ee. — 368 Magiſtrat hat ſich ebenfalls eingehend mit dieſer Angelegenheit beſchäftigt. Er hat namentlich unterſucht, ob es möglich wäre, mit der Eiſen⸗ bahnverwaltung ein Uebereinkommen dahin zu erzielen, daß verglaſte Oberlichtfenſter über der 66⸗Pfeilerbrücke angebracht würden. Das iſt aus Gründen, die in der Vorlage angegeben worden ſind, nicht empfehlenswert. Außerdem lwurden Verſuche darüber angeſtellt, ob eine künſtliche Beleuchtung durchzuführen ſei. Auch dies hat ſich nicht als tunlich erwieſen. Wir ſind nunmehr durch das Entgegenkommen der Eiſenbahnver⸗ waltung in der Lage, eine Lichtöffnung von etwa 25 m Länge und 5 m Breite anzubringen. Die Koſten betragen 12 000 ℳ. Ich würde Ihnen empfehlen, meine Herren, die Vorlage anzunehmen und ſich damit einverſtanden zu erklären, daß die Koſten in den Etat des nächſten Jahres eingeſetzt werden. Gleichzeitig möchte ich, da ich doch einmal das Wort habe, an den Magiſtrat die Bitte richten, die innere Ausſtattung der Unterführung, vielleicht durch Anſtrich oder ſonſtwie, etwas freundlich zu geſtalten. Stadtv. Münch: Meine Herren, die hohe Summe von 12 000 ℳ, die jetzt nach 6jährigen Verhandlungen auszugeben iſt, um die uns von der Eiſenbahnverwaltung bereitete Dunkelheit zu beſeitigen, gibt einem natürlich wieder zu denken, und ich glaube, nicht verſäumen zu dürfen, Sie darauf hinzuweiſen, daß man, wenn wieder ein⸗ mal ſolche dunklen Punkte in der Stadt Charlotten⸗ burg ſich zeigen, die Polizei darauf aufmerkſam macht. Es war meines Erachtens Sache der Polizei, hier der Eiſenbahnverwaltung aufzugeben, die Dunkelheit des Viadukts zu beſeitigen; dann hätten wir die 12 000 ℳ geſpart. Nun müſſen wir ſie natürlich bewilligen, nachdem die Eiſenbahn faſt 30 Jahre dort exiſtiert, den Viadukt hat bauen und erweitern dürfen. Erſt kamen die Fernbahn⸗ gleiſe, dann die Süd⸗ und Ringbahn, und jetzt liegen über 10, 12 Gleiſe dort. Nun müſſen wir ſchon ſchleunigſt die Summe bewilligen, damit endlich der dunkle Punkt in Charlottenburg be⸗ ſeitigt wird. Stadtbaurat Bredtſchneider Dem Herrn Stadtv. Münch möchte ich erwidern, daß der Ma⸗ giſtrat das, was der Herr Stadtverordnete hier moniert hat, allerdings vor einiger Zeit getan hat. Der erſte Schritt des Magiſtrats, den er zu Zwecken der Erhellung der Unterführung unter⸗ nahm, war, die Hilfe der Polizei anzurufen. Die Polizei erklärte aber, ſie könne zu ihrem Bedauern den Magiſtrat Hilfe nicht leiſten, weil ſie in dieſem Falle machtlos ſei. Vielleicht hätte gleich bei der Anlage der Unterführung, damals, als die Stadt⸗ bahn etabliert wurde, auf die Verdunkelung der Straße hingewieſen werden können. Aber ſoweit ich die Akten im Gedächtnis habe, hat der Ma⸗ giſtrat ſchon damals mit aller Energie gerade bei dieſer Unterführung ſein Möglichſtes getan, um den Vorteil der Stadtgemeinde zu wahren. Stadtſyndikus Dr. Maier: Ich glaube, die Bemerkung des Herrn Stadtv. Münch wäre wahr⸗ ſcheinlich unterblieben, wenn ihm bekannt geweſen wäre, daß die Frage der Unterführung keine rein ortspolizeiliche Frage iſt, ſondern eine landes⸗ polizeiliche Frage, die bei der Anlegung der Eiſen⸗ bahn erörtert wird. Es iſt ja im allgemeinen bekannt, daß über der Landespolizeibehörde, die derartige Fragen zu entſcheiden hat, derjenige Reſſortminiſter ſteht, der wieder an dem Eiſenbahn⸗ bau intereſſiert iſt. Alſo wenn wir ſelbſt im landespolizeilichen Prüfungsverfahren Bedenken gegen derartige Anlagen erheben, dann werden wir nur dann auf einen Erfolg rechnen können, wenn ſich der beteiligte Reſſortminiſter — das iſt der Eiſenbahnminiſter — auf unſern Standpunkt ſtellt und nicht auf den Standpunkt der fiskaliſchen Behörde. Das hat er in dieſem Falle nicht ge⸗ tan, ſondern er hat die Überführungen, ſo wie ſie da ſind, genehmigt. Infolgedeſſen iſt die Polizei⸗ verwaltung gegenüber dieſem Eiſenbahnunter⸗ nehmen völlig machtlos. Alle Beſtrebungen, die Zuſtändigkeit des Herrn Eiſenbahnminiſters in dieſen Fragen einer Rechtskontrolle zu unterwerfen, ſind ja bisher geſcheitert. Verſuche nach der Rich⸗ tung ſind wiederholt gemacht worden. Stadtv. Liebe: Meine Herren, wenn ich mich gegen die Vorlage wende, ſo geſchieht es auf Grund dieſes einſeitigen Vertrages. Als vor Jahren dieſer Punkt zur Verhandlung ſtand, nahm der Magiſtrat eine ſehr ablehnende Stellung ein. Er ſagte damals in ſeiner Vorlage, „daß nach Mit⸗ teilung der Königlichen Eiſenbahndirektion eine Gewähr für den dauernden Beſtand in Anbetracht der wechſelnden Bedürfniſſe hinſichtlich der Gleis⸗ anlage überhaupt nicht geboten werden kann, alſo gegebenenfalls die diesſeits aufgewendeten Koſten über kurz oder lang zwecklos ausgegeben ſein könnten“. Meine Herren, auf denſelben Standpunkt befindet ſich doch die Sache heute noch. Im § 2 des Vertrages ſteht ja ausdrücklich, daß die Stadt gar nicht zu beſtimmen hat oder kein Recht darauf ihr zuſteht. Was die praktiſche Frage anbetrifft, ſo iſt nun aber die Sache auch gar nicht ſo ängſtlich. Von einer Dunkelheit für Fuhrwerke iſt überhaupt nicht die Rede. Das kann ich hier aus eigener Erfahrung ſagen. Was den Fußgängerverkehr betrifſt, ſo müßte allerdings zur Beſeitigung der Dunkelheit etwas geſchehen. Es würde aber in dieſem Falle am beſten ſein, nicht einen Durchbruch zu machen, ſondern einfach die Wände, Decken und Pfeiler weiß zu tünchen. Für den Fahrdamm braucht überhaupt nichts zu ge⸗ ſchehen. Ich würde das dem Magiſtrat zur Er⸗ wägung anheimſtellen und bitte Sie im Namen meiner Freunde, die Vorlage aus dieſem Geſichts⸗ punkte abzulehnen. Stadtv. Braune: Meine Herren, wie ſchon der Herr Referent hervorhob, iſt die zweckmäßige und vorteilhafte Art und Weiſe freudig zu be⸗ grüßen, wie dieſer Finſternis unter der 66 Pfeiler⸗ brücke abgeholfen werden ſoll, die ſeit Jahren von allen Seiten, namentlich von den Anwohnern und Paſſanten, dort unangenehm empfunden und deren Beſeitigung eine Entlaſtung der ganzen Umgebung und Beruhigung herbeiführen wird, da ſich hier in der Tat unſichere Verhältniſſe herausgeſtellt haben. Ich verſtehe nicht die Annahme, daß dies Projekt nicht zweckmäßig ſein ſoll und die Finſternis nicht dringend der Abhilfe bedarf. Den Preis von 12000 ℳd, der hier verlangt wird, werden wir ſchon zahlen müſſen; er dürfte auch als ein niedriger zu bezeichnen ſein. Bisher wurde bei den Kalkulationen der Prismenbeleuchtung uſw.