ertlärt hat, daß der Herr wohl im Vollbeſitz ſeiner geiſtigen Kräfte iſt; er hat ganz genau gewußt: „Ich will die Kandidaten“ — wir können es ja deutlich nennen — „des Kommunalvereins wählen“; er hat ſich einen entſprechenden Zettel geben laſſen, er hat, was vom Wahlvorſteher zugegeben wird, die Namen nicht ganz deutlich geſprochen, er hat nur den Anfang ausgeſprochen; darauf hat der Wahlvorſteher, da die beiden Namen zufällig mit dem gleichen Anfangsbuchſtaben anfangen, den einen herausgeleſen und ge⸗ ſagt: „Sie wollen Jacobi und Dunck wählen?“ Hat nun der Mann — ich kenne ihn nicht — etwas unverſtändlich vor ſich hingeſprochen oder bloß genickt? ich weiß es nicht; er hat aber gegenüber der Erklärung des Wahlvorſtehers, daß er Jacobi habe wählen wollen, keinen Proteſt erhoben. Ja, meine Herren, bedenken Sie: es iſt ein alter Mann, der vielleicht nicht mehr gut hört; er hat eben angenommen, daß, wenn er — — (Zuruf!) — ja, meine Herren, Kapitän zur See! Er iſt jedenfalls früher ſehr tüchtig geweſen, aber er iſt a. D., er iſt ein kränklicher Mann; wenn der erklärt: „Ich habe nicht ſo wählen wollen“, dann müſſen wir wenigſtens eines tun ich gehe nicht ſo weit wie Herr Kollege Stein, die Wahl für ungültig zu erklären — aber wir müſſen eine Beweiserhebung eintreten laſſen. Wir werden uns dann davon überzeugen, wie die Sache vor ſich gegangen iſt; wir werden den Herrn hören können; wir werden hören können, wie er die Sache aufklärt, die Sie ihm vorwerfen, nicht gleich proteſtiert zu haben, und wir werden dann frei und objektiv über die Sache entſcheiden können. Meine Herren, ich freue mich in keiner Weiſe, daß das Wahlergebnis in dieſem Bezirk ſo unklar iſt — in keiner Weiſe, das kann ich Ihnen offen ſagen; ich würde wünſchen, daß das Wahl⸗ reſultat ein klares geweſen wäre, ob es ſo oder ſo gefallen wäre. Aber, meine Herren, ich glaube, Recht muß Recht bleiben, und ich be⸗ antrage daher eine Beweisaufnahme durch Vernehmung des Kapit äns zur See und einſtweilen eine Aus⸗ ſetzung der Beſchlußfaſſung über⸗ die Wahl in dieſem Bezirk. Stadtv. Stein: Meine Herren, Herr Kollege Ruß hat geſagt, das wäre nicht richtig, daß ich be⸗ hauptet hätte, er erinnere ſich nicht daran. Aber hier iſt die Ausſage, die er gemacht hat, gedruckt: Was die Affäre mit dem ſtotternden Kapitän zur See anbetrifft, — das iſt ein alter Herr; Sie werden auch mal alt werden, dann werden Sie vielleicht auch ſtottern (Heiterkeit) ſo kann ich mich nicht erinnern, irgendwie jemanden beeinflußt zu haben, Jacobi zu nennen, wenn er Jachmann hat ſagen wollen, hierfür ſind meine Beiſitzer als Zeugen zu vernehmen. Alſo: er erinnert ſich nicht! (Zuruf: beeinflußt!) — Ja, was iſt das: beeinflußt? Stadtv. Hirſch: Meine Herren, ich glaube, daß wir von weiteren Beweiserhebungen Abſtand 426 da iſt uns nur mitgeteilt worden, nehmen können. Für jeden einzelnen, auch für den, der nicht im Wahlprüfungsausſchuß geſeſſen hat, iſt ja die Sache ziemlich klar. Erſtaunt bin ich allerdings — das muß ich offen bekennen — über die Ausführungen des Herrn Kollegen Ruß, der als Wahlvorſteher meiner Meinung nach nicht ganz einwandsfrei gehandelt hat. Ich würde als Wahlvorſteher nicht einem Manne, der ſtottert, in einem Falle, wo beide Kandidaten mit zwei gleichen Buchſtaben anfangen, den Namen des Kandidaten vorſagen, oder wenn ich es täte, dann würde ich aus Gerechtigkeitsgefühl den Namen des gegneriſchen Kandidaten vorſagen. (Heiterkeit.) Ich halte ein ſolches Verfahren des Wahlvorſtehers für unzuläſſig. Dieſe Tatſache iſt uns aber im Wahl⸗ prüfungsausſchuß nicht mitgeteilt worden, ſondern daß der Wahlvor⸗ ſteher ſich der Affäre mit dem ſtotternden Kapitän nicht erinnert. Mit Rückſicht darauf und mit Rück⸗ ſicht weiter auf den Umſtand, daß dadurch doch mög⸗ licherweiſe das Wahlreſultat ein anderes werden könnte, muß ich erklären, daß ich, obwohl ich im Wahlprüfungsausſchuß für die Gültigkeit der Wahl geſtimmt habe, jetzt für die Ungültigkeit eintrete. Ich kann dieſe Erklärung allerdings nur für meine Perſon abgeben. Stadtv. Dzialoszynski: Meine Herren, ich ſtimme mit dem Kollegen Stadthagen darin überein, daß der Wahlproteſt zu 1 und 3 völlig unerheblich iſt, daß man darüber hinweggehen kann. Bezüglich des Punktes 2 bin ich aber auch der Meinung, daß der Proteſt unrichtig und unerheblich iſt. Der Tat⸗ beſtand iſt folgender, ſelbſt wenn ich unterſtelle, daß das richtig ſei, was Herr Kollege Stein geſagt hat: „Es iſt ein Mann hingekommen, der urſprünglich die Abſicht hatte, Jachmann und Lemm zu wählen.“ Der Mann habe geſtottert und zunächſt „Ja, Ja“ geſagt. Der Wahlvorſteher hat geſagt: „Alſo Jacobi“ und er hat geantwortet: „Ja, Jacobi“. (Widerſpruch.) Das hat Herr Ruß ausdrücklich erklärt. (Zuruf.) Herr Kollege Stein hat die Erklärung des Herrn Kollegen Ruß nicht richtig verſtanden. Was Herr Kollege Ruß hier geſagt hat, iſt vollſtändig in Ein⸗ klang zu bringen mit dem, was er ſchriftlich erklärt hat: er erinnere ſich nicht, den Mann beeinflußt zu haben. Ich beſtreite auf das entſchiedenſte, daß es eine Beeinfluſſung iſt, wenn eine derartige Frage an den Mann geſtellt wird. Er hätte einfach ſagen können, wenn er dieſe Erklärung nicht abgeben wollte: „nein, Jachmann“, ebenſogut wie er geſagt hat: „Ja, Jacobi“. Wenn er klar und deutlich ge⸗ ſagt hat: „Ja“, ſo iſt an der Erklärung, die er ab⸗ gegeben hat, nicht zu rütteln. Derartige Fälle wie dieſer hier kommen übrigens gar nicht ſo vereinzelt vor, ſie ſind mir auch zu Ungunſten der verſchiedenen Parteien öfter vorgekommen. Aber wo kommen wir denn hin, wenn wir ex post nachprüfen wollen: ſtimmt die Erklärung, die ein Wähler abgegeben hat, mit dem, was er eigentlich wollte, überein! Dann würde ja allen Beeinfluſſungen Tür und Tor ge⸗ öffnet ſein! Es iſt ja nachträglich garnicht zu tontrollieren, wie hat der Mann eigentlich ſtimmen wollen. Dann würde ja jener, der vielleicht für den Gegner geſtimmt hat und auch hat ſtimmen wollen, ſagen können, wenn er von anderer Seite beeinflußt worden iſt: ich hatte eigentlich die Abſicht, für den 2