—— 313 — Vorſteher Roſenberg: Punkt 17 der Tages⸗ ordnung: 41 Vorlage betr. Anlagen auf Staatsbahuhöfen. ſache 362. Vergrößerung der elektriſchen Druck⸗ Berichterſtatter Stadtv. Paetel: Meine Herren, durch Beſchluß der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung vom 27. Februar wurde der Felten & Guilleaume⸗Lahmeyerwerke A.⸗G. die Genehmi⸗ gung erteilt, die elettriſchen Anlagen auf den Staats⸗ bahnhöfen infolge des erhöhten Stromkonſums mit einem Koſtenaufwande von 75 000 M zu vergrößern und hiermit den Anſchlußwert der Anlagen von etwa 500 auf etwa 1200 Kilowatt zu ſteigern, unter der Bedingung, daß die Eiſenbahndirektion das Vertragsverhältnis über den urſprünglichen End⸗ termin, den 21. April 1913, hinaus bis zum Ablauf des Jahres 1917 verlängerte. Durch Vertrag vom 6. April 1907 iſt dieſer Bedingung entſprochen worden. Mit Schreiben vom 4. Mai wurde dann der Lahmeyer⸗Geſellſchaſt mitgeteilt, und dieſe wiederum teilte dem Magiſtrat mit, daß die König⸗ liche Eiſenbahndirektion nunmehr eine Mehrleiſtung von 597 Kilowatt plus 50 ¾% forderte. Die Geſamt⸗ forderung beträgt mit den vorhandenen 440 rund 1500 Kilowatt. Den hierfür zu bewilligenden weiteren 30 000 M iſt der gleiche Preis zugrunde gelegt wie den bereits bewilligten 75 000 M. Ich beantrage daher, nach der Vorlage des Magiſtrats zu beſchließen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magi⸗ ſtrats, wie folgt: Die weitere Vergrößerung der elektriſchen An⸗ lagen auf den Staatsbahnhöfen Charlotten⸗ burg, Weſtend, Halenſee und Grunewald zur erhöhten Abgabe elektriſcher Energie aus dem ſtädtiſchen Elektrizitätswerk Charlottenburg, und zwar auf Koſten der Pächterin des Werks, wird genehmigt.) Vorſteher Roſenberg: Punkt 18 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. Lieferung elektriſcher Energie an das Ledigenheim. Druckſache 349. 24 „l! Stadtv. Dr. Städthagen: Meine Herren, in der Vorlage wird gewünſcht, daß dem Ledigenheim der elektriſche Strom nach einer niedrigeren Taxe, als es ſonſt üblich iſt, bewilligt wird. Es wird auch darauf hingewieſen, daß gewiſſermaßen ein Präze⸗ denzfall vorliegt, da bisher nur den wirklich ſtädtiſchen Betrieben dieſe Vergünſtigung zuteil geworden iſt. Nun haben meine Freunde durchaus nichts dagegen, daß das geſchieht. Wir halten es auch bei der Ge⸗ meinnützigkeit des Unternehmens für durchaus richtig, ſo zu verfahren. Wir glauben nur, daß es ſich empfiehlt, eben mit Rückſicht auf den Präzedenzfall, der hier geſchaffen wird, die Bewilligung ſtatt auf 10 Jahre lieber zunächſt auf 5 Jahre auszuſprechen. Wir werden dann über⸗ ſehen können, ob die Bewilligung nicht irgendwie — ich kann mich nicht näher darüber ausſprechen — weitere Folgen hat, die es uns erwünſcht erſcheinen laſſen, nochmal nach 5 Jahren erörtern zu können, ob die Bewilligung weiter zu erteilen iſt. Ich glaube, der Geſellſchaft wird damit auch genügend gedient ſein. Ich beantrage alſo, ſtatt auf 10 Jahre die Bewilligung nur auf 5 Jahre auszuſprechen. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Borſteher Roſenberg: Es iſt beantragt, anſtatt „bis zum 31. März 1917“ zu ſagen: „bis zum 31. März 1912“. Ich laſſe zunächſt über die Magiſtratsvorlage abſtimmen, denn dieſe geht weiter als das Amendement des Herrn Stadtv. Stadthagen. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 2 Der Volkshotel⸗Aktiengeſellſchaft „Ledigen⸗ heim“ wird die zum Betriebe des Ledigen⸗ heims in der Danckelmannſtraße erforder⸗ liche elettriſche Energie zum Preiſe von 11 Pf. für die KW.⸗Stunde Beleuchtungsſtrom und 10 Pf. für die KW.⸗Stunde Kraftſtrom für die Zeit von der Eröffnung bis zum 31. März 191 aus dem ſtädtiſchen Elektrizitätswerk geliefert.) Damit iſt Ihr Antrag gefallen, Herr Stadtv. Stadthagen.) Punkt 19 der Tagesordnung: Vorlage betr. Aufnahme eines Darlehns durch die Ledigenheimgeſellſchaft. Druck⸗ ſache 342. Berichterſtatter Stadtv. Schwaß: Meine Herren, die Stadtverordnetenverſammlung hat am 13. Juni 1906 den Magiſtrat ermächtigt, die ſelbſt⸗ ſchuldneriſche Bürgſchaft für ein vom Ledigenheim aufzunehmendes Darlehn in Höhe von 500 000 M zu übernehmen. Von dieſem Darlehn ſind in der Zwiſchenzeit 300 000 ℳ abgehoben worden, und zwar zu der Bedingung von 4% Zinſen inkl. Amortiſation. Jetzt hat ſich die Landesverſicherungs⸗ anſtalt Brandenburg, die das erſte Darlehn von 300 000 M gegeben hatte, auch bereit erklärt, den weiteren Vorſchuß von 200 000 M zu geben, indeſſen unter etwas erhöhten Bedingungen, nämlich zum Preiſe von 3¼ und ¼ % Tilgung. Dieſe Tilgung hat bereits in den erſten 10 Jahren ſtattzufinden, während bei der erſten Gewährung des Darlehens die Tilgung für die erſten 10 Jahre ausgeſchloſſen war. Die Bedingung geht dahin, daß beide Dar⸗ lehen am 1. April 1980 getilgt ſein müſſen. Bei der Genehmigung der ſelbſtſchuldneriſchen Bürg⸗ ſchaft iſt ſeinerzeit ausgeſprochen worden, daß ſich der Höchſtſatz der Zinſen inkl. Amortiſation auf 4,4 % belaufen darf. Durch die erhöhte Forderung der Landesverſicherungsanſtalt von 3¼ plus % Amortiſation von jetzt ab bis 1980 würde ſich der zur Verzinſung und Tilgung aufzuwendende Betrag auf 4,303 % ſtellen, würde ſich alſo immer noch unter dem ſeinerzeit genehmigten Prozentſatz halten. Da es ausgeſchloſſen erſcheint, daß bei den jetzigen Geldverhältniſſen das Darlehn von 200 000 M von irgendeiner Seite zu einem billi⸗ geren Zinsfuße gewährt werden könne, ſo bittet das Ledigenheim, den Magiſtrat zu ermächtigen, auch hierfür die ſelbſtſchuldneriſche Bürgſchaft zu übernehmen. Ich bitte die Verſammlung, ſich dem Antrage des Magiſtrats anzuſchließen.