——— 225.——— können ihr ohne Anderung zuſtimmen, zumal da ja gibt, die in dieſem oder jenem Punkte uns bereits der Wunſch des Magiſtrats, ſie möglichſt bald zu überholt haben. verabſchieden, durchaus berechtigt iſt. Ich beantrage alſo die unveränderte Annahme Auch dagegen werden wir nichts einzuwenden der Vorlage. haben, daß die Vorlage rückwirkende Kraft haben, alſo bereits vom 1. April d. I. ab gelten ſoll. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ Der Magiſtrat ſtellt weiter eine Anderung der lung beſchließt mit großer Mehrheit nach dem An⸗ Grundſätze für Gewährung von Ruhe, Witwen⸗ und trage des Magiſtrats, wie folgt: Waiſengeld für alle im Dienſte der Stadt Charlotten, Dem Nachtrag II zu dem Ortsſtatut betreffend burg ſtehenden Perſonen ohne Beamteneigenſchaft die Gewährung von Ruhegehalt und dem Nach⸗ trag 1 zu dem Ortsſtatut betreffend die Ge⸗ einſchließlich der Arbeiter in Ausſicht. Ich möchte 42 12 mogichſ 100 währung von Witwen⸗ und Waiſengeld wird den Magiſtrat bitten, dieſe Vorlag im Laufe dieſes Jahres einzubringen. Es wird ja zugeſtimmt.) dem Magiſtrat bekannt ſein, daß, ſeitdem wir die Vorſteher Roſenberg: Ich ſchließe die öffentliche Grundſätze über die Gewährung von Ruhe⸗, Witwen⸗ und aiſengeld für alle im Dienſte der Stadt Sitzung. ſtehenden Perſonen einſchließlich der Arbeiter erlaſſen he anderer Städte unſerem (Schluß der Situng 9 Uhr 10 Minuten.) Beiſpiele gefolgt ſind, und daß es einzelne Städte haben, eine ganze Rei Druck von udolf Gers G. m. b. H., Charlottenburg.