verordneten Bollmann, Jachmann, Klick, Dr. Lands⸗ berger, Protze, Dr. Röthig, Dr. Roſe, Vogel und Wöllmer.) Vorſteher Punkt 13 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. Bewilligung von Mitteln für eine Dienſtreiſe. — Druckſache 313. — Berichterſtatter Stadtv. Dr. Hubatſch: Meine Herren, in London findet im Auguſt ein Kongreß für Schulgeſundheitspflege und gleichzeitig ein Wohnungskongreß — beides internationale Kongreſſe — ſtatt. Der Magiſtrat beabſichtigt, die beiden Kongreſſe mit 3 Mitgliedern zu beſchicken, und be⸗ antragt die Bewilligung der dazu erforderlichen Mittel. Die Koſten für eine Reiſe ins Ausland ſind natürlich nicht unerheblich, und es fragt ſich zunächſt, ob dieſe beiden internationalen Kongreſſe für uns wichtig genug ſind, daß Vertreter von uns hin⸗ geſchickt werden. In bezug auf den Kongreß für Schulhygiene haben wir die Frage ſchon bejahend beantwortet, indem wir durch die Bewilligung von Koſten zur Vorbereitung des Kongreſſes an ſeinem Zuſtandekommen mitgewirkt haben. Und daß ein internationaler Kongreß für die Wohnungsfrage von großer Bedeutung ſein kann zur Löſung ſehr vieler wichtiger Fragen dieſer Art, wird jeder, der auch nur oberflächlich mit der Wohnungsfrage ſich be⸗ ſchäftigt hat, zugeben. Es wird deshalb alſo wohl angemeſſen für uns ſein, die beiden Kongreſſe zu beſchicken. Nun könnte man ja ſagen, die Zahl von 3 Mitgliedern, die der Magiſtrat in Ausſicht genommen hat, ſei etwas hoch: es genüge vielleicht, für jeden Kongreß ein Mitglied zu ſenden. Aber, meine Herren, das wäre eine unangebrachte Sparſamkeit. . Das Programm dieſer beiden Kongreſſe iſt ſo um⸗ faſſend und reichhaltig, daß ein Delegierter unmöglich das Gebotene allein bewältigen kann. Es müſſen ſich mehrere in die Arbeit teilen, um auch nur einigermaßen einzudringen, und da ſind 3 Mitglieder gewiß nicht zuviel. Abgeſehen davon, daß die meiſten Vorträge und Vorführungen nicht in deutſcher Sprache vor ſich gehen, was die Arbeit der Vertreter doch erſchwert, genügt ein Blick in das Programm, nach welchem für eine ganze Reihe von Spezialfragen beſondere Sektionen in Ausſicht genommen ſind, um zu erkennen, daß eine Arbeitsteilung unbedingt not⸗ wendig iſt. Alſo es iſt nicht zuviel, was der Magiſtrat hier beantragt, und wir dürfen wohl erwarten, daß die Vertreter, die nach London geſchickt werden, mit ſehr ſchätzenswerten Anſchauungen, Gedanken und Anregungen zurückkehren und beſtrebt ſein werden, dieſe in geeigneter Weiſe fruchtbar für unſere Einrichtungen zu machen. Ich empfehle die Annahme der Magiſtratsvorlage. Stadtv. Holz: Ich kann mich ganz und gar den 6e ½.. des Herrn Referenten anſchließen. Ich glaube, alle Mitglieder der Verſammlung be⸗ grüßen mit Freude die Anregung des Magiſtrats. Nur bin ich der Meinung, da es ſich hier nicht bloß um einen Kongreß für Schulhygiene, ſondern auch um einen Wohnungskongreß handelt, äuf dem Fragen der Hygiene aus beiden Gebieten eine erſte Rolle ſpielen, würde es vielleicht zweckmäßig ſein, wenn der Magiſtrat bei der Auswahl unſerer Vertreter auch ein Mitglied der Geſundheitspflegedeputation oder wenigſtens einen Hygieniker aus unſerm Kreiſe auswählen wollte. Es könnte ja bei der Zahl 3 Roſenberg: 02 bleiben; aber ich halte es für dringend notwendig, den Kreis unſerer Vertreter meiner Anregung ent⸗ ſprechend zu ergänzen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Koſten zur Entſendung von 3 Vertretern zum II. internationalen Kongreß für Schul⸗ hygiene ſowie zum vIII. internationalen Wohnungskongreß in London werden bis zur Höhe von 2000 ℳ aus dem Dispofitionsfonds bewilligt.) N. 2 Vorſteher Roſenberg: Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. Zahlung der Streitſumme in der Prozeßſache Mattern gegen die Stadt⸗ gemeinde. — Druckſache 314. Berichterſtatter Stadtv. Holz: Meine Herren, der Magiſtrat beantragt die Bewilligung von 2498,12 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds zur Erledigung einer Prozeßſache Mattern. Der Magiſtrat hat vor Jahren auf Grund eines Beſchluſſes der Gemeindebehörden Schulräume in der Sophie⸗Charlotten⸗Straße von einem Eigentümer Weiſe gemietet. Bei Abſchluß des Vertrages wurde vorgeſehen, daß der Magiſtrat die Berechtigung habe, die Schulräume nach ſeinem Be⸗ lieben umzugeſtalten und bei der Rückgewähr an den Eigentümer wieder diejenigen Anſtalten zu treffen, um das Haus in demſelben Zuſtande übergeben zu können. Der Vertrag wurde fpäter verlängert. Bei der Verlängerung des Vertrages wurde über den letzten Punkt nichts beſonderes hervorgehoben. Es ergaben ſich nun bei der Rückgewähr Streitigkeiten darüber, ob und inwieweit der Magiſtrat verpflichtet ſei, das Grundſtück vollſtändig wieder in den früheren Zuſtand herzuſtellen. Die Verhandlungen zerſchlugen ſich und führten zu einem Prozeß. In dieſem be⸗ hauptete der Eigentümer Mattern, der Rechtsnach⸗ folger des Weiſe, der Magiſtrat müſſe diejenigen Arbeiten liefern, welche notwendig ſeien, um das Gebäude in den urſprünglichen Zuſtand zu verſetzen, ihm eine Entſchädigung von 3743,02 ℳ gewähren, ihm auch den weiteren Schaden erſetzen, welcher da⸗ durch entſtanden iſt, daß die Stadtgemeinde die Räumung verzögert habe. Der Prozeß wurde zu Ende geführt. In der Zwiſchenzeit hatte aber der Magiſtrat die Räume ſo weit wieder hergeſtellt, daß der Eigentümer ſie am 31. März 1906 übernahm, ohne gegen die betreffende Wiederherſtellung Einwen⸗ dungen zu erheben, ſo daß damit ein großer Teil des Klageantrages erledigt war. Der Prozeß dem⸗ nach endigte damit, daß der Kläger mit einem großen Teile ſeines Anſpruches abgewieſen und die Stadt nur verurteilt wurde, einen Betrag von 2381,93 ℳ nebſt 4% Zinſen ſeit 28. März 1906 zu zahlen, während die Koſten halbiert wurden. Da der Ma⸗ giſtrat gegen das Urteil keine Berufung eingelegt hat, bin ich der Meinung, müſſen wir die Konſequenz ziehen und den Betrag von 2498,12 ℳ. nebſt Zinſen aus dem Dispoſitionsfonds bewilligen. Ich bean⸗ trage dies. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: In der Prozeßſache Mattern c/ Stadtgemeinde wird die Zahlung der Streitſumme in Höhe von insgeſamt 2498,12 ℳ aus dem Dispofitions⸗ fonds Ordin. Kapitel 1 Abſchn. 14 kewilligt.) Punkt 14 der