7 — 1428 — — fragt haben, ob der Wähler vielleicht Jacobi nennen wollte, was dieſer beſtätigt habe. Ja, meine Herren, ich will Sie nicht lange aufhalten: wo finden Sie da etwas von Beeinfluſſug? Man muß bei Wählern II. Abteilung, überhaupt bei vernünftigen Leuten vermuten, daß, wenn ſie an den Wahltiſch herangehen, ſie genau wiſſen, wen ſie wählen. Wir können nun bei einem Kapitänleutnant annehmen, daß er ganz genau weiß, wen er wählen will. (Zuruf: Kapitän zur See!) — Kapitän zur See ſogar. Sie würden ihm ein testimonium paupertatis ausſtellen, wenn Sie etwas anderes annehmen. Herr Kollege Stein kann es übrigens nicht ſelbſt bezeugen; er beruft ſich auf das Zeugnis eines Sekretärs Schubert, Halenſee, Kronprinzendamm 3. Er beruft ſich auch nicht auf das Zeugnis des Kapitäns. (Stadtv. Stein: Das iſt doch ſelbſtverſtändlich!) Ich führe das nur an, obwohl es für die Sache von gar keiner erheblichen Bedeutung iſt. Er⸗ heblich würde es nur werden, wenn der ganze Einſpruch berechtigt wäre. Er iſt es nicht, weil bei dem Zuſtandekommen des Wahlergebniſſes angenommen werden mußte, daß der Kapitän wußte, wen er wählen will. Ich komme zum letzten Punkt, daß während zwei Minuten der Wahlakt ungeſetzlich vorge⸗ nommen iſt. Das iſt unwiderleglich. Der ſtell⸗ vertretende Wahlvorſteher war hinausgegangen, und einer der Beiſitzer war im Begriffe, die Wahl entgegenzunehmen von den anweſenden Wählern; nachdem aber eben der erſte von den anweſenden Wählern ſeine Stimme abgegeben hatte und die Namen der von ihm genannten Wähler nieder⸗ geſchrieben wurden, erſchien Herr Weitz — das war der Wahlvorſteher — und die Wahl nahm ihren ordnungsmäßigen Verlauf. Wenn man man alſo die eine Stimme, die da ungeſetzlich ab⸗ gegeben iſt, abrechnet, bleibt immer noch ein Überſchuß von einer Stimme zu gunſten von Jacobi. Herr Kollege Stein hat dann noch einen Engländer angeführt. Ich möchte aber noch ein⸗ mal darauf hinweiſen: maßgebend iſt die Wähler⸗ liſte: ſtand er darin, dann war er berechtigt, zu wählen. muß es aber tun nach den Angaben, die Kollege Stein gemacht hat. (Sehr richtig!) Herr Kollege Stein behauptet zunächſt, daß mir manches nicht mehr in Erinnerung ſei. Das entzieht ſich meiner Beurteilung, weil ich nicht weiß, was er damit meint. Den Kapitän habe ich für zurechnungsfähig gehalten, und da er ſtotterte: „Ja—, Ja—“, fragte ich ihn: „Meinen Sie Jacobi?“ worauf er. erwiderte: „Ja —eobi“. Daß Herr Kollege Stein behauptet, wir hätten mit den Händen an dem Kopf herum⸗ gefahren und wußten nicht, was wir machen ſollten, das war, wenn wir es getan haben, wohl verzeihlich. Ich habe jetzt zu vier verſchiedenen Malen, in verſchiedenen Abteilungen als Wahl⸗ vorſteher geſeſſen — eine derartige Erſcheinung habe ich aber noch nicht gehabt. Wie um 6 Uhr abends bei der Zählung der kleine Raum mit Menſchen überfüllt war, wie es ſelbſt bei der Wahl, wie es bei der Zählung zugegangen iſt, kann ich Ihnen nicht ſchildern. Das eine kann ich aber ſagen: wie bei der erſten Zählung die übrigens recht glatt vonſtatten ging, das Re⸗ ſultat heraustam, bat ich Herrn Kollegen Jach⸗ mann, der in dem Wahllokal ebenſo wie auch Herr Kollege Stein zugegen war, ſelbſt mitzu⸗ zählen; ich hielt das für einen Akt der Loyalität, da Herr Kollege Jachmann ſelbſt zur Wahl ſtand und es ſich um eine einzige Stimme handelte. Infolgedeſſen hat Herr Kollege Jachmann mit⸗ gewirkt, und er wird vielleicht Herrn Kollegen Stein dahin belehren können, daß wir uns durch⸗ aus nicht in der Stimmung befunden haben, um ſelbſt nicht mehr zählen zu können, wie Kol⸗ lege Stein behauptet, wozu nicht ein Mathematiker gehört, ſondern ein einfacher Sextaner. Aber wenn man von morgens bis nachmittags ge⸗ arbeitet hat, iſt es leicht erklärlich, daß ein Irrtum unterlaufen kann. Das habe ich zu bemerken Sn den Ausführungen des Herrn Kollegen tein. Sta dtv. Dr. Stadthagen: Zunächſt etwas zu den Schlußbemerkungen des Herrn Kollegen Holz! Er erwähnte, daß, wenn eine Stimme ſelbſt anders gefallen wäre, das Reſultat kein anderes geworden wäre. Das gibt mir doch Anlaß, zu bemerken, daß es ſehr bedauerlich iſt, daß in dem Wahlprüfungsausſchuß die Mathe⸗ matiker gefehlt haben. Ich bedaure ſehr, daß mein Fraktionskollege Herr Dr Hubatſch nicht anweſend war, (Stadtv. Hirſch: Der iſt ja gar nicht Mathematiker!) dann wäre einer vertreten geweſen. Ja, meine Herren, wenn eine Stimme überhaupt nicht ab⸗ gegeben iſt, dann macht das eine Differenz von 1 aus; wenn aber eine Stimme der einen Seite abgerechnet und der anderen zugerechnet werden muß, dann iſt das im Effekt eine Differenz von 2, und wenn eine Stimme gezählt werden muß ſtatt für Jacobi für Jachmann, dann würde eben das Stimmverhältnis ſein ſtatt 288, 288 auf der einen Seite und 286, 278 auf der anderen Seite: 287, 287 auf der einen und 287, 279 auf der anderen. Und, meine Herren, was wäre dann die Folge geweſen? Dann wäre die Folge nach der Städte⸗ ordnung geweſen, daß kein einziger Kandidat in dieſem Bezirk hätte proklamiert werden dürfen; es hätte vielmehr eine Neuwahl — ich möchte das meinem Kollegen Stein gegenüber erwähnen: nicht eine Stichwahl, ſondern eine zweite Wahl — angeſetzt werden müſſen, die dann zu einem an⸗ deren Ergebnis hätte führen können. Meine Herren, ich möchte, was die Wahl⸗ einſprüche betrifft, über Punkt 1 und 3 glatt hin⸗ weggehen; ich halte dieſe von meinem Stand⸗ punkt aus für durchaus unerheblich. Ich brauche darüber kein Wort zu verlieren. Ich beſchränke mich einzig und allein auf Punkt 2 des Wahl⸗ proteſtes. Nun wird geſagt: wenn ein Wähler zweiter Abteilung zur Wahl geht, dann muß er im Voll⸗ beſitz ſeiner geiſtigen Kräfte ſein. Ja, meine Herren, im Vollbeſitz ſeiner geiſtigen Kräfte ſein und ſtottern oder etwas ſchwer leſen können, das ſind doch nicht Sachen, die ſich ausſchließen. Ich glaube, nach dem, was Herr Kollege Stein