—— 387 ——— Stadtwerordneter Dr. Landsberger: Meine frühere Beginn des Baus wäre nur ein Riſiko des Herren, es ſpricht ſehr für die Güte der Sache, Vereins „Jugendheim“. Nun, ich glaube, in einer um die es ſich handelt, und es ſchließt eine An⸗ erkennung der Tätigkeit des Vereins ein, die man nicht genug ſchätzen kann, wenn hier in dieſem Saale von allen Seiten ohne irgendwelche Bedenken die Bereitwilligteit erklärt wird, mit offener Hand ein⸗ zutreten. Ich meine auch, daß die Aufgaben des Vereins „Jugendheim“ in der Tat eigentlich eine Aufgabe kommunaler Tätigkeit ſein ſollten. Für die Tätigkeit des Vereins hat die Verquickung mit den Schulhäuſern, die Beſchränkung auf die Zeit, in der die Schulräume frei ſind, beträchtliche Übel⸗ ſtände gehabt, ſie ſind ſowohl für den Betrieb des Jugendheims wie für den Betrieb der Schulen vorhanden, ſo daß deshalb das Beſtreben des Vereins auf Schaffung eines eigenen Heims volle Aner⸗ kennung verdient. Aber ich glaube doch, daß wir gut tun, einen Ausſchuß zu konſtitutieren, trotz der kurzen Vertagung, die damit verbunden iſt. Es wird der Sache des Vereins ſelber förderlich ſein, wenn in dem Ausſchuß eine Reihe von Fragen vollſtändig geklärt wird, wenn die Wege, die man gehen ſoll, in kleinerem Kreiſe beſprochen werden. Es iſt gut möglich, daß der Ausſchuß Ihnen ſchon am 18. Dezember berichtet; jedenfalls glaube ich, daß die Sache des Vereins durch die Beratung in dem Ausſchuß nur gefördert werden kann. Vorſteher Kaufmann: Von den Herren Kollegen Jachmann, Platz, Dr Frentzel, Dr Hubatſch, Otto iſt folgender Antrag eingegangen: Die Unterzeichneten beantragen, der Vorlage des Magiſtrats zuzuſtimmen mit der Maßgabe, daß vor der Auflaſſung des Grundſtücks ſeitens des Vereins „Iugendheim“ ein eigenes Kapital in Höhe von 80 000 ℳ nachgewieſen wird, und daß ferner eine ver⸗ tragliche Feſtlegung zwiſchen dem Magiſtrat und dem Verein „JIugendheim“ über die⸗ jenigen Zwecke herbeigeführt wird, welche der Verein unter allen Umſtänden zu erfüllen hat, und endlich unter der Bedingung, daß außer einem Mitgliede des Magiſtrats auch ein ſolches der Stadtverordnetenverſammlung dauernd dem Vorſtande des Vereins angehört. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Spiegel: Meine Herren, Sie rennen offene Türen ein, wenn Sie mich bitten, den Antrag auf Ausſchußberatung zurückzuziehen. Ich habe dieſen Antrag auf Wunſch meiner Freunde geſtellt, während ich eigentlich auch der Anſicht war, daß hier im Plenum ſich wohl eine genügende Klärung der verſchiedenen Punkte erzielen ließe, um die Vorlage gleich annehmen zu können. Ich habe natürlich dem Bedenken meiner Freunde Rechnung getragen und deshalb den Antrag geſtellt. Ich glaube aber jetzt, nach dem eben verleſenen Antrage können wir auf Ausſchuß⸗ beratung verzichten. Denn wenn wir dieſen Antrag annehmen, ſo iſt damit ſchon alles, was ich als Referent zu der Vorlage des Magiſtrates noch zu wünſchen hatte, erfüllt. Ich ziehe deshalb ſehr gern den Antrag zurück. Ich möchte aber noch zu einigen Punkten der Debatte mich äußern, weil ſie auch auf die Ab⸗ ſtimmung über dieſen Antrag Bezug haben. Mein verehrter Freund, Kollege Herr Dr v. Liszt, ſagt, wir brauchten nicht darauf zu beſtehen, daß die 80 000 ℳ ſchon vor der Auflaſſung da ſind, der ſo wichtigen Angelegenheit ſind wir verpflichtet, auch das Intereſſe des Vereins „Jugendheim“ zu wahren und gegenüber einem vielleicht zu großen Enthu⸗ ſiasmus der gegenwärtigen Leitung unſere Nüch⸗ ternheit und unſere Bedenken zur (Geltung zu bringen. Es iſt ſehr zu wünſchen, daß der Verem, ehe er zu bauen anfängt, das genügende Kapital hat; das Unternehmen könnte ſonſt ſein Ruin ſein — oder wir müßten, wie Herr Kollege Hirſch ſagt, von ſeiten der Stadt für das Fehlende eintreten, und dann iſt es wieder nicht das Riſiko des Vereins „Jugendheim“, ſondern das Riſiko der Stadt. Ich meine aber, wenn wir uns mit einer ſolchen Sache beſchäftigen, ſo müſſen wir von vornherein klar ſein, wie groß unſere Leiſtungen ſein werden — wenigſtens die Leiſtungen für die Errichtung des Baues. Daß ſie für den Betrieb vielleicht größer ſein werden, darauf habe ich auch ſchon hingewieſen. Aber das wird keinen Schwierigkeiten begegnen; denn ich ſtimme mit Herrn Kollegen v. Liszt und Herrn Kollegen Hirſch vollkommen überein, daß hier eine wichtige Aufgabe der Stadt vorliegt, wie ich andererſeits dem Herrn Bürgermeiſter darin beiſtimme: ſo gut würde ſie wahrſcheinlich die Stadt mit ihrem Beamtenapparat nicht erfüllen können, wie ſie vom Verein „Jugendheim“ mit freiwilligen Helferinnen und deren wirklich ſchönem Enthuſias⸗ mus erledigt wird. Es iſt alſo ganz gut, wenn die Stadt ſich vorläufig darauf beſchränkt, dieſe Be⸗ ſtrebungen durch finanzielle Beihilfen zu unter⸗ ſtützen, und gerade die Unterſtützung, die jetzt geplant iſt, durch Hergabe des Platzes für ein eigenes Heim, ſcheint mir die beſte Unterſtützung, die wir dem Verein gewähren können. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Vorſteher Kaufmann: Ich frage Herrn Kollegen Landsberger, ob er ſeinen Antrag aufrecht erhält. 2 (Stadtv. Dr Landsberger: Ja!) Es würde zunächſt über den Ausſchußantrag abzuſtimmen ſein, ſodann würden wir abzuſtimmen haben über das Amendement Jachmann und Ge⸗ noſſen; wenn dieſes angenommen wird, würden wir über die Vorlage abzuſtimmen haben. Ich würde vorſchlagen, daß wir den Paſſus b der Vorlage in Fortfall bringen und an Stelle deſſen eine etwas umredigierte Faſſung des Amendements Jachmann annehmen. Ich werde mir geſtatten, ſie zu ver⸗ leſen. Ich würde vorſchlagen, zu ſagen, daß a) vor der Auflaſſung des Grundſtücks ſeitens des Vereins ein eigenes Kapital in Höhe von 80 000 ℳ nachzuweiſen iſt, b) eine vertragliche Feſtlegung — ich möchte bitten, daß der Herr Stadtſyndikus oder der Herr Bürgermeiſter uns ſagt, ob dieſe Faſſung für den Magiſtrat atzeptabel iſt zwiſchen dem Magiſtrat und dem Verein über diejenigen Zwecke herbeizfuühren iſt, welche der Verein unter allen Umſtänden zu erfüllen hat, c) außer einem Magiſtratsmitgliede auch ein Mitglied der Stadtverordnetenverſammlung dauernd dem Vorſtande des Vereins anzu⸗ gehören hat, d) die Servitut eines ausreichenden Zuganges zu dem dahinter liegenden Schulgrundſtück ein⸗