anzuerkennen iſt. Der Verein übt bis jetzt ſeine ſatzungsmäßige Tätigkeit in folgender Weiſe aus: er unterhält nachmittags ein Heim für ſchulpflichtige Kinder und einen Kindergarten für ihre kleineren Geſchwiſter, Kurſe zur Ausbildung von Helferinnen; er veranſtaltet ferner Elternabende, Verſamm⸗ lungen der ehemaligen Jugendheimkinder ſowie Verſammlungen der Helferinnen, und er vermittelt ſchließlich private Fürſorge für die Kinder, beſonders Landaufenthalt in den Sommerferien. Zu dieſen ſegensreichen Aufgaben will der Verein, wenn er zu dem gewünſchten eigenen Heim gelangt, noch die folgenden hinzunehmen: die Errichtung einer Krippe und einer Kinderbewahranſtalt, die Ab⸗ haltung des Kindergartens nicht nur am Nach⸗ mittage, ſondern am ganzen Tage, die Einrichtung einer Kinder⸗Volksküche für die von der Schul⸗ verwaltung zu überweiſenden Kinder, die Ein⸗ richtung von Werkſtätten für Handfertigkeits⸗ unterricht, die Beaufſichtigung von Schularbeiten in größerem Umfange und eventuell auch die Ein⸗ richtung einer Nähſtube. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß dieſe Beſtrebungen des Vereins im Sinne unſerer eigenen Beſtrebungen liegen und unſere kräftigſte Unter⸗ ſtützung verdienen. Ebenſo iſt die Unterſtützung in der hier geplanten Weiſe, ſo daß man dem Verein zu einem eigenen dauerndem Heim verhilft, im Intereſſe der Sache durchaus dringend zu wünſchen. Auch das Grundſtück, das dem Verein zur Verfügung geſtellt werden ſoll, iſt ohne Frage beſonders dazu geeignet. Es iſt, wie geſagt, das Vordergrundſtück einer Schule und eines Spielplatzes; es iſt aus dieſem Grunde ſchwer für Mietszwecke zu verwerten, und eine Umfrage des Magiſtrats bei allen Verwaltungs⸗ ſtellen hat ergeben, daß auch keine dringliche Auf⸗ gabe vorliegt, um dort etwa ein Haus für unſere eigene Verwaltung zu erbauen. Ich muß ſomit zu dem Ergebnis kommen, daß wir alle Veran⸗ laſſung haben, dem Magiſtrat für den uns gemachten Vorſchlag dankbar zu ſein, und daß wir im Prinzip uns ebenſo einſtimmig, wie der Magiſtrat es getan hat, für dieſe Unterſtützung des Vereins „Jugend⸗ heim“ erklären ſollten. Wenn ich trotzdem Ihnen nicht empfehlen kann, dieſe Zuſtimmung heute ſchon ohne alle Klauſeln auszuſprechen, ſo liegt es daran, daß einige Punkte mir noch nicht genügend geklärt erſcheinen oder vielmehr für mich ſoweit geklärt ſind, daß ich doch einige Vorſichtsmaßregeln beim Abſchluß des Vertrages mit dem Verein „Jugend⸗ heim“ für nötig halte. Es iſt in der Vorlage geſagt, daß der Verein die Hälfte der projektierten Bauſumme in Höhe von 80 000 ℳ „aus vorhandenem Vereinsvermögen“ aufbringen wolle; es iſt aber dieſes Vermögen tat⸗ ſächlich nicht vorhanden. Vielmehr beträgt das Vermögen zurzeit einige wenige tauſend Mart, und es ſollen die 80 000 ℳ erſt auf dem Wege der Sammlung aufgebracht werden. Wenn wir aber dem Verein durch Schenkung eines Grundſtücks zur weiteren Erfüllung ſeiner Aufgaben verhelfen wollen, ſo müſſen wir dafür ſorgen, daß dieſes Ziel geſichert iſt, und werden deshalb dem Verein das Grunodſtück erſt auflaſſen können, wenn dieſe Summe von 80 000 ℳ vorhanden iſt. Dann iſt in der Magiſtratsvorlage bemerkt, daß auf Grund der überreichten überſchläglichen Berechnung die Rentabilität des Unternehmens als geſichert angeſehen werden kann. Ich muß mit der Nüchternheit, die mir als Berichterſtatter geziemt, feſtſtellen, daß auch hier überſchwengliche Hoff⸗ nungen bereits als Tatſachen angenommen ſind, und daß wir, wenn wir dem Verein das Grundſtück bewilligen und wenn wir wünſchen, daß er ſeine Tätigkeit in dem geplanten Umfange ausübt, auch darauf gefaßt ſein müſſen, etwaige Ausfälle an dem in Ausſicht genommenen Jahreseinkommen durch erhöhte Zuſchüſſe unſererſeits zu decken — was ich von meiner Seite aus durchaus befür⸗ worten würde. Dann iſt ein gewiſſer Vorbehalt zu machen bezüglich des Rückfallrechtes. Es heißt hier: es ſoll ein Rückfallrecht vorbehalten bleiben „für den Fall, daß der Verein das Grundſtück nicht mehr zu Vereinszwecken verwendet“. Die Vereinszwecke ſind aber, wie Sie aus der von mir verleſenen Zu⸗ ſammenſtellung erſehen haben, außerordentlich vielfach. Es iſt kaum zu erwarten, daß im Laufe der Jahrzehnte jede einzelne der Aufgaben in vollem Umfange aufrecht erhalten wird; es wird vielleicht die eine oder andere fortfallen und die eine oder andere dazu kommen. Um alle Streitigkeiten für die Zukunft zu vermeiden, wird es ſich empfehlen, daß jetzt ſchon genau feſtgeſtellt wird, welche Auf⸗ gaben als das Minimum der Vereinszwecke im Sinne des Rückfallrechtes zu betrachten ſind. Mehr als eine Nebenſache erſcheint noch die Zuſammenſetzung des Vorſtandes des geplanten eingetragenen Vereins. Wie ich Ihnen mitteilte, hat der Magiſtrat den Anſpruch erhoben und auch von dem Verein zugeſtanden bekommen, daß ein Magiſtratsmitglied dauernd dem Vorſtande des Vereins angehören ſoll. Aus der Reihe meiner Freunde iſt der Wunſch laut geworden, das gleiche auch für ein Mitglied der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung zu fordern. Ich komme zu dem Schluſſe, daß die Vorlage in ihrer Tendenz aufs freudigſte zu begrüßen iſt, und daß jedenfalls meine Freunde ſich dieſer Tendenz anſchließen, daß wir aber zur Beſprechung aller dieſer Einzelheiten es für nützlich halten, die Vorlage zunächſt einem Ausſchuſſe zu überweiſen, den ich hiermit in Stärke von 11 Mitgliedern beantrage. Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, zu⸗ nächſt möchte ich meiner lebhaften Freude darüber Ausdruck geben, daß die Anerkennung, die der Magiſtrat über die Tätigkeit des Vereins in ſeiner Vorlage zum Ausdruck gebracht, von Ihnen in ſo einhelliger Weiſe geteilt wird, und zweitens auch, daß Sie die Maßregel, die der Magiſtrat zur Be⸗ kundung dieſer ſeiner Sympathie Ihnen vorge⸗ ſchlagen hat, grundſätzlich für richtig halten und ihr zu folgen bereit ſind. Ich hätte infolgedeſſen ſehr wenig Veran⸗ laſſung gehabt, gegen den vom Herrn Referenten geſtellten Ausſchußantrag zu ſprechen, wenn ich nicht wüßte, daß dem Verein ſehr viel daran ge⸗ legen iſt, möglichſt bald zu einem fait accompli zu gelangen, damit er eben möglichſt bald an die Samm⸗ lung der erforderlichen Mittel herantreten kann. In einer ſolchen Situation muß man das Eiſen ſchmieden, ſolange es warm iſt; wenn man zu ſpät vor die Schmiede kommt, hat man möglicherweiſe das Nachſehen. Es iſt dem Verein ſchon ſehr un⸗ bequem geweſen, daß die Vorlage nicht ſchon in der vorigen Sitzung an die Verſammlung gekommen iſt; deshalb möchte ich, ſoweit ich helfen kann, dem Verein zu Gefallen ſein und das Meine dazu bei⸗