gebildete Leute notwendig ſind. Aber ich möchte doch dieſe Gelegenheit benutzen, um auf die Anträge zurückzukommen, die ich namens meiner Fraktion vor einem Jahre, am 3. Oktober vorigen Jahres, geſtellt habe, betr. Einrichtungen einer Wohnungs⸗ inſpektion. Damals wurde die Einrichtung einer Wohnungsinſpektion von dem Herrn Oberbürger⸗ meiſter zugeſagt, was mich veranlaßte, meinen An⸗ trag zurückzuziehen. Auf meine Anfrage vom 1. Mai dieſes Jahres hat der Herr Oberbürger⸗ meiſter geſagt, die Sache wäre in Arbeit, nach den Ferien würden wir bald die Vorlage bekommen. Ich glaube, es wird ſich empfehlen, wenn dieſe An⸗ gelegenheit etwas beſchleunigt wird. Seit einem Jahre warten wir darauf. Die Denkſchrift, ſagte der Herr Oberbürgermeiſter damals, würde in einem Monat fertig ſein, und ſeit einem Jahre erfahren wir nichts davon. Da kann man zu dem Glauben kommen, daß die Sache ad calendas Graecas gelegt iſt. Nun kommen andere Fraktionen mit dem An⸗ trage auf Errichtung einer Wohnungsinſpektion, als wenn das etwas ganz Neues wäre. Da ſteht in einem Flugblatt der liberalen Partei, die Einrich⸗ tung einer ſtädtiſchen Wohnungsinſpektion wollen ſie beantragen. Als wenn das nicht ſchon von unſerer Seite geſchehen wäre! (Lachen bei den Liberalen.) — Lachen Sie, ſoviel Sie wollen! — In dem Flug⸗ blatt ſteht es doch bloß deshalb, weil wir immer noch keine Vorläge betommen haben und noch immer darauf warten. Es iſt ja wahr, der Herr Oberbürgermeiſter iſt krank geworden, und das iſt vielleicht der Grund der Verzögerung. Aber daß die Liberalen in einem Wahlflugblatt erklären, daß ſie die ſtädtiſchen Wohnungs uſpektionen anregen, wäh⸗ rend es doch nicht unbekannt iſt, daß dieſe Frage ſchon von unſerer Seite wiederholt angeregt iſt, das hat uns allerdings ſehr gewundert. Stadtv. Dr. Penzig: Meine Herren, der Herr Bürgermeiſter hat ſchon darauf hingewieſen, daß die Miniſterialinſtruktion von 1811 die Möglichkeit gibt, Frauen — wie es da heißt: die verſtändigſten Frauen — in den Angelegenheiten der Mädchen⸗ ſchulpflege heranzuziehen. Das iſt mindeſtens durch das neue Geſetz vom Juli 1906 nicht geändert worden, inſofern nach dem § 65 dieſes Geſetzes die⸗ jenigen Juſtruktionen uſw., die dem Geſetze nicht direkt widerſprechen, ausdrücklich aufrecht er⸗ erhalten worden ſind. Ich möchte aber den Magiſtrat in dieſer Frage darauf aufmerkſam machen, daß auch das neue Ge⸗ ſetz vom Juli 1906 durchaus die Möglichkeit einer weiteren Heranziehung von Frauen zur Schul⸗ deputation bietet. Der § 44 dieſes Geſetzes, den ich mit Erlaubnis des Herrn Vorſitzenden an der ent⸗ ſprechenden Stelle verleſen möchte, überläßt es den Stadtgemeinden, durch Gemeindebeſchluß mit Genehmigung der Schulaufſichtsbehörde die Zahl der in Nr. 1 bis 4 bezeichneten Mitglieder abweichend feſt⸗ zuſetzen. Danach ſind ein bis drei Mitglieder des Magiſtrats und der Stadtverordneten⸗Verſammlung und min⸗ deſtens „die gleiche Zahl von des Erziehungsweſens und Volksſchulweſens kundigen Männern“ in die Schuldeputation zu ſenden. Die Stadt hat alſo nach Abſatz 10 die Möglichkeit, die Zahl hinaufzuſetzen, und wenn die Zahl der in Nr. 3 bezeichneten Mit⸗ glieder 341 — das ſind „des Erziehungs⸗ und Volksſchulweſens kundige Männer“ — auf vier oder mehr feſtgeſetzt wird, ſo müſſen darunter wenigſtens zwei Rektoren oder Lehrer ſein. In dieſem Falle — heißt es weiter — können an Stelle der Lehrer auch Lehrerinnen gewählt werden. Wählbar ſind die Lehre⸗ rinnen, die an einer der Schuldeputation unterſtellten Schule angeſtellt ſind. Ich glaube der Hoffnung Ausdruck geben zu können, daß der Magiſtrat bei der Neuordnung der Schul⸗ deputation, die ja demnächſt ſtattfinden muß, da ſie am 1. April 1908 fertig ſein muß, auch dieſe Be⸗ ſtimmung des neuen Geſetzes berückſichtigt, ſowohl nach der Seite hin, daß einige unſerer Rektoren oder Lehrer in die Schuldeputation kommen, als auch nach der Seite hin, daß einige Lehrerinnen hinein⸗ kommen. Es iſt aber auch noch eine andere Möglichteit. Auch unter der Herrſchaft des bisherigen Geſetzes iſt es in Preußen möglich geweſen, daß Lehrerinnen und Mütter einfache Mütter, die nichts weiter als dieſe Qualität aufzuweiſen haben — mit beratender Stimme in der Schuldeputation ſitzen. So iſt es z. B. ſeit dem 1. April 1905 in Tilſit ge⸗ ſchehen, wobei einfach die Rückſicht maßgebend war, daß in jeder Sitzung der Schuldeputation ſelbſtver⸗ ſtändlich auch die Frage der Mädchenſchulerziehung zur Sprache gekommen iſt. Die Regierung hat keinen Einwand dagegen erhoben. Es gibt wohl auch noch eine weitere Möglich⸗ keit, noch mehr die Frauen zu berückſichtigen, näm⸗ lich nach dem § 45, der in Abſatz 2 von den Schul⸗ kommiſſionen handelt. Dieſe Schulkommiſſionen werden eingeſetzt, um die beſonderen Intereſſen beſtimmter Schulen wahrzunehmen und in Aus⸗ übung der Schulpflege die Verbindung zwiſchen Schule und Eltern zu fördern. Sie ſind Organe der Schuldeputation und haben deren Aufträge auszuführen, können aber auch dort Anträge ſtellen. Dieſe Schulkommiſſionen beſtehen nun aus dem Bürgermeiſter oder einem vom Bürgermeiſter er⸗ nannten Magiſtratsmitgliede, dem Ortsſchulin⸗ ſpektor natürlich, dem Ortspfarrer uſw., aber, was uns hier intereſſiert, auch einem Rektor oder Lehrer oder Lehrerin und endlich aus „Mitgliedern, die von der Schuldeputation aus der Zahl der zu den Schulen des betreffenden Schulbezirkes gewieſenen Einwohnern gewählt werden.“ Hier iſt alſo der Fall, der uns nachher in der Sache mit der Armen⸗ direktion beſchäftigen wird, wo zu meiner Freude vom Magiſtrat genau ebenſo deduziert wird, daß der Ausdruck „Ortseinwohner“ oder „Einwohner“ keineswegs eine Beſchränkung auf das männliche Geſchlecht zur Folge habe, und es würde alſo nach dieſem § 45 Abſatz 2 möglich ſein, wenigſtens in Schultommiſſionen, die der Schuldeputation unter⸗ ſtellt ſind, Frauen hineinzubringen, weil ſie eben zu den Ortseinwohnern gehören. Ich glaube, daß esſich auch ſonſt bei dem näheren Studium der verſchiedenen Beſtimmungen ermög⸗ lichen laſſen wird, der Frau in der Volksſchule und vor allen Dingen in der Schuldeputation einen wei⸗ teren Spielraum für ihren Einfluß zu geben. Wir ſind ſehr erfreut und wiſſen das ja ſeit langem, daß der Magiſtrat irgend einen prinzipiellen Widerſtand gegen die Ausdehnung dieſes Einfluſſes nicht beab⸗ ſichtigt, und ich wollte nur bei dieſer Gelegenheit den Magiſtrat darauf aufmerkſam machen, gerade an