—— 352 zwiſchen dem ſtädtiſchen Pumpwerk und der Weſtgrenze des Grundſtücks der Gebr. Ulrich — Bd. 56 Bl. 2325 des Grundbuchs — werden 3800 ℳ aus Anleihemitteln bewilligt. Dieſer Betrag iſt beim Extraordinarium des Kanali⸗ ſationsetats für 1907 Abſchnitt 1 Ausgabe in Sollzugang zu ſtellen.) Punkt 7 der Tagesordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Nenſchaffung der Stelle einer Leiterin für die ſtädtiſchen Kindergärten. Druckſache 437 und 476. Berichterſtatter Stadtv. Schwarz: Meine Herren, der Ausſchuß, den Sie eingeſetzt haben, um die Vorlage betr. Neuſchaffung der Stelle einer Leiterin der ſtädtiſchen Kindergärten zu prüfen, hat beſchloſſen, Ihnen folgende Faſſung des Antrags vorzuſchlagen. Unter à ſoll es jetzt heißen: Vom 1. Oktober 1907 ab wird eine Stelle einer Leiterin für ſtädtiſche Kindergärten — Gemeindebeamtin — neu geſchaffen. Dieſe Faſſung wird Ihnen vorgeſchlagen, damit die Gemeindebehörden nicht gebunden ſind, falls ſich in der Zukunft die Notwendigkeit der Einſtellung mehrerer Leiterinnen herausſtellen ſollte. Was nun die Motivierung der Magiſtratsvor⸗ lage, die keinen integrierenden Teil der Beſchlüſſe des Ausſchuſſes bildet, anlangt, ſo will ich, um aus meinem Schweigen keine falſchen Schlüſſe ziehen zu laſſen, ausdrücklich erwähnen, daß der Ausſchuß zu der Bemerkung im vorletzten Abſatz — Druck⸗ ſache 437 auf Seite 609 —: „daß die Verheiratung der anzuſtellenden Leiterin die ſofortige Auf⸗ hebung der Anſtellung zur Folge habe“, zurzeit noch nicht Stellung genommen hat. Der Aus⸗ ſchuß wird dieſer Frage erſt näher treten, wenn infolge unſeres heutigen Beſchluſſes der Antrag des Magiſtrats auf Anſtellung einer Leiterin an uns gelangt. Mit dieſer Einſchränkung möchte ich die An⸗ nahme des Ausſchußantrages empfehlen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Aus⸗ ſchuſſes, wie folgt: a) Vom 1. Oktober 1907 ab wird eine Stelle einer Leiterin für ſtädtiſche Kindergärten — Gemeindebeamtin neu geſchaffen. Das Gehalt wird auf 1800 ℳ bis 3150 ℳ — ſteigend von 3 zu 3 Jahren um je 150 ℳ — feſtgeſetzt. Der für die Zeit vom 1. Oktober 1907 bis 31. März 1908 erforderliche Betrag von 900 ℳ iſt dem Dispoſitionsfonds Ordin. 1—14—1 für 1907 zu entnehmen.) Vorſteher⸗Stellv. Kaufmann: Punkt § der Tagesordnung: Mitteilung betr. Amtsniederlegung eines Magiſtratsmitgliedes. Druckſache 460. Der Magiſtrat teilt mit, daß der Herr Stadt⸗ rat Dr Jebens wegen ſeines hohen Lebensalters ſein Amt als Magiſtratsmitglied niedergelegt hat. Meine Herren, ich glaube, es iſt niemand in dieſem Saale, der nicht von Herzen bedauerte, daß wir dieſe Leuchte unſeres Magiſtrats, dieſen hervor⸗ ragend verdienten Mann verlieren. (Die Verſammlung erhebt ſich.) Herr Stadtrat Dr Jebens war vom 16. März 1898 bis Ende 1899 Stadtverordneter und ſeit Anfang 1900 Stadtrat. Er war ein Zierde unſerer Verſammlung und ebenſo des Magiſtrats. Ich glaube, weitere Worte zu ſeinem Ruhme zu ſagen erübrigt ſich, es würde nur eine Abſchwächung ſein. — Sie haben ſich bereits zum Danke und zur An⸗ erkennung für den ausſcheidenden Herrn von Ihren Sitzen erhoben; ich konſtatiere das. (Die Verſammlung nimmt Kenntnis.) Punkt 9 der Tagesordnung: Mitteilung betr. Auszeichnung der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg für Darbietungen auf der Hygiene⸗Aunsſtellung. — Druckſache 461. (Die Verſammlung nimmt Kenntnis.) Punkt 10 der Tagesordnung: Mitteilung in Sachen betr. Verhängung der Schaufenſter während der Sonn⸗ und Feier⸗ tage. — Druckſache 462. Stadtu. Bollmann: Meine Herren, der Magi⸗ ſtrat iſt dem Beſchluſſe der Stadtverordnetenver⸗ verſammlung vom 5. Juni dieſes Jahres beigetreten und hat unter Innehaltung des Inſtanzenweges die Aufhebung des Verbots betreffend Verhängung der Schaufenſter an Sonn⸗ und Feiertagen bei dem Herrn Oberpräſidenten der Provinz Brandenburg beantragt. Für die vorzügliche Begründung ſeines Standpunktes können wir dem Magiſtrat nur außer⸗ ordentlich dankbar ſein. Der Herr Oberpräſident hat den Magiſtrat abſchlägig beſchieden und führt als Hauptgrund ſeiner ablehnen⸗ den Stellungnahme die Gegnerſchaft der kaufmänniſchen Angeſtellten an, die durch die Aufhebung des Verbots ihre Sonntagsruhe gefährdet ſehen. Auch die Kleinhändler ſollen eine Störung ihrer Sonn⸗ tagsruhe befürchten. Meine Herren, der Oberpräſident bezieht ſich auch noch auf die Verhandlungen, welche die Han⸗ delskammer Berlin mit den Vertretungen der kaufmänniſchen Angeſtellten geführt hat, und die ein negatives Reſultat ergeben haben. Es iſt richtig, daß die Delegierten der kaufmänniſchen Organiſationen, welche der von der Berliner Han⸗ delskammer veranſtalteten Konferenz beiwohnten, in der Mehrzahl gegen die Aufhebung des Ver⸗ bots ſtimmten. An dieſer Konferenz haben die Vertreter der Handelskammer und auch drei Mit⸗ glieder des Ständigen Ausſchuſſes der Handels⸗ kammer für den Detailhandel und von den Organi⸗ ſationen der Handlungsgehilfen Vertreter und Ver⸗ treterinnen des Zentralverbandes der Handlungsgehilfen und Gehilfinnen Deutſchlands, des deutſchnationalen Handlungsgehilfenver⸗ bandes,