8 —— 406 — 5. Das Schulgeld in den neuen Oberrealſchul⸗ und Realſchulklaſſen iſt in derſelben Höhe wie in der bereits beſtehenden Oberrealſchule zu erheben und beträgt in den Klaſſen VI—UII jährlich 80 ℳ und in den Klaſſen 0 11—01 jährlich 120 ℳ. Auswärtige zahlen einen Zuſchlag von jährlich 40 . Die Lehrkräfte ſind nach Maßgabe des Nor⸗ maletats für die Leiter, Lehrer und Lehrerin⸗ nen an den ſtädtiſchen Schulen vom 1. April 1905, genehmigt durch Verfügung des Königlichen Provinzialſchulkollegiums vom 27. März 1905 — 1 2595 — zu beſolden und in die Ortsſtatute über Gewährung von Ruhe⸗ gehalt und Witwen⸗ und Waiſengeld vom 16./31. März 1900 einzubeziehen. . Hinſichtlich der Lehrpläne und der Anzahl und Art der Lehrkräfte, ſowie bezüglich des Aufbaues der beiden Anſtalten durch An⸗ fügung von Klaſſen und hinſichtlich der Be⸗ ſchaffung von Lehrmitteln ſollen, wie bei den übrigen höheren Lehranſtalten, lediglich die Anordnungen des Königlichen Provinzial⸗ ſchulkollegiums maßgebend ſein. . Der Neuſchaffung von 4 Oberlehrerſtellen zum 1. April 1908 und 1 Oberlehrerſtelle zum 1. Oktober 1908 wird zugeſtimmt. „Die zur Inbetriebnahme der beiden Anſtalten erforderlichen Mittel im Betrage von 25 997 ſowie die Koſten für die Ermietung der Räume ſind in den nächſtjährigen Etat einzuſtellen.) Vorſteher Kaufmann: Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung: Antrag der Stadv. Bollmann und Gen. betr. Unfallſtation. — Druckſache 498. Der Antrag lautet: Stadtverordneten⸗Verſammlung wolle beſchließen: Der Magiſtrat wird erſucht, ſich bald möglich ſt mit dem Eiſenbahnfiskus in Verbindung zu ſetzen behufs Einrichtung einer Unfallſtation im Bahnhofsge⸗ bäude (Stuttgarter Platz) oder in unmittel⸗ barer Nähe desſelben. Antragſteller Stadtv. Bollmann: Meine Herren, der vorliegende Antrag iſt auf vielfache An⸗ regungen zurückzuführen. Ich habe die mir ge⸗ machten Angaben ſorgfältig nachgeprüft und mich überzeugt, daß die Einrichtung einer Stätte, in der jederzeit ärztliche Hilfe mit Sicherheit zu erlangen iſt, für den um den Stadtbahnhof Charlottenburg gelegenen Stadtteil eine dringende Not⸗ wendigkeit iſt. Die Entfernung nach dem nächſt belegenen Krankenhaus iſt recht erheblich. Außerdem herrſcht in dieſer Gegend viel Verkehr, und auch Groß⸗ und Kleininduſtrie beginnt ſich dort anzuſiedeln. Als wichtiges Moment kommt noch hinzu, daß der Betrieb des Bahnhofes Charlotten⸗ burg, welcher täglich von ca. 1500 Zügen paſſiert wird, eine große Unfallsgefahr in ſich ſchließt, und daß ferner der Werkſtättenbetrieb in Grunewald, der eine große Zahl von Arbeitern beſchäftigt, eben⸗ falls ein großes Intereſſe daran hat, in Bahnhofs⸗ nähe mit Sicherheit ärztliche Hilfe finden zu können. Der vielleicht zu machende Einwand, daß ſich dort auch viele Arzte niedergelaſſen haben, iſt des⸗ halb nicht ſtichhaltig, weil die Unfälle ſich nicht nach den Sprechſtunden der Arzte richten und gerade, wenn man einen Arzt nötig braucht, ein ſolcher in den meiſten Fällen bekanntlich nicht ſofort zu haben iſt. Das ſoll durchaus kein Vorwurf für die Herren Arzte ſein; es liegt dies eben in der Natur der Sache. Meine Herren, es beſtehen in Charlottenburg und an ſeiner Peripherie zurzeit bereits drei Unfall⸗ ſtationen, welche von der Stadt eine Subvention erhalten: die eine iſt Berliner Straße 48a gelegen, die zweite liegt am Kurfürſtendamm auf dem Terrain des Zoologiſchen Gartens die Direktion hat die Räume unentgeltlich zur Verfügung geſtellt — und die dritte Hutten⸗Straße 11. Es iſt daher meines Erachtens ganz ſelbſtverſtändlich, daß bei Begründung einer neuen Stätte erſter Hilfe an die Errichtung einer weiteren Unfallſtation gedacht wird. Meine Herren, ich war ſo frei, mich mit dem Kuratorium der Unfallſtationen in Verbindung zu ſetzen, und habe dort eingehende Informationen er⸗ halten. Ich möchte nicht verfehlen, Ihnen das Wichtigſte mitzuteilen: Die Unfallſtationen ſind zwar urſprüng⸗ lich auf berufsgenoſſenſchaftlicher Baſis auf⸗ gebaut, d. h. es werden in ihnen Unfall⸗ verletzte der Berufsgenoſſenſchaften zu be⸗ ſtimmten Sätzen behandelt (irgend ein anderes Verhältnis zwiſchen den Unfallſtationen und den Berufsgenoſſenſchaften beſteht nicht); die Stationen haben ſich jedoch in ausgiebigſtem Maße auch mit dem öffentlichen Rettungs⸗ weſen beſchäftigt, und es haben die in Berlin und den Vororten vorhandenen 17 Stationen im Jahre 1906 in mehr als 60 818 Fällen bei Unfällen und plötzlichen Erkrankungen außer⸗ halb und innerhalb der Station die erſte Hilfe geleiſtet. Jede Station, welche aus einem Warte⸗ raum, einem Verbandraum, einem Zimmer für den wachhabenden Arzt, tunlichſt einem Raum für Bewußtloſe und Alkoholvergiftete und den nötigen Nebenräumen beſteht, unter⸗ ſteht der Leitung eines dirigierenden Arztes, welcher ebenſo wie die Hilfsärzte vom Kura⸗ torium der Berliner Unfallſtationen vom Roten Kreuz feſt angeſtellt ſind und beſoldet werden. Die Einnahmen der Stationen, welche ſich aus den Honoraren der Hilfe⸗ ſuchenden zuſammenſetzen, fließen dem Kura⸗ torium der Berliner Unfallſtationen vom Roten Kreuz zu, welches auch ſämliche Aus⸗ gaben der Stationen, als Miete, Heizung, Beleuchtung, Arzthonorare, Telephonge⸗ bühren uſw. trägt. Das alljährliche erheb⸗ liche Defizit der Stationen wird durch frei⸗ willige Beiträge, wie Kommune, Private uſw., aufgebracht. In den Stationen wird j e d e m Hilfe⸗ ſuchenden ohne Rückſicht auf Zahlungsfähigkeit oder Zah⸗ ungsunfähigkeit die erſte Hilfe ge⸗ währt und ebenſo ſeitens der Stationen jedem Ruf nach außen Folge geleiſtet. Nach der Hilfeleiſtung wird feſtgeſtellt, ob der Be⸗ treffende ſelbſt zahlungsverpflichtet und zah⸗ lungsfähig iſt, oder ob eine Krankenkaſſe oder ſonſt ein Verband für ihn einzutreten hat. Nachweislich Unbemittelte erhalten die Hilfe unentgeltlich. Es wird in den Stationen, ab⸗ geſehen von den vertraglich verpflichteten Be⸗