wert iſt es, daß ein beträchtlicher Teil der Ge⸗ hilfenſchaft in der Freigabe der Schau⸗ fenſter nicht eine Schädigung, ſondern um⸗ gekehrt, eine Förderung der Intereſſen der Handlungsgehilfen erblickt. Eine ſolche Auf⸗ faſſung vertritt, wie das Protokoll ergibt, der Kaufmänniſche Verband für weibliche Angeſtellte, der über 18 000 Mitglieder in Berlin zählt, und der Verein junger Kaufleute mit mehr als 5000 Mitgliedern. Es iſt ſomit anzunehmen, daß die Aufhebung der Ver⸗ ordnung, durch welche das Verhängen der Schaufenſter verfügt wird, von einer erheb⸗ lichen Zahl hie ſiger Handlungsgehilfen mit derſelben Befriedigung begrüßt werden würde, wie dies beiſpielsweiſe in den Kreiſen der Handlungsgehilfen Schleswig⸗Holſteins ge⸗ ſchehen iſt, wo die entſprechende Verordnung im März 1905 aufgehoben wurde, was laut Zeugniſſes der Handelskammer zu Flensburg keine Klagen hervorgerufen hat,am wenigſten von ſeiten der kaufmänniſchen Angeſtell⸗ ten, für die ja mit dem Offen⸗ halten der Schaufenſter ſogar eine Bequemlichkeitverbunden i ſt. Nach Ausweis des Protokolles ſtimmten fünf Verbände gegen, zwei Verbände für die Aufhebung der Polizeiverordnung; perſönlich für die Aufhebung erklärten ſich die Vertreter eines Verbandes, der ſeinen Delegierten freie Hand gelaſſen hatte. Es dürfte aber zu be⸗ zweifeln ſein, daß diejenigen Verbände, welche ſich ablehnend verhielten, in dieſer An⸗ gelegenheit die Mehrheit der Gehilfen hinter ſich haben. Zur Erläuterung führen wir fol⸗ gendes an: Der Verein deutſcher Kaufleute hat, wie im Protokoll erwähnt iſt, eine Um⸗ frage über die Wirkung der Freigabe der Schaufenſter veranſtaltet. Er ſtellte an ſeine Zweigvereine die Frage, ob das Offenhalten beſondere Mißſtände hervorgerufen habe und zwar dadurch, daß Dekorationsarbeiten vor⸗ genommen, Beleuchtungsvorrichtungen be⸗ dient werden müßten, und ob Klagen laut ge⸗ worden ſeien. Daß von 19 Zweig⸗ vereinen nur 7 eine Antwort erteilten, ſpricht dafür, daß ein weſentliches Intereſſe der Handlungsgehilfen hier nicht als vorlie⸗ gend erachtet wurde; da nach dem Vor⸗ handenſein von Mißſtänden gefragt wurde, darf angenommen werden, daß diejenigen Zweigvereine, welche die Anfrage unbeant⸗ wortet ließen, v o n Mi ß ſt än den nich ts zu berichten hatten. Nach den ein⸗ gegangenen Schreiben, die der Handels⸗ kammer im Original vorlagen, gaben die ſieben Ortsvereine ihr Gutachten in der Haupt⸗ ſache zugunſten einer Aufhebung der Polizeiverordnung ab. Trotz⸗ dem ſtimmten die Vertreter des Vereins deut ſcher Kaufleute in der Ver⸗ ſammlung gegen die Aufhebung. Wir zweifeln nicht daran, daß die Bedenken, die in der Verſammlung laut wurden, ſich ver⸗ flüchtigen würden, ſobald die Probe auf das Exempel gemacht werden würde. Am letzten Ende laufen die Bedenken darauf hinaus, daß bei Aufhebung der Polizeiverordnung auch 354 das Geſetz über die Sonntags⸗ ruhe ſeine Wirkſamkeit einbüßen würde, eine Folgerung, der es an jeder Begründung gebricht. Meine Herren, bei ſtreng objektiver Beurteilung der Sachlage muß man zu dem Ergeb⸗ nis kommen, daß die Aufhebung des Ver⸗ bots unbedingt notwendig iſt. In den Schaufenſtern iſt ein Kapital von ca. 65 Millio⸗ nen Mark inveſtiert, und jährlich kommen noch viele Millionen für Ausſchmückung hinzu. Ein Rieſenkapital ſteckt in den Schaufenſteranlagen unſerer deutſchen Städte, das ſich doch ohne Zweifel verzinſen muß. In einem großen Teile unſeres deutſchen Vaterlandes iſt das Verbot aufge⸗ hobe n, und das, was für die weſtlichen und nörd⸗ lichen Provinzen recht iſt, kann und darf uns entſchie dennichtvorenthaltenwer⸗ de n. Meine Herren, aus äſthetiſchen, wirtſchaftlichen und Gerechtigkeits⸗ grün d e n empfiehlt ſich die Auf hebungdes Verbots, und ich bitte Sie drin gen d, meinen Antrag, der folgendermaßen lautet, möglichſt e in⸗ ſt immig anzunehmen: Der Magiſtrat wird erſucht, über den von dem Herrn Oberpräſidenten der Provinz Brandenburg unter dem 14. Oktober erteilten Beſcheid — Journal⸗Nummer O0. P. 20517— die Entſcheidung des Herrn Miniſters des Inner n herbeiführen zu wollen. Vorſteher⸗Stellv. Kaufmann: Der Antrag des Kollegen Bollmann ſteht in Beziehung zu dieſer Sache. Ich würde ihn nicht als einen Antrag betrachten, ſondern als ein Erſuchen an den Ma⸗ giſtrat, bei dem Herrn Miniſter gegen die Ent⸗ ſcheidung des Herrn Oberpräſidenten vorſtellig zu werden, indem wir gleichzeitig von der Mit⸗ teilung Kenntnis nehmen. Ich bitte diejenigen Herren, die dieſes Erſuchen unter Kenntnisnahme an den Magiſtrat richten wollen, die Hand zu er⸗ heben. (Geſchieht.) Das iſt die Mehrheit. Ich bitte die Verſammlung, zwei Vorſtellungen entgegenzunehmen: Herr Gerichtsaſſeſſor Braun⸗ ſchweig und Herr Dr Badtke. Es iſt eine Anfrage eingegangen: Die Unterzeichneten fragen den Magiſtrat, was er zu tun gedenkt, um der drohenden Ferienverkürzung der Charlottenburger Ge⸗ meindeſchulen entgegenzutreten. Dr Röthig und eine genügende Anzahl von Kollegen. Ich werde dieſe Anfrage auf die Tagesordnung der nächſten Sitzung ſetzen. Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung: Anfrage der Stadtv. Hirſch und Gen. betr. Kokspreis. Druckſache 463. Die Anfrage lautet: Die Unterzeichneten fragen den Magiſtrat, was er zu tun gedenkt, um den Kokspreis im Intereſſe der minderbemittelten Bevölkerung herabzuſetzen. Herr Kollege Klick wird die Anfrage begründen. Frageſteller Stadtv. Klick: Meine Herren, wie Ihnen bekannt ſein dürfte, ſind die Koks⸗