ein einziger Wähler ſeine Stimme abgegeben hat, und es iſt weiter nachgewieſen, daß die Ma⸗ jorität, welche die beiden Herren Dunck und Jacobi bekommen haben, zwei Stimmen beträgt; es iſt nicht nachgewieſen, für wen dieſer einzige Wähler ſeine Stimme abgegeben hat; aber ſelbſt von der Annahme ausgegangen, daß er eben für die Majoritätstandidaten geſtimmt hätte und daß eben dieſe ſeine Stimme als ungültig dieſen Herren abzuziehen wäre, bleibt immer noch die⸗ jenige abſolute Majorität über, welche ſeinerzeit der Wahlvorſteher allerdings fälſchlich ermittelt hat. Ich möchte Sie alſo im Namen des Aus⸗ ſchuſſes bitten, auch dieſe Einſprüche zurückzu⸗ weiſen und die Wahl für gültig zu erklären. Stadtv. Stein: Meine Herren, Punkt 1, daß die Wahl in Wirklichkeit zwei Minuten zu früh geſchloſſen wurde, iſt nicht beſtritten worden, ſondern es iſt geſagt: die Uhr des Vorſitzenden iſt maßgebend geweſen. Nun, wenn Sie ſie für maßgebend halten, dann halten Sie ſie dafür. (Heiterkeit.) Dagegen iſt ja nicht zu reden; Sie haben die Ma⸗ jorität. Aber der Punkt 2 iſt doch ganz anders. Ich habe nachgewieſen, daß der Herr eine andere Meinung gehabt hat, als den Kandidaten zu wählen, den er nach der Liſte gewählt hat. Der Herr Vorſitzende hat geſagt: er erinnert ſich nicht. Nein, nein, er hat ſich an manches nicht erinnert. Das iſt ja möglich; (Heiterkeit. aber den Beweis zu führen, daß es anders war, iſt ihm nicht gelungen. Ich bin bei dem Herrn geweſen und habe ihn gefragt, wie ſich das ver⸗ halten hat, ich habe die ſämtlichen Beiſitzer über die Sache befragt und wenigſtens das eine her⸗ ausbekommen, daß der eine ſagt, er hat Jachmann wählen wollen, er hat den Zettel gehabt: Jach⸗ mann und Lemm. Der Herr Vorſitzende ſoll nach der Vorſchrift des Magiſtrats, die doch maß⸗ gebend ſein müßte, in einem ſolchen Fall einem Dritten den Zettel zum Vorleſen geben. Wenn ein Herr nicht leſen kann, oder wenn er alt iſt, wenn er ſtottert und nicht recht ſehen kann, dann ſoll er den Zettel einem Dritten geben. Das hat der Herr Vorſitzende aber nicht für nötig gehalten — er erinnert ſich der Geſchichte nicht! Wenn die Sache nun aber ſo geweſen wäre, er hätte den Herrn Jachmann und nicht den Herrn Jacobi gewählt, dann war Stimmen⸗ gleichheit, es mußte dann alſo Stichwahl ſtatt⸗ finden. Dann kommt der dritte Fall dazu, daß die Wahl unterbrochen war. Nun, meine Herren, da ſind ja doch viele von Ihnen — ich beziehe mich auf Herrn Kollegen Holz und darauf, was er und andere Juriſten geſagt haben — mindeſtens zweifelhaft. Ich ſtimme Herrn Kollegen Penzig bei, daß die Wahl dann eben ungültig war. Ich bin nicht Juriſt und, wie Herr Kollege Holz ſagt, wir Nichtjuriſten ſind leichtfertig mit dem Wort dann taugt die ganze Geſchichte nichts. Ich habe manche Fälle garnicht angeführt, Als die Wahlhandlung geſchloſſen war, dauerte es anderthalb Stunden, bis das Reſultat feſt⸗ geſtellt war — und dann war das Reſultat falſch, wie wir jetzt erfahren haben, 87 Stimmen, ſondern 88 — außer den 200 — ab⸗ es waren nicht 422. ——— gegeben worden. Woran lag das? Es kamen mehrere Herren, die garnicht in dem Bezirk wohnten, an, legten ſich auf den Tiſch und zählten mit — ich hätte gewünſcht, es hätten viele von den Herren geſehen, wie das zuging —, der Wahl⸗ vorſteher ging mit den Händen über dem Kopf herum und wußte nicht, was zu machen war — und nach anderthalb Stunden des Zählens war das Reſultat falſch. Da kommt nun hinzu, daß der Wahlvorſtand nicht richtig funktioniert hat, daß noch ein Engländer mitgewählt hat das ſchadet nichts! (Heiterkeit!) Er hat jetzt erſt ſeine Naturaliſierung als Deutſcher beantragt. Ich habe aber das garnicht erwähnt, das hatte ja keinen 3weck. Meine Herren, ich muß bitten, die Wahl zwiſchen Jachmann und Jacobi mindeſtens als Stichwahl zu erklären. Da das aber nicht geht, ſo bitte ich, die Wahl für ungültig zu erklären Stadtv. Holz: Meine Herren, die Ein⸗ ſprüche des verehrten Herrn Kollegen Stein würden vollſtändig zutreffend ſein, von uns voll und ganz akzeptiert werden, wenn er mit den Tat⸗ ſachen operieren würde, wie ſie ſich wirklich zu⸗ getragen haben. Es ſteht gegenüber auf der einen Seite die zweifellos ſubjektiv richtige Erklärung des Herrn Kollegen Stein und auf der anderen Seite die amtliche Erklärung des Wahlvorſtehers. Abgeſehen von allem anderen, bei Prüfung dieſer amtlichen Erklärung muß ich ſagen, daß ſie Hand und Fuß hat, daß in ihr alles dasjenige ent⸗ halten iſt, was zur Widerlegung oder Richtig⸗ ſtellung der einzelnen Einſprüche vorzutragen war. Ich möchte deshalb kurz auf die einzelnen Ein⸗ ſprüche eingehen. Herr Kollege Stein hat zunächſt einen Ein⸗ ſpruch erhoben dahingehend, daß die Wahl 1½ oder 2 Minuten — es divergieren da die Angaben — zu früh geſchloſſen worden iſt. Ja, meine Herren, wie ſoll eigentlich der Wahlvorſteher dabei ver⸗ fahren? Soll er vielleicht auf das Rathaus gehen und nachſehen, was da die Uhr iſt“ Oder genügt es nicht, wenn er eine richtige Normaluhr zur Hand nimmt und, wie er amtlich erklärt, mit ſämt⸗ lichen Mitgliedern des Wahlvorſtandes vergleicht und dann nach ſeiner Uhr ſchließt und ſagt: ich ſchließe jetzt. Herr Kullege Ruß, der der Wahl⸗ vorſteher iſt, hat ja 8 Minuten nach Schluß der Wahl noch feſtgeſtellr, daß kein Wähler mehr gekommen war. Und nun wurde gezählt. Nun kann es ja richtig ſein, daß bei der Er⸗ ledigung des Zählgeſchäftes die Herren ſich als ſchlechte Rechenkünſtler erwieſen haben, ſich in die Haare fuhren (Heiterkeit!) und umherliefen. Es würde aber an der Sache nichts ändern, da ja Herrn Kollegen Stein be⸗ kannt iſt, daß die Feſtſtellung des Ergebniſſes, die Zuſammenſtellung des Protokolls, die Unter⸗ ſchreibung des Protokolls nach der Rechtſprechung ja ſogar noch am nächſten Tage ſtattfinden kann, daß die Sache alſo ganz unerheblich iſt. Erheblicher würde der zweite Einwand er⸗ ſcheinen. Es wurde geſagt, ein Kapitän zur See a. D. wollte ſeine Stimme abgeben, es wäre ein kranker Herr geweſen, er ſtotterte etwas, als er leſen wollte, er ſoll ſo etwas wie Jakt- Jat geſagt haben, und da ſoll der Wahlvorſteher ge⸗