Herr Dr Crüger 1 Stimme. Mithin iſt Herr Kauf⸗ mann zum Vorſteher gewählt. Ich frage ihn, ob er die Wahl annimmt. Stadtv. Kaufmann: Meine verehrten Herren Kollegen, Sie haben mich beſonders tief gerührt, daß Sie mir heute mit ſo großer Stimmenzahl zu der Würde des Vorſtehers verholfen haben. Ich habe, als ich am 4. Dezember der Hoffnung Ausdruck gab, durch meine Geſchäftsführung mit der Zeit das Vertrauen auch derjenigen Herren Kollegen zu er⸗ werben, die damals meiner Wahl noch ablehnend gegenüberſtanden, nicht zu wagen gehofft, ſo bald ſchon Ihre Zuſtimmung zu finden, und ich nehme auch lediglich an, daß Sie mir durch dieſe Ver⸗ trauenskundgebung eine Aufmunterung zuteil werden laſſen, meine ganze Kraft in den Dienſt dieſes Amtes zu ſtellen. Mit dieſer Verſicherung, meine Herren, nehme ich mit herzlichſtem Dank die Wahl an. Vorſteher Kaufmann (den Vorſitz überneh⸗ mend): Meine geehrten Herren, vorerſt möchte ich dem Herrn Altersvorſitzenden den Dank ausſprechen für ſeine Leitung der Wahl und daran den Wunſch knüpfen, daß wir noch viele Jahre die Freude haben mögen, ihn als Altersvorſitzenden in dieſer Ver⸗ ſammlung begrüßen zu können. Wir kommen nunmehr zur Wahl des Vorſteher⸗Stellvertreters. Ich bitte dieſelben Herren Kollegen, die Herren Wöllmer und Klick, als Wahlaufſeher zu fungieren. (Die Stimmzettel werden verteilt. Die Wahl erfolgt. Das Ergebnis wird ermittelt.) Es ſind 66 Zettel eingegangen. Das Ergebnis der Wahl iſt: von 64 gültigen Stimmen — 2 Zettel ſind unbeſchrieben — haben erhalten Herr Kollege Dr Hubatſch 53, Herr Kollege Hirſch 11. Demnach iſt Herr Dr Hubatſch gewählt. Ich frage Herrn Kollegen Dr Hubatſch, ob er die Wohl annimmt. Stadtv. Dr. Hubatſch: Meine Herren, ich danke Ihnen für das mir von neuem bewieſene Vertrauen und nehme die Wahl an. Vorſteher Kaufmann: Wir komme nnunmehr Wahl der Beiſitzer. Es iſt ein Antrag eingegangen: Die Unterzeichneten beantragen, die Wahl der Beiſitzer durch Akklamation in getrennten Wahlgängen vorzunehmen. Ich mache darauf aufmerkſam, daß nach unſerer Geſchäftsordnung eigentlich ſämtliche Wahlen durch Stimmzettel zu erfolgen haben, weil auf § 32 der Städteordnung verwieſen iſt. hier Gepflogenheit geworden, die Wahl der Bei⸗ ſitzer durch Akklamation vorzunehmen, weil über die Beiſitzer in der Städteordnung nichts geſagt worden iſt, und wenn aus der Verſammlung bzw. ſeitens des Magiſtrats kein Widerſpruch erhoben wird, ſo iſt gegen die Akklamationswahl nichts ein⸗ zuwenden. Ich frage daher, ob die Verſammlung die Wahl durch Akklamation vornehmen will, und ob, wenn ſie dieſe Frage bejaht, dieſe Wahl in ein⸗ zur zelnen Wahlgängen oder in der Geſamtheit vor⸗ Städteordnung hat die Stichwahl ſtattzufinden genommen werden ſoll; der Antrag lautet hier: Es iſt aber bereits in getrennten Wahlgängen. — Wenn ich keinen Widerſpruch höre, nehme ich an— (Stadtv. Bollmann: Ich widerſpreche!) Es iſt Widerſpruch gegen die Akklamationswahl erhoben. Ich bitte die Herren Kollegen Klick und Wöllmer, wiederum als Wahlaufſeher zu fungieren. Meine Herren, die bisherigen Beiſitzer waren die Herren Dr Borchardt, Münch, Ruß und Stein. Ich werde in vier getrennten Wahlgängen wählen laſſen. (Rufe: Ein Wahlgang!) Meine Herren, es wird unter Umſtänden ſehr ſchwer ſein, das Reſultat feſtzuſtellen, wenn ſehr viele Namen auf die Zettel geſchrieben werden. (Stadtv. Holz: Iſt auch unzuläſſig!) Stadtv. Schwarz (zur Geſchäftsordnung): Ich möchte die Anfrage ſtellen, ob es zuläſſig iſt, alle vier Herren auf einmal zu wählen. Vorſteher Kaufmann: Es iſt gewiß zuläſſig. Alſo wenn kein Widerſpruch erfolgt, bitte ich, 4 Namen auf den Ihnen nunmehr auszuhändigenden Zettel zu ſetzen. Wir werden nachher das Wahler⸗ gebnis feſtſtellen. Stimmzettel mit mehr als 4 Namen ſind ungültig, Stimmzettel mit weniger als 4 Namen ſind als gültig anzuſehen. (Die Stimmzettel werden verteilt. — Stadtv. Hirſch: Ich bitte ums Wort zur Geſchäftsordnung!) — Wir ſind jetzt in der Wahl, und ich würde Ihnen erſt nach Beendigung der Wahl das Wort zur Ge⸗ ſchäftsordnung geben können. (Stadtv. Hirſch: Nein, dann danke ich! — Die Wahl erfolgt. Das Ergebnis wird ermittelt.) Es ſind wieder 66 Stimmzettel abgegeben; die abſolute Majorität beträgt demnach 34 Stimmen. Es haben erhalten Herr Dr Borchardt 62, Herr Münch 66, Herr Ruß 66, Herr Stein 32, Herr Dr de Gruyter 3, Herr Freund 1 und Herr Scholz 1 Stimme. Es ſind demnach in dem erſten Wahl⸗ gang definitiv gewählt nur die Herren Dr Borchardt, Münch und Ruß, und wir haben nunmehr eine engere Wahl vorzunehmen zwiſchen den vier Kan⸗ didaten Stein, Dr de Gruyter, Freund und Scholz. Bevor ich zu einer engeren Wahl ſchreite, frage ich Herrn Dr Borchardt, ob er die Wahl an⸗ nimmt. Stadtv. Dr. Borchardt: Ich nehme die Wahl an. Borſteher Kaufmann: Herr Münch? Stadtv. Münch: Ich nehme die Wahl dan⸗ kend an. Vorſteher Kaufmann: Herr Ruß“ Stadtv. Ruß: Ich nehme die Wahl an. Stadtv. Dr. Stadthagen (zur Geſchäftsord⸗ nung): Ich möchte mir die Anfrage an den Herrn Vorſteher erlauben, ob nicht die engere Wahl nur zwiſchen den beiden Kandidaten ſtattzufinden hat, die die meiſten Stimmen erhalten haben. Vorſteher Kaufmann: Nein. Nach § 32 der