ſchnell vornehmen wird, daß er vor dem Bericht über die Zentralmarkthalle, der uns ja für die näch⸗ ſten Wochen in Ausſicht geſtellt iſt, die andere Sache erledigt haben wird. Sollte alſo die Anlage in Verbindung mit der Zentralmarkthalle — das iſt doch immerhin zweifelhaft, der Meinung können wir uns doch nicht entſchlagen — ſich nicht machen laſſen, dann, meine Herren, kann doch der Magiſtrat nach einigen Wochen Erhebungen in der bezeichneten Richtung anſtellen. Wir können darum den Antrag heute ruhig annehmen. Ein Riſiko, wie es in den Worten des Kollegen Spiegel angedeutet war, muß ausgeſchloſſen ſein, und das wird ausgeſchloſſen in dem Moment, wo man aus einer Umfrage bei ſämtlichen in Betracht kommenden Gewerbetrei⸗ benden, wieviel Raum ſie in einer ev.zu errichtenden Kühlhalle belegen wollen, die Stimmung und das Bedürfnis in den beteiligten Kreiſen feſtgeſtellt hat. Welche Vorzüge eine derartige einzelſtehende Kühlhalle beſitzt, hat Herr Kollege Dr Frentzel in gewiſſem Sinne ſchon angedeutet. Daß eine Zen⸗ tralmarkthalle bei uns mitten in der Stadt gebaut werden kann, ganz zentral gelegen, wie es ihrem Namen entſpricht, das glauben wir wohl alle nicht. Die Plätze, die früher genannt ſind, liegen wo anders. Dagegen wird eine derartige Kühl⸗ halle wahrſcheinlich zentral gelegen errichtet werden können, ſodaß den Gewerbetreibenden daraus ein Vorteil erwachſen wird. Ich möchte alſo die Verſammlung bitten, den Antrag, der an ſich doch gar keine Bedenken hat und nur dem Magiſtrat eine Anregung zur Vornahme gewiſſer zweckmäßiger Erhebungen gibt, anzu⸗ nehmen. (Die Verſammlung lehnt den Antrag der Stadtv. Dr Stadthagen und Gen. ab.) Vorſteher Roſenberg: Das Protokoll voll⸗ ziehen heute die Stadtv. Herren Dr Hubatſch, Mann und Mickler. Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: Vorlage betr. anderweite Zuſammenſetzung der Armendirektion und Wahl von drei Frauen in ſie. — Druckſache 443. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren, der Magiſtrat ſchlägt Ihnen hier eine neue Zuſammenſetzung der Armendirektion vor. Erſtens ſoll die Armendirektion aus 21 Mit⸗ gliedern beſtehen, und zwar 6 Mitgliedern des Magiſtrats und 15 von der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung zu wählenden. Darunter müſſen 6 Armenkommiſſionsvorſteher ſein, wie bisher, und können drei Frauen ſein. Dieſe Nr. 1 der Vorlage entſpricht ungefähr dem, was die Stadtverordnetenverſammlung vor drei Jahren gewünſcht hat. drei Frauen ſein“, entſpricht vollkommen der ge⸗ ſetzlichen Lage, daß die Frauen nicht gezwungen werden können, ein ſtädtiſches Ehrenamt anzu⸗ nehmen. Daher können wir rechtlich eigentlich nicht ſagen: es müſſen drei Frauen ſein. Es könnte uns ja paſſieren, das alle Frauen ablehnen. Deshalb iſt dieſer Ausdruck gewählt worden, und ich glaube, er iſt zweckmäßig gewählt. Weiter heißt es in dem Antrage: die Wahl der Mitglieder erfolgt immer auf 6 Jahre. Das iſt früher auch der Fall geweſen. In dem vor mehreren 346 Die Ausdrucksweiſe „können Jahren von der Stadtverordnetenverſammlung angenommenen Antrage war allerdings davon die Rede, daß nach drei Jahren die Hälfte der Mit⸗ glieder ausſcheiden und dann wieder gewählt werden ſollte. Die bisherige Handhabung iſt derart geweſen, daß die jetzt in der Armendirektion be⸗ findlichen Mitglieder alle ſechs Jahre neuge⸗ wählt worden ſind, ſo daß hier keine Schwierigkeiten entſtehen. Es erhebt ſich allerdings die I rage: ſoll hiermit die Wahl der bisher in der Armen⸗ direktion befindlichen Mitglieder ohne weiteres be⸗ ſtehen bleiben, oder ſoll nach Annahme dieſes neuen Statuts gewiſſermaßen eine Neuwahl von dem jetzigen Termin an erfolgen? Daß das letztere nicht beabſichtigt iſt, geht aus dem ganzen Wortlaut der Vorlage hervor. Wir können alſo dieſen Punkt fallen laſſen und uns auf den Standpunkt ſtellen: die bisher mit Stimmrecht gewählten Mitglieder der Armendire ktion würden mit ihren bis⸗ herigen Wahlzeiten darin verbleiben. Nun komme ich zu dem wichtigeren Punkte der Vorlage, zu Punkt 2. Darin heißt es: die Stadt⸗ verordnetenverſammlung möge beſchließen, drei Frauen als Mitglieder der Armendirektion zu wählen; wir bringen dazu die drei bisherigen uſw. in Vorſchlag. Meine Herren, wir wiſſen alle, daß die drei Damen, die in der Armendirektion tätig geweſen ſind, ganz außerordentlich Gutes geleiſtet haben. Ich glaube, die ganze Verſammlung wird dem zuſtimmen, daß gerade dieſen Damen, die bisher mit beratender Stimme der Armendirektion an⸗ gehört haben, nunmehr die beſchließende Stimme gegeben wird. Bisher aber haben wir bei Wahlen zu Deputationen und auch zur Armendirektion niemals — wenigſtens in der Zeit, die ich der Stadtverordnetenverſammlung angehöre — von ſeiten des Magiſtrats einen Vor⸗ ſchlag bekommen, wen wir zu wählen haben, noch weniger in dieſer Form, die das eigentlich in den Beſchlußantrag hineinbringt. (Sehr richtig!) Ich glaube daher, wir müſſen hier inſofern eine Anderung vornehmen, als wir den Antrag unter 2 mit dem Worte „wählen“ abſchließen laſſen. Im übrigen müſſen die Wahlen nachher in der üblichen Weiſe i n geheimer Sitzung vorgenommen werden, nachdem der Wahlausſchuß die ganze Angelegenheit weiter behandelt hat. Ich hoffe, daß der Magiſtrat auch damit einverſtanden ſein wird. Ich nehme an, daß nicht eine beſondere Abſicht hier vorgewaltet hat, irgendwie die Rechtslage zwiſchen Magiſtrat und Stadtverordnetenverſammlung zu verändern. Es erklärt ſich vielmehr die Sache nur daraus, daß der Magiſtrat inſofern vor einer neuen Sachlage ſtand, als die drei Damen, um die es ſich handelt, bereits Mitglieder der Armendirektion mit bera⸗ tender Stimme waren. Es wäre aber doch wohl richtiger geweſen, dieſen Punkt etwas anderes zu behandeln. Im übrigen kann ich Ihnen nur vorſchlagen, die Vorlage mit der von mir erwähnten Abänderung anzunehmen. Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, ich weiß nicht, ob der Herr Referent Mitglied des Wahlausſchuſſes iſt. Es ſcheint beinahe ſo, als ob das nicht der Fall ſei; denn ſonſt müßte ihm bekannt ſein, daß gerade bei den Wahlen in die Armenkommiſſion