—— 411 — Ihnen gedruckt zugegangenen Vorlage ſind ja nur Andeutungen darüber gemacht —, daß alſo ganz beſtimmte Perſonen Unterſtützungen aus öffentlichen Mitteln empfangen. Wir alle ſind doch wohl der Meinung, daß, wenn jemand in die Lage kommt, Armenunterſtützung in Anſpruch nehmen zu müſſen, dies nicht an die große Glocke kommen, ſondern möglichſt geheim gehalten werden ſoll. Ich habe auch geſtern die Angelegenheit in der Sitzung der Armendirektion zur Sprache gebracht und kann Ihnen mitteilen, daß auch die Armendirektion der Anſicht iſt, daß es nicht in ihrem Sinne liegt, wenn öffentlich bekannt wird, wer Armenunterſtützung bekommt. Es iſt natür⸗ lich nicht möglich, und es iſt ja auch nicht unſere Aufgabe, hier feſtzuſtellen, woher die Herren zu ihrer Kenntnis gekommen ſind. Aber ich halte es doch für meine Pflicht, darauf hinzuweiſen, daß in Zukunft, wenn jemand Armenunterſtützung erhält, dies nicht aller Welt bekannt gegeben werden ſoll. Der Punkt 2 des Proteſtes ſtützt ſich darauf, daß im Bezirk B ein Magiſtratsſekretär vom Wahl⸗ tiſche zurückgewieſen worden iſt, weil er keine ur⸗ kundliche Legitimation bei ſich hatte, obwohl er mehreren Herren am Vorſtandstiſche bekannt und der amtliche Schriftführer ſogar in der Lage und bereit war, den Herrn zu legitimieren. Ebenſo — heißt es weiter — erging es anderen Wählern, und die Herren, von denen der Proteſt ausgegangen iſt, erklären ſich bereit, die Namen dieſer Wähler zu nennen. Meine Herren, was zunächſt die Sache ſelbſt anbetrifft, ſo herrſchte im Ausſchuß darüber gar kein Zweifel, daß der Wahlvorſtand einen ſolchen Beſchluß niemals hätte faſſen dürfen. Die Anſichten waren nur darüber geteilt, ob ein ſolcher Beſchluß die Ungültigkeit der Wahl ohne weiteres zur Folge hat. Ein Teil der Mit⸗ glieder des Wahlprüfungsausſchuſſes vertrat den Standpunkt, daß es ſich freilich um einen erheb⸗ lichen Verſtoß handelt, aber doch nicht um einen ſolchen Verſtoß, daß daraus die Ungültigkeits⸗ erklärung der Wahl abgeleitet werden könnte. Ein anderer Teil der Mitglieder war der Anſicht, daß allerdings ein Verſtoß vorliegt, der unter gewiſſen Umſtänden die Ungültigkeitserklärung der Wahl zur Folge haben müßte, und zwar für den Fall, daß nachgewieſen wird, daß ſo viele Wähler dadurch um ihr Wahlrecht gekommen ſind, daß das Wahlreſultat dadurch beeinflußt worden iſt. Es war alſo die Frage zu unterſuchen, wieviel Wähler zurückgewieſen worden ſind, und dann, ob dieſe Zurückweiſung der Wähler einen Einfluß auf das Wahlreſultat gehabt hat. In dem urſprünglichen Proteſt iſt nur ein einziger Herr angegeben. Es heißt aber weiter: „Ebenſo erging es anderen Wählern, und die Namen dieſer Wähler ſind wir zu nennen in der Lage.“ Bis zur Sitzung des Wahlprüfungs⸗ ausſchuſſes waren die Herren, von denen der Proteſt ausging, nur in der Lage, einen ein⸗ zigen außer dem im Proteſt ſelbſt genannten Herrn anzugeben, der in dieſer Weiſe um ſein Wahlrecht gekommen iſt. Der Wahlprüfungs⸗ ausſchuß hat ſich nun die Frage vorgelegt, wie das Reſultat wäre, wenn wir die beiden Stimmen der Herren, die um ihr Wahlrecht gekommen ſind, dem unterlegenen Kandidaten zurechnen. Es hat ſich dabei herausgeſtellt, daß auch dann noch die Herren Scharnberg und Flemming, die als gewählt proklamiert waren, die abſolute Mehr⸗ heit hatten. Meine Herren, nun iſt geſtern noch von Herrn Rektor Fiebig die Mitteilung an die Stadt⸗ verordnetenverſammlung gelangt, daß ein wei⸗ terer Herr, der namentlich aufgeführt wird, am 6. November ſeine Stimme nicht abgeben durfte, weil er keine Legitimation bei ſich hatte, obwohl zwei Herren am Vorſtandstiſch ihn legitimieren wollten. Dieſes Schreiben hat dem Wahlprüfungs⸗ ausſchuß nicht vorgelegen. Ich habe mich gefragt, ob ich überhaupt auf das Schreiben Wert legen ſollte. Denn man muß doch wohl annehmen, daß derartige Proteſte und Einwendungen gegen die Wahl, die ja nach der Städteordnung inner⸗ halb 14 Tagen vorzubringen ſind, mindeſtens ſo rechtzeitig eingehen, daß der Wahlprüfungs⸗ ausſchuß ſich noch damit beſchäftigen kann. Dazu kommt auch, daß das Schreiben ja gar nicht an den Magiſtrat, ſondern an die Stadtverordneten⸗ verſammlung gerichtet iſt. Aber ich ſetze mich über dieſe Formalitäten hinweg und will einmal das Schreiben gelten laſſen, zumal da ja dadurch die Anſchauung des Wahlprüfungsausſchuſſes be⸗ kräftigt wird. Denn, meine Herren, wenn noch geſtern Abend eine weitere Meldung von einem Herrn eingeht, der an der Ausübung ſeines Wahl⸗ rechtes verhindert war — wohlgemerkt, der Herr hat, ſich nicht ſelbſt gemeldet, ſondern der Herr, von dem der Proteſt in erſter Linie unterzeichnet iſt, hat dieſe Mitteilung an die Verſammlung ge⸗ langen laſſen —, ich ſage: wenn noch in letzter Stunde der Name eines dritten Herrn angegeben wird, dann kann man wohl zu der Überzeugung kommen, daß die Herren trotz eifrigen Suchens nicht mehr als dieſe drei Herren haben ausfindig machen können. Wie ſtellt ſich nun das Reſultat, wenn wir wirklich auch dieſen Proteſt gelten laſſen? Nach der Zählung, die wiederholt im Statiſtiſchen Amt vorgenommen worden iſt — bei den wenigen Stimmen hat das Statiſtiſche Amt ſich die Mühe gegeben, auch jetzt noch einmal, kurz vor der Sitzung, eine Nachzählung vorzunehmen —, hat ſich herausgeſtellt, daß 1680 Wähler erſchienen ſind; die abſolute Mehrheit beträgt hiernach 841. Nehmen wir an, daß dieſe drei Wähler auch ab⸗ geſtimmt hätten und daß ſie ihre Stimme für den unterlegenen Kandidaten abgegeben hätten, dann wären 1683 Stimmen abgegeben worden, und die abſolute Mehrheit würde 842 betragen. Herr Scharnberg hat 845, Herr Flemming 843 Stimmen erhalten. Beide Herren haben alſo mehr als die abſolute Mehrheit, und es kann ſomit auch dieſes letzte Schreiben des Herrn Fiebig an dem Entſchluſſe des Wahlprüfungsausſchuſſes nichts ändern. Dann behaupten die Proteſtler weiter, daß ein Wähler, der auch namentlich angeführt wird, von der Wahl mehrere Male zurückgewieſen worden iſt, weil er die Namen der Kandidaten nicht leſen konnte. „Der Vorſitzende geſtattete nicht, daß ihn ein anweſender Wähler bei Abgabe ſeiner Stimme unterſtützte.“ Der Name des Wählers iſt aus den Akten zu erſehen. Ich möchte Sie bitten, meine Herren, einmal die amtliche Wähler⸗ liſte aufzuſchlagen. Sie werden finden, daß der Herr, der angeblich von dem Wahlvorſteher ver⸗