Meine Herren, der von Ihnen eingeſetzte Petitions⸗ — 4 ſich mit dieſer Reſolution, die in ihrem Schlußſatz mit einer Petition endigt, auf s eingehendſte defaßt hat, glaubte in erſter Linie, und zwar ein⸗ ſtimmig, entſchiedenſte Verwahrung einlegen zu ſollen gegen die Form, in der bier wohl erwogene Be, ſchinſſe der Stadtverordnelenverſammlnug charakterifiert worden ſind. Der Reſolution liegt eine vollſtändig irrige Auf⸗ faſſung zugrunde. Die Unterzeichner leben in dem Glauben, daß dem Beſchluß der Erhöhung der Hunde⸗ ſieuer eine rückwirkende Kraft gegeben ſei. Das iſt falſch. Der § 12 der Hundeſteuerordnung beſagt: Dieſe Steuerordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Mit demſelben Zeit⸗ punkt verliert die Hundeſteuerordnung vom 15. November 1894 ihre Giltigkeit. Von dem Beſchluß einer rückwirkenden Steuer kann alſo gar keine Rede ſein — ein ſolcher Beſchluß wurde übrigens auch ungeſetzlich ſein und nie die Genehmigung der Behörde gefunden haben. Die Kritikder Verfammlung entbehrt mithin jeder Grundlage. An dieſe Kritik ſchließt ſich nun die Petition, den Termin für das Inkrafttreten der neuen Hunde⸗ ſteuerordnung bis zum 1. Oktober dieſes Jahres bezw. 1. April 1908 hinauszuſchieben. Meine Herren, ich erinnere Sie daran, daß in dem Aus⸗ ſchuß gerade über das Inkrafttreten außerordentlich viel debattiert worden iſt. Angenommen nun, wir folgten trotzdem dieſer Petition, angenommen, die Stadtverordnetenverſammlung würde heute die Be⸗ ſchlüſſe, die ſie in jener Sitzung am 17. April gefaßt hat, aufheben und dem vorhin verleſenen § 12 der Hundeſteucrordnung eine entſprechende andere Faſſung geben, angenommen auch, der Magiſtrat würde dieſem neuen Beſchluſſe beitreten und ſogar die vorgeſetzte Behörde ihn genehmigen, — ja meine Herren. würde damit den Petenten irgendwie praktiſch gedient ſein? Nein, die Situation bliebe für die Petenten genau dieſelbe; denn es würde geſetzlich unzuläſſig ſein, eine einmal auf Grund eines Geſetzes veranlagte Steuer niederzuſchlagen. Meine Herren, in dem Petitionsausſchuß wurde dann weiter die Frage angeregt, ob es in Rückſicht darauf, daß es ſich bei der erhöhten Hundeſteuer nicht um eine Finanzmaßregel, ſondern um eine Prohibitivmaßregel handelte, vielleicht angebracht wäre, aus Billigkeitsrückſichten die Steuer denjenigen Hundebeſitzern, welche ihren Hund abſchaffen wollen, zurückzuerſtatten, quaſi als Prämie für die Ab⸗ ſchaffung. Auch dieſen Vorſchlag konnte der Ma⸗ giſtrat ſich nicht zu eigen machen, weil ein ſolches Verfahren bisher noch niemals geübt ſei, weil ihm natürlich auch ſchwere Gründe entgegenſtehen, und weil damit ein ſtarker Präzedenzfall geſchaffen würde. Der Ausſchuß konnte den Standpunkt des Magiſtrats nur billigen. Meine Herren, und wenn wir ſchließlich nun bedenken, daß jeder Hundebeſitzer, dem die Steuer zu hoch iſt, ſeinen Hund ſogleich abſchaffen und dann nur für das eine halbe Jahr zu einer Mehr⸗ ausgabe von 5 ℳ veraulaßt werden kann, liegt darin eine beſonders große Härte? Aus allen dieſen Erwägungen kam der Petitions⸗ ausſchuß zu dem Reſultat, über dieſe Petition zur Tagesordnung überzugehen, was ich Ihnen hiermit empfehle. Stapw. Bollmann: Meine Herren, ich habe mit großem Bedauern von dem Beſchluß des Petitionsausſchuſſes Kenntnis genommen, halte mich aber für verpflichtet, die Petenten in Schutz zu nehmen. Wenn auch in der Eingabe ein ſcharfer Ton angeſchlagen wird, ſo iſt dies doch erklärlich, da die Petenten ſich in einer gewiſſen berechtigten Entrü ſtung befanden. Mir iſt das jedenfalls von verſchiedenen Seiten mündlich mitgeteilt worden. Die Hundeſteuervorlage iſt der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung nach den Beratungen, des Etatsausſchuſſes eingereicht, am 27. März d. JI. Die Verſammlung hat die Vorlage an einen Au sſch u ß verwieſen, der dieſe am 9. April abgelehnt hat. Nachdem be⸗ dauerlicherweiſe die Erhöhung der Hundeſteuer am 17. April von der Stadtverordnetenverſammlung beſchloſſen wurde, iſt dann ſofort ſeitens des Ma⸗ giſtrats am nächſten Tage die weitere Genehmigung beim Bezirksausſchuß nachgeſucht worden, der dieſe ſchon am 23. April erteilte, und ſehr ſchnell, am 4. Mai, gab auch der Oberpräſident ſeine Zuſtimmung. Meine Herren, ich wünſchte, daß ſämtliche Angelegenheiten in dem ſchnellen Tempo erledigt würden wie dieſe Hunde⸗ ſteuerſache! (Bürgermeiſter Matting: Es muß eine ganz beſonders gute Sache geweſen ſein! — Heiterkeit.) Meine Herren, es kommt hinzu, daß den Hunde⸗ beſitzern die Möglichkeit genommen war, ihre Hunde rechtze it ig abzumelden, daß ſie gezwungen waren, die Stener zu bezahlen, da eine Ubergangsfriſt überhaupt nicht exiſtierte. Nach meinen Informationen haben vor und nach der amtlichen Bekannlmachung zirka 100 Bürger ihre Hunde abgemeldet und trotz mehr⸗ facher Reklamationen die erhöhte Steuer bezahlen müſſen. Ich muß doch bitten, daß der Magiſtrat dieſen Herren Entgegenkommen zeigt. Was ich ſchon früher immer behauptet habe: die ganze Maßregel hat led iglich nur einen finanziellen Effekt; das beweiſt doch die verhälmismäßig geringe Zahl der Abmeldungen. Die erhöhte Steuer wird auch dazu beitragen, daß die Intereſſenten ihre Hunde vielleicht weniger anſtändig erziehen, als es bisher geſchehen iſt. Es fragt ſich auch, ob die Hunde, die abgemeldet wurden, die unanſtän digen Hunde ſind, (Heiterkeit) oder ob es nicht gerade die anſtän digen Hunde waren; denn im letzteren Falle wären die Schweine⸗ hunde ja immer noch da! (Große Heiterkeit) Ich bin nicht der Anſicht des Herrn Referenten, daß wir hier unicht einen Beſchluß faſſen dürfen, durch den die Steuer in irgend einer Form gemildert werden könnte. Meiner Aufſicht nach iſt die Stadt⸗ verordnetenverſammlung in dieſer Beziehung abſolut ſouverän. Ich wollte eigentlich keinen Antrag ſtellen. Nach den Informationen, die ich aber erhalten habe, fühle ich mich doch dazu verpflichtet und richte an Sie die Bitte, unter Ableh nung des Ausſchußantrages zu beſchließen: Die bis zum 1. Oktober d. I. eingezogenen erhöhten Hundeſteuerbeträge ſollen zurück⸗ gezahlt oder auf das zweite Halbjahr 1. Oktober 1907 bis 31. März 1908 verrechnet werden. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Berichterſtatter Stadtu. Dr. de Gruyter (Schluß⸗ wort): Ich verzichte. Ich empfehle nochmals den Antrag des Petitionsausſchuſſes.