—— 418 — daß zunächſt einmal der Nachweis erbracht werden muß, daß durch den Verſtoß das Wahlreſultat ein anderes geworden wäre. In dem Fall, mit dem wir uns zu beſchäftigen haben, iſt der Beweis nicht erbracht, und deshalb hat der Ausſchuß trotz der Abweſenheit der Juriſten — oder viel⸗ leicht gerade deswegen ſehr wohl beraten — ſeinen Beſchluß gefaßt, um deſſen Annahme ich Sie bitte. Vorſteher Kaufmann: Wir kommen zur Ab⸗ ſtimmung. Es liegt neben dem Ausſchußantrage der Antrag des Kollegen Holz vor, den ich noch einmal zu verleſen mir erlaube: 1. Die Wahlen der Herren Zeitungsſpediteur Guſtav Scharnberg und Kaſſenbeamten Otto Flemming zu beanſtanden. 1 der Gültigteit der Wahlen im 5. Bezirk der III. Wählerabteilung in Gemäßheit der Einſpruchsfriſt des Bezirksvorſtehers Rek⸗ tor Fiebig und Gen. Beweiserhebungen über den Punkt 2 der Einſpruchsfriſt durch Vernehmung der darin benannten Zeugen, ſowie durch Vernehmung der Herren Magiſtratsſekretär Hamann, Kauf⸗ mann Buttner und Geldbriefträger Kuchenbecker zu veranlaſſen. Ich erachte dieſen Antrag einem Vertagungs⸗ antrag gleich; er hat jedenfalls das Anrecht, daß zuerſt über ihn abgeſtimmt wird. Die Abſtimmung iſt eine namentliche. Ich bitte nun diejenigen Herren, die dem Antrage zuſtimmen wollen, mit Ja zu antworten, die ihn ablehnen wollen, mit Nein. Ich bitte Herrn Kollegen Ruß, den Namensaufruf mit der zweiten Kolonne zu beginnen. (Der Namensaufruf erfolgt. Es ſtimmen Ia die Stadtverordneten Barnewitz, Boll⸗ mann, Braune, Dzialoszynsti, Dr de Gruyter, Holz, Dr Hubatſch, Jachmann, Jolenberg, Dr Landsberger, Dr Rothholz, Dr Röthig, Schwaß, Dr Stadthagen, Stein und Wöllmer, mit Nein die Stadtverordneten Bartſch, Dr. Bor⸗ chardt, Dr Frentzel, Gredy, Haack, Hirſch, Jander, Kaufmann, Klick, Leben, Liebe, Dr von Liszt, Mann, Mittag, Münch, Otto, Paetel, Dr Pentzig, Platz, Ring, Ruß, Sachs, Schmidt, Sellin, Vogel und Wenig. Der Stimme enthält ſich der Stadtv. Scharnberg. Das Ergebnis wird ermittelt.) Es haben 26 Herren mit Nein, 16 mit Ja geſtimmt. Der Antrag des Herrn Kollegen Holz iſt demgemäß gefallen. Wir kommen nunmehr zur Abſtimmung über den Ausſchußantrag. Der Antrag auf nament⸗ liche Abſtimmung iſt von den Herren Antrag⸗ ſtellern nunmehr zurückgezogen worden. Ich werde über den Antrag des Ausſchuſſes getrennt abſtimmen laſſen; zunächſt über den Ab⸗ ſatz 1, welcher lauten muß: 1. Die Verſammlung hält zwar das Ver⸗ fahren des Wahlvorſtandes im 5. Bezirk der III. Wählerabteilung bezgl. der Le⸗ gitimation der Wähler für unzuläſſig, erachtet aber mit Rückſicht darauf, daß das Ergebnis der Wahl durch die von 3 Perſonen behauptete Verhinderung der Stimmenabgabe unbeeinflußt bleibt, den mit Den Magiſtrat zu erſuchen, hinſichtlich Einſpruch des Rektors Fiebig und Gen. als unerheblich. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Im zweiten Abſatz beantragt der Ausſchuß, zu beſchließen: 2. Die Verſammlung weiſt den ganzen Ein⸗ ſpruch des Rektors Fiebig und Gen. zurück. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Die Wahlen im 5. Bezirk der III. Wähler⸗ abteilung ſind. demnach nach dem Antrage des Ausſchuſſes für gültig erklärt. Ich ſtelle das feſt. Wir kommen nunmehr zum 7. Bezirk. Berichterſtatter Stadtv. Hirſch: Meine Herren, gegen die Gültigkeit der Wahl im 7. Bezirk iſt von Herrn Prill Einſpruch erhoben worden. Der Ein⸗ ſpruch ſtützt ſich darauf, daß das Wahllokal von 12 bis 1 Uhr nicht vollzählig beſetzt war, da zeitweiſe nur 2 Beiſitzer als einzige Mitglieder des Vorſtandes anweſend waren. Aus der Vernehmung des Wahl⸗ vorſtehers geht hervor, daß es ſich tatſächlich nur um Sekunden handelte, in welchen einer der Herren den Tiſch verlaſſen haben ſoll, daß aber der Wahlvorſtand ſelbſt vollbeſetzt geweſen iſt. Aus dieſem Grunde iſt der Ausſchuß zu dem Beſchluß gekommen, den Pro⸗ teſt des Herrn Prill zurückzuweiſen. Nun hat ſich aber bei der Prüfung der Akten etwas anderes ergeben. Ich bitte Sie einen Augen⸗ blick um Aufmerkſamkeit, da es ſich hierbei um eine prinzipielle Frage handelt. Es hat ſich nämlich herausgeſtellt, daß der Wahlvorſtand nicht etwa in der Zeit von 12 bis 1 Uhr, ſondern überhaupt von 9 Uhr ab bis mittags um 2 Uhr nicht vorſchrifts⸗ mäßig beſetzt war. (Hört! Hört!) Es haben ſich des Morgens nicht einmal zwei Bei⸗ ſitzer eingefunden. Meine Herren, ich habe den Auftrag, im Namen des Wahlprüfungsausſchuſſes öffentlich zu rügen, daß die Herren, die Ehrenämter annehmen, es nicht für nötig hielten, das Ehrenamt auch auszufüllen oder wenigſtens im Behinderungs⸗ falle ſich zu entſchuldigen. (Lebhafte Zuſtimmung und Bravo!) Sie werden ſich erinnern, daß wir zehn Beiſitzer für jeden Wahlbezirk in der III. Abteilung gewählt haben. Wenn von dieſen zehn Beiſitzern es nur ein einziger der Mühe für wert hält, ſein Amt am Vor⸗ mittag auszufüllen, ſo iſt das ein Zuſtand, für den mir die parlamentariſchen Ausdrücke fehlen. (Sehr richtig!) Es wird ja unſere Sache ſein, wenn wir wieder Stadtverordnetenwahlen haben und die Wahl der Beiſitzer vornehmen, auf die Frage näher zurück⸗ zukommen. Vorläufig begnüge ich mich damit, meinem Auftrage entſprechend die Angelegenheit hier zur Sprache zu bringen. Meine Herren, der Wahlvorſteher hat ſich in ſeiner Not nicht anders zu helfen gewußt, als daß er den einen ſtellvertretenden Vorſteher zum Beiſitzer ernannt und ihn vereidigt hat. Es entſteht nun die Frage, ob infolgedeſſen die Wahl für ungültig zu er⸗ klären iſt oder nicht. Ich beſchäftige mich hier gar nicht mit der Frage, was ein anderer von uns an Stelle des Wahlvorſtehers getan hätte; ich weiß nicht, ob wir dasſelbe gemacht hätten oder was ſonſt.