—— 348 — In der Armendeputation können Frauen nach § 3 des Ausführungsgeſetzes zum Unterſtützungswohn⸗ ſitzgeſetz vom 8. März 1871 Mitglieder ſein, während nach der ausdrücklichen Vorſchrift des § 4 nur die „zur Teilnahme an den Gemeindewahlen berech⸗ tigten Gemeindeglieder“ — alſo nicht Frauen — zur Übernahme des Amts als Pfleger verpflichtet ſind. Aber eine Heranziehung der Frauen für Fälle, in welchen Frauenarbeit vornehmlich am Platze wäre als nominelle Armenpflegerinnen, müßte in viel größerem Maße Platz greifen. Doch ich will hier die Sache nicht weiter aus⸗ ſpinnen und bitte Sie, dem Vorſchlage des Herrn Refe⸗ renten mit der Maßgabe zuzuſtimmen, daß Punkt 2 betreffend die Wahl der drei Frauen ordnungs⸗ mäßig dem Wahlausſchuſſe überwieſen wird. Vorſteher Roſenberg: Die letzten Worte des Herrn Vorredners ſind ſelbſtverſtändlich zu beachten. Ich werde den Antrag des Magiſtrats zu 2 nur bis zu den Worten: „drei Frauen als Mitglieder der Armendirektion zu wählen“ zur Abſtimmung bringen. Im übrigen würden wir ja der Kompetenz des Wahlausſchuſſes zu nahe treten, wenn wir direkt heute die Deputationsmitglieder wählen würden; denn § 30 der Geſchäftsordnung beſtimmt unter Nr. b ausdrücklich, daß „dem Wahlausſchuſſe diejenigen Vorlagen zur Vorberatung und Be⸗ gutachtung zu überweiſen“ ſind, welche „die Wahl von Mitgliedern der ſtändigen Verwaltungsdepu⸗ tationen“ betreffen (§ 59 der Städteordnung). Stadtv. Otto: Ich habe mich nur als Vor⸗ ſitzender des Wahlausſchuſſes zum Worte gemeldet, um darzulegen, wie der Wahlausſchuß es handhabt, wenn Vorſchläge für die Stellen von Armenpfle⸗ gerinnen und Waiſenpflegerinnen zu machen ſind. In dieſem Falle — es iſt richtig, was der Herr Bürgermeiſter ausgeführt hat — macht der Magi⸗ ſtrat durch die Armendirektion bzw. durch den De⸗ zernenten uns Vorſchläge. Das entſpricht auch einem Wunſche des Wahlausſchuſſes. Der Wahl⸗ ausſchuß hat ſich aber in jedem einzelnen Falle die Entſcheidung über die Wahl vorbehalten, und es ſind auch Fälle vorgekommen, daß er an Stelle der vorgeſchlagenen Damen andere, ihm für den be⸗ § treffenden Bezirk geeigneter erſcheinende vorge⸗ ſchlagen hat. Daß hier etwas weſentlich anderes vor⸗ liegt, nämlich die Wahl von Mitgliedern in eine Deputation, das iſt ſchon genügend hervorgehoben worden. Auch ich würde es für korrekt halten, wenn die Wahl der drei Damen dem Wahlausſchuß zur Vorprüfung überwieſen wird. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Vorſteher Roſenberg: Wünſcht der Herr Referent noch das Wort? (Wird verneint.) Dann laſſe ich abſtimmen, und zwar mit der Maßgabe, die ich vorhin erläutert habe, über Punkt 1 und Punkt 2 bis zu den Worten „zu wählen“. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats mit der vorgeſchlagenen Abänderung, wie folgt: 1. Die Armendirektion beſteht künftig aus 21 Mitgliedern, und zwar 6 MRitgliedern des Magiſtrats und 15 von der Stadtverordneten⸗ verſammlung zu wählenden Mitgliedern. Von den von der Stadtverordnetenverſammlung zu wählenden Mitgliedern müſſen 6 Armen⸗ kommiſſionsvorſteher und können 3 Frauen ſein. Die Wahl der Armenkommiſſionsvor⸗ ſteher erfolgt aus einer Vorſchlagsliſte, die von der Verſammlung der Armenkommiſſions⸗ vorſteher aufgeſtellt wird und jeweilig doppelt ſoviel Namen enthält als Mitglieder zu wählen ſind. Die Wahl der Mitglieder erfolgt immer auf 6 Jahre. Die als Mitglieder gewählten Armenkommiſſionsvorſteher ſcheiden jedoch mit dem Aufgeben ihres Amtes auch als Mitglieder der Armendirektion aus und werden durch Neuwahlen für den Reſt der Wahlzeit erſetzt. Es ſind 3 Frauen als Mitglieder der Armen⸗ direktion zu wählen.) 1⁰ (Zurufe: Einſtimmig!) — Es erhebt ſich kein Widerſpruch; ich ſtelle feſt, daß die Vorlage einſtimmig angenommen worden iſt. — Im übrigen wird der Wahlausſchuß um Vorſchläge erſucht. Bevor ich die öffentliche Sitzung ſchließe, gebe ich noch bekannt, daß in den vorhin zu Punkt 3 der Tagesordnung beſchloſſenen Ausſchuß folgende erren entſandt werden ſollen: Dr Bauer, Dr Bor⸗ chardt, Dr Hubatſch, Kaufmann, Otto, Dr Penzig, Sachs, Schwarz und Vogel. — Die Verſammlung genehmigt dieſe Liſte. 2 Gegen die Vorſchläge des Wahlausſchuſſes ſind Einwendungen nicht erhoben worden. Nunmehr ſchließe ich die öffentliche Sitzung. (Schluß der Sitzung 7 Uhr 25 Minuten.) Druck von Adolf Gertz, G. m. b. H., Charlontenburg.