Was nun die Vorlage an die Stadtverord⸗ netenverſammlung angeht, ſo meine ich doch, in dem Augenblick, wo die ganze Anlage in zwei Teile getrennt wurde, und zwar einmal in eine Beſchickungsanlage und das andere Mal in eine Entladungsanlage, und wo die Beſchickungs⸗ anlage vergeben werden ſollte, konnte und mußte der Stadtverordnetenverſammlung eine Vorlage ſofort unterbreitet werden. Wenn nun der Herr Dezernent ſagt, daß daraus, daß die Lahmeyer⸗Geſellſchaft den Auf⸗ trag bereits vergeben hat, zu ſchließen iſt, wie dringend die Anlage war, ſo ſtehe ich andererſeits auf dem Standpunkt: die Lahmeyer⸗Aktiengeſell⸗ ſchaft hat keine Aufträge zu vergeben für Objekte, die der Stadt gehören. (Die Verſammlung beſchließt die Einſetzung eines Ausſchuſſes von 11 Mitgliedern.) Vorſteher Kaufmann: Auch dieſer Aus⸗ ſchuß wird erſt in der erſten Sitzung des nächſten Jahres zu ernennen ſein. Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung: Mitteilung des Vorſtandes bet r. Kontrolle über die Aus⸗ führung der Beſchlüſſe der Stadtverordneten verſamm⸗ lun g. — Druckſache 502. Stadtv. Holz (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren, auf der Tagesordnung ſteht jetzt der Reihe nach: Mitteilung des Vorſtandes betr. Kon⸗ trolle über die Ausführung der Beſchlüſſe der Stadverordnetenverſammlung. Wie Sie aus der Vorlage ſehen, handelt es ſich um eine Anzahl ſehr wichtiger Punkte; ich weiß, daß eine Anzahl Freunde aus meiner Fraktion zu einzelnen Punkten Stellung nehmen wollen, ich ſelbſt auch. Wir haben auf der Tagesordnung dann noch die Vor⸗ lage betr. Prüfung der Gültigkeit der Stadt⸗ verordnetenwahlen und Berichterſtattung des Ausſchuſſes, eine ſehr wichtige Vorlage, die jeden⸗ falls in dieſem Jahre erledigt werden muß, und die uns wahrſcheinlich ſehr lange aufhalten wird. Ich ſtelle deshalb den Antrag, Punkt 10 — Vor⸗ lage betr. Prüfung der Gültigkeit der Stadt⸗ verordnetenwahlen — vorweg zu nehmen und Punkt 8 bis in das nächſte Jahr zu vertagen. Borſteher Kaufmann: Herr Kollege Holz beantragt die Vertagung der Beratung über die Mitteilung betr. Kontrolle über die Ausführung der Beſchlüſſe der Stadtverordnetenverſammlung. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Wir kommen zu Punkt § der Tagesordnung (Rufe: 101) — Darüber, meine Herren, iſt nicht abgeſtimmt. Ich glaube, Nummer 9 erledigt ſich ſehr ſchnell; aber ich werde darüber abſtimmen laſſen, ob die Verſammlung Punkt 10 zuerſt behandeln will. (Die Verſammlung beſchließt, Punkt 10 der Tagesordnung vor Punkt 9 zu erledigen.) Ich nehme alſo Punkt 10 vorweg und ſtelle Punkt 9 zurück. 2 ., Punkt 10 der Tagesordnung: Vorlage betr. Prüfung der Gültigkeit der Stadtverordnetenwahlen und Bericht⸗ erſtattung des .12 . — Druckſachen 494, 8 5, 548. Ich ſchlage vor, daß nach Abteilungen Bericht erſtattet und gleich nach der Berichterſtattung Beſchluß über die betreffenden Abteilungen ge⸗ gefaßt wird, damit wir nicht die Gefahr laufen, unklare Anſchauungen bei der Abſtimmung zu haben. Alſo über die Wahlen in der III. Ab⸗ teilung wird zuerſt Bericht erſtattet. Berichterſtatter Stadtv. Hirſch: Meine Herren, ich möchte zunächſt die Bitte an Sie richten, die Wahlen in den Bezirken der III. Ab⸗ teilung, gegen die kein Einſpruch erhoben iſt, oder wo auch ſonſt der Wahlprüfungsausſchuß nichts zu bemängeln gefunden hat, für gültig zu erklären. Es ſind das die Wahlen im 2., 3., 4., 6. und 8. Bezirk. (Die Verſammlung erklärt nach dem Antrage des Ausſchuſſes die Wahlen im 2., 3., 4., 6. und 8. Bezirk der III. Abteilung für gültig.) Gegen das Ergebnis der Stichwahl im 1. Be⸗ zirk iſt ein Einſpruch eingegangen. Der Einſpruch ſelbſt iſt abgedruckt, ſodaß es ſich erübrigt, ihn noch einmal zu verleſen. Es handelt ſich darum, daß kurze Zeit der Wahlvorſtand nicht richtig befetzt geweſen ſein ſoll. Nach der Auskunft des Wahlvorſtehers hat es ſich dabei nur um Augen⸗ blicke gehandelt, und es kommt hinzu, daß während der ganzen Zeit keine Stimme abgegeben iſt. Aus dieſem Brunde empfiehlt Ihnen der Aus⸗ ſchuß, über den Proteſt zur Tagesordnung über⸗ zugehen und die Wahl für gültig zu erklären. (Die Verſammlung weiſt nach dem Antrage des Ausſchuſſes den Einſpruch des Wilhelm Eicke zurück und erklärt die Wahl im 1. Bezirk der III. Abteilung für gültig.) Ich komme zu der Prüfung der Wahl im 5. Bezirk der III. Abteilung. Gegen die Gültig⸗ keit dieſer Wahl iſt ein Proteſt des Herrn Bezirks⸗ vorſtehers Rektor Fiebig eingegangen, der in verſchiedene Punkte zerfällt. Zunächſt behauptet der Herr Rektor Fiebig, daß entgegen dem § 5 Abſ. 11 Ziffer 2 der Städteordnung Perſonen ihre Stimme abgegeben haben, welche im Laufe des vorangegangenen Jahres Unterſtützungen aus öffentlichen Mitteln empfangen haben. Dieſen Punkt des Proteſtes hat der Ausſchuß zurück⸗ gewieſen. Wer wahlberechtigt iſt, darüber ent⸗ ſcheidet einzig und allein die Wählerliſte. Die Wahlvorſteher haben alle diejenigen, die in der Wählerliſte ſtehen, gleichviel, ob ſie zu Unrecht darin ſtehen oder zu Recht, zur Stimmabgabe zu⸗ zulaſſen. Wir können alſo dem Proteſt in dieſem Punkte keine Folge geben. Meine Herren, es iſt im Wahlprüfungs⸗ ausſchuß aber zur Sprache gekommen, wie es möglich iſt, daß ſämtliche Herren, die den Proteſt unterzeichnet haben, gewußt haben, daß ganz beſtimmte Perſonen — die Perſonen ſind in dem Proteſte ſelbſt namentlich aufgeführt; in der