Herr Kollege Hubatſch hat nun weiter ſachlich die Stellung der Schuldeputation dadurch zu recht⸗ fertigen geſucht, daß er ausführte, dieſer Verein ſei ein politiſcher Verein, und politiſchen Vereinen würden ſtädtiſche Einrichtungen nicht zur Verfügung geſtellt: ſobald dargetan ſei, daß dieſer Verein politiſche Be⸗ ſtrebungen verfolge, politiſchen Tendenzen huldige, ſei es auch ſachlich begründet, daß die Schuldeputation zu dem Entſchluß gekommen ſei, zu dem fie ge⸗ kommen iſt. Und, meine Herren, die politiſche Natur dieſes Vereins folgerte Herr Kollege Hubatſch aus meinen Ausführungen. Nun, meine Herren, es wird Sie vielleicht verwundern, zu hören, daß ich dieſem Verein ziemlich fernſtehe, daß ich mit dieſem Verein in irgend einer engeren Fühlung gar nicht bin, und daß ich daher auch gar nichts darüber ausſagen kann, ob und inwieweit irgendwelche politiſche Tendenzen bei der Betätigung dieſes Vereins, bei ſeinen Feſten, bei ſeinen Ausflügen irgendwie hervortreten. Ich habe weiter nichts ausgeführt, als daß es ein Arbeiterverein iſt, und, meine Herren, ein Arbeiter⸗ verein pflegt — das iſt eben notoriſch, auch vielleicht Herrn Kollegen Hubatſch bekannt — ein Arbeiterverein pflegt, wenigſtens der Mehrzahl nach, aus Sozialdemokraten zu beſtehen. Wenn ich von einem Kriegerverein höre und von Feſten eines Kriegervereins, dann brauche ich gar keine beſonderen Informationen da⸗ rüber zu bekommen, um zu wiſſen, daß der Mehr⸗ zahl nach die Teilnehmer dieſes Feſtes nicht Sozial⸗ demokraten find, (Stadtv. Stein: Sehr richtig! — Heiterkeit) und wenn ich von einem Arbeiterverein höre, wenn es ſich nicht gerade um einen ausdrücklich ſogenannten patriotiſchen Arbeiterverein handelt — es gibt ja auch ſolche, — wenn ich von einem Arbeiterverein ſchlechtweg höre, ſpeziell einem Verein, der ſich „Freie Turnerſchaft“ nennt, ſo brauche ich gar keine anderen Informationen, um zu wiſſen, daß die Mitglieder dieſes Vereins vorwiegend, ich will nicht ſagen: Sozialdemokraten ſind — denn vielfach be⸗ ſtehen dieſe Mitglieder aus jungen Leuten, die über⸗ haupt noch keine gefeſtigte politiſche Uberzeugung haben —, (Heiterkeit) aber ich brauche keine anderen Informationen, um zu wifſen, daß die Mitglieder dieſes Vereins vor⸗ wiegend ſozialdemokratiſchen Familien entſtammen, vorwiegend ſozialdemokratiſchen Familien angehören. Ja, meine Herren, wenn man dann bereits ſagen will: es handelt ſich hier um einen politiſchen Ver⸗ ein, dann iſt jeder Rauchklub, dann iſt jeder Kegel⸗ klub, in dem Arbeiter zuſammenkommen, um an einem Abend der Woche einmal gemeinſchaftlich zu rauchen oder zu kegeln, auch ein politiſcher Verein; denn er beſteht eben auch vorwiegend aus Sozial⸗ demokraten. Aus meinen Worten alſo, Herr Kollege Hubatſch, war der politiſche Charakter des Vereins jedenfalls nicht zu entnehmen. Für den Charakter des Vereins kommen ſeine Statuten und die Art ſeiner Betätigung in Betracht, und es iſt weder aus ſeinen Statuten noch aus ſeiner Betätigung beim Turnen noch aus ſeiner Betätigung außerhalb der Turnhallen irgendetwas beigebracht, was den Ver⸗ ein zu einem politiſchen, entgegen ſeinen eigenen Statuten, ſtempelt. Sachlich alſo wird nach dieſer Auskunft wohl auch Herr Kollege Hubatſch die Ent⸗ ſcheidung der Schuldeputation für unbegründet halten. (Stadtv. Dr. Hubatſch: Neinl)) Nun entſpricht die Stellungnahme der Redner der Mehrheit dieſer Verſammlung dem Beſtreben, 296 deputation zu dieſer „amtlichen“ Charlottenburger ſtädtiſchen einem Konflikt mit der Regierung in dieſer Frage aus dem Wege zu gehen. (Widerſpruch.) Herr Kollegeſ v. Liszt hat klar und deutlich geſagt, daß wir einen ſolchen Konflikt in keiner Weiſe unternehmen können, weil wir eben darin unterliegen. (Stadtv. Dr. v. Liszt: Nicht daran gedacht, das zu ſagen!) Herr Kollege v. Liszt hat auf das Vorſchlagsrecht der Fakultäten exemplifiziert, darauf, daß die Fakultäten vorſchlagen, präſentieren dürfen, daß der Miniſter das Recht hat, irgendeinen anderen zu wählen, daß aber noch niemals ein ſolcher Beſchluß etwa rückgängig gemacht worden iſt. (Stadtv. Dr. v. Liszt: Kann er ja gar nicht!) Meine Herren, über ſolche Dinge kann man ja immer nur etwas vom Hörenſagen wiſſen, und vom Hörenſagen weiß ich allerdings, daß ſogar bei der Berliner philoſophiſchen Fakultät eine Vorſchlagsliſte, welche die Fakultät überreichte, in dem Augenblick verändert wurde, in welchem verlautete, daß der Miniſter keinen von den Vorgeſchlageuen wählen würde, einen andern wünſche, daß die Liſte geändert und eine dem Miniſterium genehme Vorſchlagsliſte eingereicht wurde. (Zuruf des Stadtv. Dr. v. Liszt.) — Das ſind ja nur Dinge, die nicht notoriſch ſind; denn über ſolche Dinge kann man ja nur etwas durch Hörenſagen wiſſen. Aber, meine Herren, wenn ein Beſchluß, der ſachlich verfehlt iſt, und deſſen Inhalt nicht zu billigen iſt, gefaßt wird, dann iſt doch nur die logiſche Konſequenz, daß diejenigen Behörden, diejenigen Körperſchaften, welche mit dem ſachlichen Inhalt des Beſchlufſes nicht einverſtanden ſind, ihn rückgängig zu machen ſuchen. (Stadtv. Dr. Frentzel: Wenn ſie das Recht haben!) Und, meine Herren — ſpeziell Herr Kollege Frentzel —, dieſes Recht gegenüber der Schuldeputation nehmen wir eben in Anſpruch. (Stadtv. Otto: Ja- a-ah! — Heiterkeit.) Das hat der Magiſtrat auch in Anſpruch genommen. (Stadtv. Hirſch: Sehr richtig!) und grundſatzlich will es auch Herr Kollege v. Lisst⸗ glaube ich, nicht beſtreiten. Nur ſagt Herr Kollege v. Liszt: die Angelegenheit, um die es ſich handelt, ift nicht wert, ſolche Streitigkeiten hervorzurufen. Und das, meine Herren, iſt außerordentlich charakteriſtiſch. Uns allerdings ſcheint dieſe Angelegenheit ganz außer⸗ ordentlich wichtig und durchaus wertvoll genug, auch in einem Konflikt zu einem Austrag zu kommen. Uns erſcheint dieſe Angelegenheit als eine Angelegen⸗ heit, in welcher es ſich darum handelt, die Rechte der Selbſtverwaltung zu wahren und ſie nicht in der Weiſe preiszugeben, daß man ſagt: weil uns das Recht der freien Beſtimmung, wenn wir es anwenden, genommen wird, wenden wir es nicht an und fügen uns dem, was man von uns wünſcht, was man von uns verlangt. Herr Bürgermeiſter Matting ſagt, es ſei nicht recht erſichtlich, zu welchem Ziele ich die Frage an⸗ geregt habe, auf welchem Wege denn die Schul⸗ Kenntnis gekommen iſt. Nun, ich meine, meine Herren, es iſt doch wohl durchaus klar, zu welchem Ziele ich dieſe Frage an⸗ geregt habe. Würde es nämlich ſo ſein, daß tat⸗ fächlich die Schuldeputation ohne jeden Anſtoß der Schulbehörde dieſen Schritt unternommen hätie, ſo würde das allerdings ein Vorgehen bedeuten, das weit, weit über das 4. was ich von einer perſchaft für möglich