— 383 — auf dem Laufenden erhalten, daß ſie neuere Ar⸗ beiten„ſeien es pädagogiſche, ſeien es andere wiſſen⸗ ſchaftlichen Inhalts ſtudieren und verfolgen. Ja, meine Herren, in ſolche Bücher muß man ſich hineindenken und hineinleſen, und die Zeit während des Unterrichts iſt zumeiſt zu knapp bemeſſen, um ſchwierigen Darſtellungen in tiefgründig gehaltenen Werken ſo folgen zu können, als nötig. Das iſt nicht möglich, wenn man fortwährend zu einer Unter⸗ brechung genötigt iſt. Auch gibt es viele Lehrer — und wir begrüßen das ſehr —, welche ſchrift⸗ ſtelleriſch tätig ſind oder pädagogiſch ſelber mit Veröffentlichungen hervortreten. Ja, dazu brauchen ſie doch auch Zeit. Solche Arbeiten bedürfen einer gewiſſen Vorarbeit, und die iſt verloren, wenn es dann plötzlich wieder einmal heißt: nun geht die Schule wieder los, nun iſt für das alles keine Zeit; es muß ad acta gelegt werden, bis neue Ferien kommen. Inzwiſchen iſt die Frage oft veraltet und verjährt, und es iſt ein guter wiſſenſchaftlicher Bei⸗ trag ungeſchrieben geblieben. Ich zweifle nicht, daß auch die andern vorge⸗ brachten Gründe ſchon genügen, um der Petition des Lehrervereins das allerwärmſte Intereſſe ent⸗ gegenzutragen, und auch an den Magiſtrat richte ich die dringende Bitte, der drohenden Verkürzung der Ferien entgegenzutreten. Stadtv. Roſenberg: Meine Herren, auch ich halte die beiden Erlaſſe des Herrn Miniſters und der Königlichen Regierung zu Potsdam für Groß⸗ Berlin nicht für gerechtfertigt. Ich bedaure herzlich, nach der langen Debatte nicht noch neue Geſichts⸗ punkte für meinen Standpunkt anführen zu können; höchſtens könnte ich darauf hinweiſen, daß die Stadt Charlottenburg beabſichtigt, allmählich die Vor⸗ ſchulen eingehen zu laſſen, was mir auch ein Grund zu ſein ſcheint, die verſchiedene Bemeſſung der Ferien für die beiden in Betracht kommenden Schularten für nicht zweckdienlich zu erachten. Ich begrüße auch, daß der Magiſtrat den Weg eines gemeinſamen Vorgehens mit den Nachbar⸗ gemeinden beſchreiten will. Und wenn Herr Kollege Otto den Magiſtrat gebeten hat, dieſen Weg recht ſchleunig zu betreten, ſo will ich ihm nicht entgegenreden; aber ich möchte doch bitten, unter dieſer Beſchleunigung die Gründlichkeit nicht leiden zu laſſen. Denn der Erfolg iſt nur dann wahr⸗ ſcheinlich, wenn eine tief und gut vorbereitete Denkſchrift den Behörden überreicht wird. VVorſteher Kaufmann: Es iſt niemand mehr zum Worte gemeldet. Wir verlaſſen dieſen Gegen⸗ ſtand. Punkt 12 der Tagesordnung: Vorlage betr. Bewilligung von Mehrkoſten für den Neuban eines Regenerierſchuppens auf Gasanſtalt II. — Druckſache 485. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Frentzel: Meine Herren, ich kann Sie nur bitten, die Vorlage des Magiſtrats, ſo wie ſie Ihnen in der Druckſache zu⸗ gegangen iſt, anzunehmen. Es handelt ſich, wie Sie aus der Vorlage erſehen haben, um eine Mehr⸗ bewilligung von nur 6500 ℳ., und zwar deswegen, um dem neuen Regenerierſchuppen eine erhöhte Feuerſicherheit zu geben. Sie werden ſich erinnern, daß wir bei Beſprechung des letzten Brandunglücks auf unſerer Gasanſtalt aus unſerer Mitte den Wunſch äußerten, daß bei neu projektierten Bauten und auch bei alten Bauten auf die größte Feuerſicherheit Wert gelegt werden ſoll. Deswegen iſt es dem damals geäußerten Wunſche entſprechend und nur folgerichtig, wenn wir dem Antrage des Magi⸗ ſtrats entgegenkommen und die Vorlage, ſo wie er ſie uns bekannt gegeben hat, annehmen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magi⸗ ſtrats, wie folgt: 2a) Das Dach des auf Gasanſtalt 11 zu erbauenden Regenerierſchuppens iſt in allen Teilen in Eiſenkonſtruktion und Falzziegeleindeckung auszuführen. b) Die gegen den unterm 17. April d. Is. genehmigten Entwurf entſtehenden Mehr⸗ koſten in Höhe von 6500 ℳ werden aus Anleihemitteln bewilligt.) Vorſteher Kaufmann: Punkt 13 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. ſchenkweiſe Überlaſſung eines ſtädtiſchen Grundſtücks an den Verein Jugendheim Druckſache 487. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Spiegel: Meine Herren, ſeit etwa 25 Jahren beſteht der Verein „Jugendheim“, der es ſich zur Aufgabe geſetzt hat, Kinder, deren häusliche Verhältniſſe eine beſondere Beaufſichtigung während der ſchulfreien Stunden erfordern, täglich in beſonderen Räumen zu ver⸗ ſammeln und teilweiſe nach den Methoden der Kindergärten, teilweiſe nach eigenen Methoden zu beſchäftigen. Dieſer Verein hat bisher für ſeine ſegensreiche Tätigkeit von unſerer Stadt außer einem jährlichen Beitrage von 4000 ℳ die unent⸗ geltliche Benutzung verſchiedener Schulräume ge⸗ habt. Die von ihm bisher innegehabten Räume können ihm nun nicht weiter überlaſſen werden, weil ſie von der Schulverwaltung gebraucht werden, und der Verein iſt deshalb an den Magiſtrat mit dem Erſuchen herangetreten, ihm durch Überlaſſung eines Grundſtücks die Errichtung eines eigenen, dauernden Heims zu ermöglichen. Wenn ihm ein ſolches Grundſtück überlaſſen wird, ſo macht er ſich anheiſchig, die Baukoſten aufzubringen, wenigſtens zur Hälfte die Mittel beizuſteuern und die andere Hälfte im Anleihewege zu beſchaffen. Der Magiſtrat ſchlägt Ihnen nunmehr vor, dieſem Erſuchen ſtatt⸗ zugeben und das ſtädtiſche Grundſtück Goethe⸗ ſtraße 22 in ſeinem vorderen Teile dem Verein „Jugendheim“ zu dieſem Zwecke zu Eigentum zu übergeben unter der Bedingung, daß dauernd in dem zu errichtenden Gebäude genügende Durch⸗ gänge zu dem dahinter liegenden Schulgrundſtücke — und, wie ich mir zu bemerken erlaube, Spiel⸗ platz — aufrecht erhalten bleiben, und daß ein Rückfallsrecht für die Stadt vorbehalten bleibt für den Fall, daß der Verein das Grundſtück nicht mehr zu Vereinszwecken benutzt. Dann ſind ferner dem Verein die Verpflichtungen auferlegt, daß er ſich als eingetragener Verein zu konſtituieren habe, und daß ein Magiſtratsmitglied dauernd dem Vorſtande des Vereins angehören ſolle. Soweit, meine Herren, die Vorlage des Magi⸗ ſtrats. Ich habe dazu zu bemerken, daß die Nütz⸗ lichkeit des Vereins in der Tat in höchſtem Grade