— 9388 geräumt und dieſe Bedingung grundbuchlich ſichergeſtellt wird. Bei dieſer Faſſung würde der Paſſus b weg⸗ fallen können; denn in die Bedingungen, die zu vereinbaren wären, würde das Rückfallrecht ein⸗ begriffen ſein. Ich ſtelle das vorläufige Einverſtändnis der Vertreter des Magiſtrats feſt. Die neue Faſſung würde ja natürlich noch der Beſchlußfaſſung des Magiſtrats unterliegen. (Die Verſammlung lehnt die Einſetzung eines Ausſchuſſes ab und beſchließt mit großer Mehrheit, unter Abänderung des Antrages des Magiſtrats, wie folgt: Der Magiſtrat wird ermächtigt, dem Verein „Jugendheim E. V.“ das Vordergelände des Schulgrundſtücks Goetheſtraße Nr. 22 in der Größe von ca. 544 qm unentgeltlich zu über⸗ eignen, mit der Maßgabe, daß a)vor der Auflaſſung des Grundſtücks ſeitens des Vereins ein eigenes Kapital in Höhe von 80 000 ℳ nachzuweiſen iſt, 5 — Magiſtrat und dem Verein über diejenigen Zwecke herbeizuführen iſt, welche der Verein unter allen Umſtänden zu erfüllen hat, außer einem Magiſtratsmitgliede auch ein Mitglied der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung dauernd dem Vorſtande des Vereins anzugehören hat, ) die Servitut eines ausreichenden Zu⸗ ganges zu dem dahinter liegenden Schul⸗ grundſtück eingeräumt und dieſe Be⸗ dingung grundbuchlich ſichergeſtellt wird.) () 5 Punkt 14 der Tagesordnung Vorlage betr. Anmiectung von Schulränmen. — Druckſache 488. Berichterſtatter Stadtv. Schmidt: Meine Herren, das hier in Frage ſtehende Fabrikgebäude, welches nach dem Umbau ein gutes Schulgebäude werden kann, hat diverſe Mängel, z. B. die frei⸗ ſtehenden ſchwarz angeteerten Giebel nach der Längsſeite des Fabrikgebäudes. Der Beſitzer müßte ſich verpflichten, dieſe Giebel und ebenſo das neue Gebäude, welches zirka 20 m hohe Giebel erhalten ſoll, mit heller Farbe ordnungsmäßig zu verſehen. Zweitens müßte der Magiſtrat ſich in dem Vertrage ein Vormietungsrecht für weitere 5 Jahre vorbe⸗ halten; ſonſt könnte der Beſitzer für die nächſten 5 Jahre eine horrende Summe verlangen. Ferner müßte vertraglich feſtgelegt werden, daß die Stape⸗ lung der Hölzer von der anderen Längsſeite eine beſtimmte Meterzahl zurückbleibt. Schließlich iſt mir aufgefallen, daß in jeder zweiten Klaſſe des Obergeſchoſſes große flache quer über jeden Saal gehende Verankerungen zirka 1 m unter der Decke vorhanden ſein werden, die vielleicht ſtörend für das Oberlicht wirken. Es wird nicht ſchwer ſein, dieſe Verankerung zu beſeitigen. Wenn dieſe 4 oder 5 Mängel noch beſeitigt bzw. in den Vertrag noch entſprechende Bedingungen aufgenommen werden können, würde ich von einer Ausſchußüberweiſung abſehen. eine vertragliche Feſtlegung zwiſchen dem Stadtv. Otto: Da wir vom Magiſtrat auf die Anregungen des Herrn Kollegen Schmidt bis jetzt keine Antwort bekommen haben, ſo darf ich wohl annehmen, daß es ſich doch empfiehlt, die Vorlage einem Ausſchuß zu überweiſen und dort näher zu erörtern. Wenn ich Sie bitte, die Vorlage einem Ausſchuß zu überweiſen, ſo habe ich dazu noch einen anderen Grund. Dieſe Vorlage bemüht ſich, für den 1. April nächſten Jahres den dringendſten Bedarf an Volks⸗ ſchuträumen uns zur Verfügung zu ſtellen. Meine Herren, was die Volksſchulräume, was unſere Ge⸗ meindeſchulhäuſer angeht, ſo treiben wir ziemlich unerfreulichen Zuſtänden entgegen, und ich halte dieſen einzuſetzenden Ausſchuß für den gegebenen Ort, um über dieſe Frage mal eine gründliche Ausſprache mit dem Magiſtrat herbeizuführen. Wie notwendige ine ſolche gründliche Ausſprache iſt, das möchte ich Ihnen nur an einigen ganz kurzen Zahlen nachweiſen. Wir haben zurzeit 520 Schultlaſſen zu verſorgen. Davon haben wir in ordnungsmäßigen Schulhäuſern 456 untergebracht. Das bedeutet alſo, daß uns 64 Schulklaſſen gegenwärtig fehlen. Dieſe 64 Schulklaſſen ſind nun zum Teil in Mietshäuſern oder in ſtädtiſchen Häuſern untergebracht, die uns zu Schulzwecken zur Verfügung geſtellt ſind, und zwar ſind dies 45 Klaſſen: 19 Schulklaſſen haben überhaupt keine Unterkunft und müſſen als ſo⸗ genannte fliegende Klaſſen geführt werden, d. h. meine Herren, daß eine ſolche fliegende Klaſſe häufig auf der Wanderung iſt oder nachmittags beſonderen Unterricht hat. Es ſteht auch nicht zu hoffen, daß dieſe Zuſtände für die nächſte Zeit beſſer werden. Wir haben in dieſem Winterſemeſter eine Schülerzahl von 23 084: wir hatten im Winterſemeſter 1897 14 607 Schüler; das bedeutet einen durchſchnittlichen Jahreszuwachs von rund 850 Schülern oder, in Klaſſen überſetzt, wir müſſen jährlich rund 20 neue Klaſſen ſchaffen. Dazu kommt, daß dieſe Verhältniſſe in der letzten Zeit nicht beſſer, ſondern ungünſtiger geworden ſind inſofern, als der jährliche Zuwachs von 850 Kindern jetzt auf über 900 angewachſen iſt, daß unſere Bebauungsverhältniſſe uns zu der Annahme be⸗ rechtigen, daß der Zuwachs auch in der nächſten Zeit noch größer und daß die Errichtung neuer Klaſſen nötig werden wird, ſo daß wir in Zukunft mit einer Zunahme von 23 Klaſſen zu rechnen haben. Wenn Sie nun ein Gemeindedoppelſchulhaus — und das können wir nach den Erfahrungen der letzten Jahre — auf rund 38 Klaſſen annehmen, ſo bedeutet das, daß wir jährlich rund ⅝ Schulhaus brauchen. Wie liegen nun die Verhältniſſe in bezug auf die Gemeindeſchulbauten zur Zeit“ Dirett im Bau iſt, ſo viel ich weiß, keine Gemeindeſchule. Die Gemeindeſchule in der Sybelſtraße iſt, glaube ich, angefangen, ſo weit der Techniker das beurteilen kann, für den Laien und für das Laienauge, wenn es ſich den Bauplatz anſieht, iſt es wohl noch nicht einmal angefangen. Wir haben uns weiter mit der Gemeindeſchule beſchäftigt, die auf Weſtend er⸗ richtet werden ſoll. Da hat uns erſt das erſte Projekt vorgelegen, und wir ſehen dem zweiten, dem Spezialbauprojekt erſt entgegen. Aber aus den Zahlen, die ich Ihnen gegeben habe, erſcheint es mir doch dringend nötig, unverzüglich der Frage der Errichtung einer dritten Gemeindeſchule näher zu treten, wenn wir nicht zu unerträglichen Verhält⸗ niſſen auf dieſem Gebiete kommen ſollen. Dieſe