—— 288 — (Die Verſammlung lehnt den Antrag des Stadtv. Bollmann ab und geht nach dem Antrage des Aus⸗ ſchuſſes über die Petition vIII zur Tagesordnung über.) Vorſteher Roſenberg: Wir kommen nunmehr zur letzten Petition: XI. Petition des Steinhändlers Karl H. Schulze, hier, Lützower Straße 4, betr. Maſchin enkrane. Berichterſtatter Stadtv. Dr. de Gruyter: Meine Herren, Herr Karl H. Schulze, Inhaber einer Stein⸗, Zement⸗ und Gipshandlung, bittet. den Vertrag mit der Ziegeltransport⸗Aktiengeſellſchaft über Benutzung zweier Maſchinenkrane an der Ladeſtraße am Land⸗ wehrkanal nicht abzuſchließen, da hierdurch ein Mo⸗ nopol zur Schädigung hieſiger Steuerzahler gewährt werde. Die Pention Ihnen vorzuleſen, kann ich Ihnen erſparen, meine Herren, da Ihnen vermutlich auch ein Exemplar derſelben zugegangen iſt. Zunächſt bedarf die Petition einer faktiſchen Richtigſtellung in der Weiſe, daß es ſich hier nicht um ein Monopol handelt, wie aus dem § 3 des mit der Ziegeltrans⸗ port⸗Aktiengeſellſchaft zu tätigenden Vertrages klar hervorgeht. Die Gründe, die in der Petition zum Ausdruck gevracht ſind, decken ſich faſt auf der ganzen Linie mit dem Bedenken, die ſeinerzeit Herr Kollege Rackwitz als Referent der Vorlage in der öffentlichen Sitzung am 1. Mai zum Ausdruck brachte, und welche dann ſchließlich veranlaßten, daß die Vorlage einem Ausſchuß überwieſen wurde. In dem Aus⸗ ſchuß iſt laut Protokoll die Vorlage eingehend beraten worden und der Stadtverordnetenverſammlung die Annahme der Magiſtratsvorlage empfohlen, und es erſchien dem Petitionsausſchuß deshalb zweifellos, daß gerade dieſe Bedenken zerſtreut worden find, weshalb er Ihnen auch in dieſem Falle empfiehlt über die Petition zur Tagesordnung überzugehen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Berſammiung geht nach dem Antrage des Ausſchuſſes über die Petition IX zur Tagesordnung über.) Vorſteher Roſenberg: Punkt 9 der Tagesordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlagen betreffend Umgemeindungsentſchädigungen an die Kreiſe Teltow und Niederbarnim. — Druckſachen 286, 287 und 335. Berichterſtatter Stadtu. Wöllmer: Meine Herren, die Vorlagen betreffend die Entſchädigungen an die Kreiſe Teltow und Niederbarnim für die Umgemeindung und Abtrennung von Gebietsteilen haben Sie einem Ausſchuß überwieſen, um reiflich noch einmal den den Rechtsſtandpunkt und die Zweckmäßigkeitsgründe, welche für die Zahlung dieſer Entſchädigungen ſprechen, zu prüfen. Das iſt auch geſchehen. Der Herr Syn⸗ dikus hat in einem ausführlichen und eingehehenden Rechte gutachten den rechtlichen Standpunkt des Ma⸗ giſtrats dargelegt und überzeugend nachgewieſen, daß eine Verpflichtung zur Zahlung dieſer Entſchädigungen fü Gebietsteilen rechtlich nach der Landgemeindeordnung nicht beſteht. Wenn nun zwar der Ausſchuß dieſem Rechtegutachten des Herrn Syn⸗ dikus durchaus beigetreten iſt, ſo ſprachen doch ge⸗ wichtige Zweckmäßigkeitsgründe dafür, die Entſchädi⸗ gungen zu bewilligen, um eine bal dige Eingemeindung der betreffenden Gebietsteile herbeizuführen. Die für Abtrennung von Zweckmäßigkeit der Eingemeindungen iſt Ihnen ja früher und auch in der vorigen Sitzung dargelegt und begründet worden; ich erinnere daher nur an die not⸗ wendig werdende Tieferlegung der Spandauer Chauſſee, an die Durchführung eines allgemeinen Bebauungs⸗ planes für die Gebiete nördlich der Spandauer Chauſſee und an ein umfaſſendes Entwäſſerungsſyſtem für den ganzen Berg Weſtend. Für die Durchführung aller dieſer Pläne erſcheint die Eingemeindung der Span⸗ dauerberg⸗Brauerei durchaus — mindeſtens geſagt — wünſchenswert. Die Eingemeindung desjenigen Teils der Jungfernheide, den wir zur Anlage eines Volks⸗ parks erworben haben, erſcheint ebenfalls wünſchens⸗ wert. Wir ſind in dem Ausſchuß alſo in Überein⸗ ſtimmung mit dem Magiſtrat zu der Anſicht gelangt, daß die Zahlung der Entſchädigungen und die baldige Eingemeindung dieſer Gebietsteile wichtiger iſt als die Durchfechtung des Rechtsſtandpunktes. Ich habe daher im Namen des Ausſchuſſes die Annahme der Vorlagen zu empfehlen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Ausſchuſſes, wie folgt: 1. a) Der Magiſtrat wird ermächtigt, unter der Vorausſetzung, daß die Umgemeindung des Gebietes der Spandauerberg⸗Brauerei nach Charlottenburg erfolgt, an den Kreis Teltow eine einmalige Entſchädigung für Steuer⸗ ausfall von 100 000 ℳ zu gewähren, wenn ſich der Kreis gleichzeitig verpflichtet, einem Antrage auf Umgemeindung der domänen⸗ fiskaliſchen Dahlemer Wieſen zwiſchen dem Spandauer Bock und der Spree nach Char⸗ lottenburg die bedingungs⸗ und entſchädigungs⸗ loſe Zuſtimmung zu erteilen. Die Enſchädigungsſumme iſt zunächſt vor⸗ ſchußweiſe zu entnehmen. Die Deckung des Vorſchuſſes bleibt einem beſonderen Ge⸗ meindebeſchluſſe vorbehalten. Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit dem Kreiſe Niederbarnim ein Ablommen auf der Grundlage der abgedruckten Beſtim⸗ mungen abzuſchließen. Die dem Kreiſe zu gewährende Entſchädi⸗ gung iſt dem Ordinarium des Hauptetats zur Laſt zu legen.) b) II. 2) b) Vorſteher Roſenberg: Punkt 10 der Tagesordnung: Antrag der Stadtv. Münch und Genoſſen betr. Wählerliſten für Beiſitzerwahlen zum Kaufmanusgericht. — Druckſache 310. — Der Antrag lautet: Unterzeichnete beantragen, daß Wählerliſten für die im kommenden Herbſi ſtattfindenden Beiftzer⸗ wahlen für das hieſige Kaufmannsgericht vom Magiſtrat aufgeſtellt und ausgelegt werden. Antragſteller Stadtv. Münch: Meine Herren, im Jahre 1904 fanden zum erſten Male die Wahlen ür die Delegierten zum Kaufmannsgerichte für Charlottenburg ſtatt, nachdem das Geſetz eben erſt in Kraft getreten war. Die Wahlen wieſen eine ſehr geringe Beteiligung nach, und man iſt wohl be⸗ rechtigt, anzunehmen, daß die Gründe dafür darin zu finden ſind, erſtens daß das Geſetz über die Kaufmannsgerichte gerade erſt in Kraft getreten und wenig bekannt war, zweitens aber, daß die Wahlen