— 385 — tragen, daß Sie ſich doch heute ſchon entſchließen, die Vorlage ohne Ausſchußberatung anzunehmen. Das kann ich allerdings um ſo mehr, als ich glaube, nachweiſen zu können, daß die Bedenken, die Herrn Stadtverordneten Dr Spiegel noch übrig geblieben ſind, teilweiſe nicht ſchwer wiegen, teil⸗ weiſe in der Ausſchußberatung ſich kaum anders werden beſeitigen laſſen, als ſie ſich heute ſchon durch die weitere Erörterung, die der Angelegenheit zuteil werden kann, werden beſeitigen laſſen können. Es handelt ſich im weſentlichen um drei Fragen: erſtens um die Frage, ob die Mittel, nämlich 80 000 ℳ, werden aufgebracht werden können, zweitens um die Frage der Rentabilität und drittens um die Frage des Rückfallrechts. Meine Herren, was zunächſt im allgemeinen die Angelegenheit betrifft, ſo möchte ich darauf hin⸗ weiſen, daß der Tenor der Vorlage ja nicht heißt: zu beſchließen, daß das Grundſtück übereignet werde, ſondern: „den Magiſtrat zu ermächtigen, das Grundſtück zu übereignen“. Darin liegt ſchon, daß der Magiſtrat ſich ebenfalls gewiſſe weitere Maß⸗ nahmen und Verhandlungen in der Angelegenheit hat vorbehalten wollen. Was nun die Aufbringung des Kapitals an⸗ betrifft, ſo kann es meiner Anſicht nach nur recht ſein, wenn Sie an Ihren Beſchluß, die Ermächti⸗ gung auszuſprechen, die Bedingung knüpfen, daß die Auflaſſung erſt dann erfolgen ſoll, wenn dieſe 80 000 ℳʒ nachgewieſen ſind. Denn, meine Herren, es iſt ja ein ziemlich zuverſichtliches Unterfangen, 80 000 ℳ aufbringen zu wollen, und ich glaube, es kann dabei nur von Vorteil ſein, wenn der Verein ein klein bißchen drücken und ſagen kann: wenn die 80 000 ℳ nicht beſchafft werden, dann geht uns dieſes ſchöne Grundſtück verloren. Das iſt vielleicht dann doch ein Moment, das den einen oder anderen der Gönner des Vereins veranlaßt, etwas mehr zu geben, als er ſonſt vielleicht geben würde, wenn er ſich damit tröſten kann: es kommt ja nicht darauf an, was fehlt, legt der Magiſtrat vielleicht zu. Im übrigen glaube ich, daß es auch den Gebern an⸗ genehm ſein wird, die Sicherheit zu haben, daß das Geld auch wirklich nur dann verwendet wird, wenn das Gebäude gebaut wird; ich glaube deshalb, es wird dem Verein leichter werden, die erforderlichen Mittel aufzubringen, wenn die Geber wiſſen, daß die Hergabe des Grundſtücks von der Erfüllung dieſer Bedingung abhängig gemacht wird. Ich glaube daher unbedenklich, namens des Magiſtrats für den Fall, daß dieſe Bedingung Ihrem Beſchluſſe hinzugefügt wird, das Einverſtändnis erklären zu können. Was die Frage der Rentabilität betrifft, ſo glaube ich, werden Sie dem Verein die Sicher⸗ heit für eine beſſere Rentabilität, als er ſie in ſeinem Programm und ſeinen Berechnungen aufgeſtellt hat, nicht geben können. So viel ich mich erinnere, iſt in dem Überſchlag der zukünftige Vereinszuſchuß auf rd. 12 000 ℳ berechnet worden, während der Zuſchuß augenblicklich rd. 8000 ℳ beträgt. Dieſe 4000 ℳ muß der Verein über das bisherige mehr aufbringen. Der Verein hat ſich dabei geſagt: wir nehmen — wie der Herr Referent ſchon erwähnt hat — eine Reihe anderer Aufgaben hinzu, eine Kinderküche, eine Krippe, eine Nähſtube, ein Mädchenheim uſw., und dieſe neuen Verpflich⸗ tungen werden unſerer Sache ſo viel neue Freunde und neue Mittel zuführen, daß dieſe 4000 ℳ. ge⸗ deckt werden. Ob dieſe Kalkulation richtig iſt, werden wir in den 14 Tagen, die der Ausſchuß zur Verfügung hat, kaum nachprüfen können, ſo daß ich annehme: wir verſäumen hier nichts, wenn wir auf die Ausſchußberatung über dieſen Punkt verzichten. Meine Herren, der dritte Punkt iſt die Formu⸗ lierung der Vereinsaufgaben, die zu erfüllen ſind, damit das Rückfallsrecht nicht eintrete. Ich gebe ohne weiteres zu, daß das Bedenken des Herrn Referenten nicht ganz unberechtigt iſt. Dieſe Formulierung iſt von einem ähnlichen Vorgange hergenommen, von der Überlaſſung des Grund⸗ ſtücks oben im Weſtend an das Waiſenhaus Luiſen⸗ Andenken. Da ſind die Vereinszwecke allerdings ſo poſitiv durch das Statut feſtgelegt, daß es keine Schwierigkeiten bieten kann, zu ſagen: jetzt hört die Erfüllung des Stiftungszwecks auf. Bei dem Jugendheim iſt die Sache allerdings etwas anders. Ich glaube zuſichern zu können, daß es uns in Ver⸗ bindung mit dem Verein gelingen wird, eine ſolche Formulierung der Vereinszwecke zu finden, welche dem Bedenken des Herrn Stadtverordneten Dr Spiegel Rechnung trägt. Ich glaube deshalb, daß dieſes Bedenken ebenfalls nicht ſo ſchwer wiegt, daß man um deswillen die Sache an den Ausſchuß verweiſen müßte. Bleibt nur der Wunſch übrig, den Herr Stadt⸗ verordneter Dr Spiegel ſelbſt als ſekundär bezeichnet hat: die Aufnahme eines Stadtverordneten in den Vorſtand des Vereins. Wenn ich gewußt hätte, daß die Stadtverordnetenverſammlung darauf Wert legt, dann würde es eine Kleinigkeit geweſen ſein, von dem Verein dieſe Zuſage zu erhalten. Aber es beſteht ja gegenwärtig ſchon eine ſo große Beteili⸗ gung von Stadtverordneten in dem Vorſtande des Vereins, daß dieſer Wunſch des Herrn Stadt⸗ verordneten Dr Spiegel eigentlich nur formell in Betracht kommt. Wenn der Magiſtrat von der ausdrücklichen Aufnahme Abſtand genommen hat, ſo iſt dafür maßgebend geweſen die Erwägung, daß bisher dieſer Wunſch von der Stadtverordneten⸗ verſammlung bei ähnlichen Gelegenheiten nicht aus⸗ geſprochen worden iſt, und daß für eine ſolche Be⸗ ſchränkung der Umſtand ſpricht, daß die amt⸗ liſche Mitwirkung in dem Kuratorium eines ſolchen Vereins ein Akt der Verwaltung iſt, und daß die Verwaltung Pflicht des Magiſtrats iſt. Der Magiſtrat hat danach geglaubt, ſeine Pflicht zu er⸗ füllen, wenn er lediglich für den Magiſtrat einen Sitz im Kuratorium ſich ausbedungen hat. Ich möchte Sie alſo bitten, heute ſchon der Vorlage des Magiſtrats zuzuſtimmen. Ich kann aber an ſich natürlich gegen die Ausſchußberatung nichts einwenden. Stadtverordneter Dr. v. Liszt: Meine Herren, ich kann nur für meine Perſon hier ſprechen, möchte aber ausdrücklich betonen, daß ich von meinem perſönlichen Standpunkt aus am allerliebſten ganz glatt die Vorlage annehmen möchte, wie ſie uns vom Magiſtrat gebracht worden iſt. Ich meine, daß wir uns über die Tätigkeit des Vereins alle klar ſind, wir wiſſen alle, daß dieſe Tätigkeit ſegensreich ge⸗ weſen iſt. Ich möchte nur hinzufügen: es iſt eine Tätigkeit geweſen, die bei genauerer Betrachtung teilweiſe eigentlich in die Aufgaben der Stadt⸗ verwaltung hineinfallen würde. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Die Bedenken, die nun in bezug auf die finanzielle Fundierung vorgebracht ſind, kann ich auch nicht ſo ernſt nehmen. Da wir das Rückfall⸗ recht haben, iſt das Riſiko, das dabei in Frage