— 375 — burg an, zu erteilen. Um die Ausſtellung der An⸗ ſtellungsurkunde dreht ſich der Streit. In dem Petitionsausſchuß iſt die Angelegenheit verhandelt worden. Die Akten ſind meiſt unter⸗ wegs, ſie befinden ſich ſeit einiger Zeit bei der Regierung in Potsdam. Der Herr Magiſtrats⸗ referent war vorübergehend im Beſitze der Akten und konnte daraus auch einige Mitteilungen im Ausſchuß machen. Der Petitionsausſchuß hat ſchließlich den Eindruck gewonnen, daß es ſich um eine rechtskräftig entſchiedene Sache handelt, und er hat ſich für außerſtande erachtet, dem Plenum irgendwelche poſitiven Vorſchläge nach dem Wunſche des Petenten zu unterbreiten. Infolgedeſſen hatte der Petitionsausſchuß die Abſicht, Ihnen Übergang zur Tagesordnung zu empfehlen. Nun iſt geſtern an den Kollegen Stadthagen, an mich, wie ich ge⸗ hört habe, auch an den Magiſtrat, vielleicht auch an verſchiedene Kollegen ein Schreiben des Rechts⸗ anwalts Schwabe ergangen, in dem folgendes behauptet wird: Die im Verwaltungsſtreitver⸗ fahren erhobene Klage wurde wegen Unzuſtändigkeit der Verwaltungsgerichte abgewieſen, weil der Kreis derjenigen Gegenſtände, die vor die Verwaltungs⸗ gerichte gehören, geſetzlich begrenzt und eine Aus⸗ dehnung dieſes Kreiſes nicht zuläſſig ſei. Die Tat⸗ ſache ſei, daß es keinen Rechtsweg gebe uſw. Es wird dann weiter ausgeführt, daß Schwarz den Prozeß in anderer Weiſe hätte führen müſſen, und es wird vor allen Dingen behauptet, daß es nicht richtig ſei, daß die Angelegenheit durch rechts⸗ kräftiges Urteil ihre Erledigung gefunden habe. Bei dieſer Sachlage würde ich es für das Rich⸗ tigſte halten, wenn wir die Angelegenheit an den Petitionsausſchuß zurückverwieſen. Denn ſelbſt wenn wir heute die Erklärung des Magiſtrats erhalten würden, daß die Behauptungen des Rechtsanwalts Schwabe nicht richtig ſind, daß ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, ſo werden wir doch, glaube ich, als Stadtverordnetenverſammlung nicht umhin können, uns Einſicht in die Akten zu ver⸗ ſchaffen, um ſelbſt feſtzuſtellen, wie die Dinge liegen. Das können wir natürlich heute im Plenum nicht tun, zumal, wie ich höre, die Akten gar nicht hier ſind, ſondern ſich wieder in Potsdam befinden Ich beantrage daher die Zurückverweiſung der Petition an den Ausſchuß. Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, ich erkläre mich namens des Magiſtrats mit der Zurück⸗ verweiſung dieſer Sache an den Ausſchuß vollſtändig einverſtanden. Nachdem Herr Rechtsanwalt Schwabe in dieſer neuen Eingabe die Erklärungen, die der betreffende Magiſtratsvertreter in dem Ausſchuſſe abgegeben hat, als unrichtig bezeichnet hat, kann uns nur daran liegen, daß die Sache in eingehendſter Weiſe und bis auf den letzten Strich geklärt wird. Ich bin davon überzeugt, daß Herr Rechtsanwalt Schwabe der, wie er in dieſer Eingabe ſagt, dafür ſeinen Ruf als Rechtsanwalt einſetzt, etwas viel dabei riskiert hat. Ich hoffe jedenfalls, auch Ihnen die Überzeugung zu verſchaffen, daß die Erklärungen des Magiſtrats in jeder Beziehung ſachgemäß und zutreffend geweſen ſind. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt, die Petition I zur nochmaligen Beratung an den Ausſchuß zurückzuverweiſen.) Vorſteher Kaufmann: II. Petition des Gärtnereibe⸗ ſi tzer Platz, hier, bet r. Reguliernng der Straße 65. Berichterſtatter Stadtv. Klick: Der Gärtnerei⸗ beſitzer Otto Platz petitioniert um eine beſſere Be⸗ feſtigung und Beleuchtung der hinter der Ringbahn belegenen Straße 65. Durch den daſelbſt herr⸗ ſchenden moraſtigen Zuſtand ſei es ſeiner Kundſchaft unmöglich gemacht, zu ihm zu gelangen und ihm ſeine Erzeugniſſe abzukaufen. Er ſchreibt, daß ſeine Blumen deshalb ungepflückt und unverkauft ver⸗ blühen müßten. Allerdings gibt er nachher zu, daß die Frage eigentlich ſchon geregelt ſei, weil niemand mehr dieſe Straße infolge des Moraſtes und der dort herrſchenden Dunkelheit paſſiere. Er führt in ſeiner Eingabe weiter aus, daß es für den deut⸗ ſchen Tierſchutzverein eine „lohnende Aufgabe wäre, hier Studien zu machen, wie herrlich weit wir es gebracht haben, um den Zugpferden ihr Leben zu erleichtern:; vielleicht gelänge es Lily Lehmann, durch ihre einflußreiche Stimme im Hinweis auf die Tierquälereien, die hier jeden Tag ſtattfinden, mehr zu erreichen, als durch die Vorſtellungen der leidenden Menſchen bei den zur Straßeninſtand⸗ haltung Verpflichteten“. Es gehört das eigentlich nicht in dieſe Petition hinein, aber der Herr muß ja ſchließlich wiſſen, wie er eine ſolche abzufaſſen hat. Der Magiſtrat hat uns hier die Auskunft ge⸗ geben, daß die Stadtgemeinde rechtlich nicht ver⸗ pflichtet iſt, dieſe Straße oder Feldweg zu unter⸗ halten. Der eigentliche Feldweg wurde ſeinerzeit zum Bau der Hamburger Eiſenbahn verwendet. Der Eiſenbahnfiskus mußte einen neuen Feldweg anlegen und das hierzu nötige Terrain erwerben. Infolgedeſſen geht die Anſicht dahin, daß der Fiskus auch zur Unterhaltung der Straße verpflichtet iſt. Sollte das aber nicht der Fall ſein, ſo wären es in zweiter Reihe die Separationsintereſſenten, die zur Unterhaltung des Weges beizuſteuern hätten, aber keinesfalls der Magiſtrat. — Aus dieſen Grün⸗ den empfiehlt ihnen der Ausſchuß Übergang zur Tagesordnung, bis die Rechtslage geklärt iſt. Stadtv. Roſenberg: Meine Herren, ich ver⸗ mag nicht die Entſchließung der Petitionskommiſſion als eine befriedigende anzuerkennen. Es ſoll die Klärung der Rechtslage abgewartet werden. Dabei ſcheint doch im Ausſchuſſe zugegeben zu ſein, daß die Angaben des Petenten über den dermaligen Zuſtand der Straße 65 richtig ſind. In der Tat herrſchen dort unglückliche Verhältniſſe. In einer lebhaften, ſich mehr und mehr bevölkernden Gegend ganz dicht am Bahnhof Jungfernheide exiſtiert eine Straße ohne irgend welchen befeſtigten Fahrdamm und ohne Beleuchtung, eine Straße, die eine ſehr ſtarke Paſſanten⸗ und Laſtwagenfrequenz hat. Ich meine, daß ſolche Zuſtände an ſich ſchon nach Abhilfe ſchreien. Nun könnte man ja Tage und Wochen vergehen laſſen. Aber es ſoll die Rechtslage ent⸗ ſchieden werden, und dieſe wird wohl über Jahr und Tag noch nicht entſchieden ſein. Es können Jahre vergehen. Sie haben gehört, daß der Gegner in dieſem Rechtsſtreit unter andern der Königliche Eiſenbahnfiskus iſt, und der Königliche Eiſenbahn⸗ fiskus ſtellt doch eine Meinung nichts aufs Gerate⸗ wohl auf. Es iſt doch auch bekannt, daß, wenn der Eiſenbahnfiskus einmal eine Meinung über eine