr Referent; denn ſonſt hätte unſere Bauverwaltung dieſes Angebot ebenſo wie eine ganze Anzahl anderer zu den Akten gelegt. Wir halten die Einrichtung für wünſchenswert und für zweckmäßig, auch nach der finanziellen Seite hin. In erſter Linie kommt ſelbſt⸗ verſtändlich in Betracht, daß die Räume gebrauchs⸗ fähig ſind. Wenn Sie in dieſer Hinſicht Bedenken haben, ſo wird dem nichts im Wege ſtehen, daß die Sache noch einmal Ihrerſeits einer Prüfung unter⸗ zogen wird. Alſo gegen den Ausſchuß möchte ich mich nicht wenden, ſondern nur bemerken, daß wir auf dem Standpunkte ſtehen, daß die Räume, die dort angeboten werden, durchaus zweckmäßig und auch gut ſind. Was den Punkt 4 der Vorlage betrifft, die Finanzierung, ſo wird da ſo wie ſo eine kleine An⸗ derung vorgenommen werden müſſen. Es wird hier die Summe von 57 500 ℳ verlangt und geſagt, daß dieſe Summe dem Dispoſitionsfonds entnommen werden ſoll. Es muß heißen: 37 50 % ſind dem Dispoſitionsſond zu entnehmen, die reſtlichen 20 000 ℳ ind aus dem Kap. 111 Abſchnitt 6 Nr. 48 des Etats für 1907 zu decken. Wir haben nämlich bei den Etatsberatungen in der Vorausſicht, daß wir zum Oktober Schulklaſſen notwendig haben