Verhältniſſen entſprechend uns ein außerordentlich ſchlechtes Bild aufweiſen würden. Ich glaube, ich kann es mir erlaſſen, noch weitere Einzelheiten beizubringen; das Angeführte wird genügen, um darzutun, daß man wohl in der Tat ſagen kann: die außerordentliche Arbeitsloſigkeit iſt notoriſch, iſt eine gar nicht wegzuleugnende Tat⸗ ſache. Deswegen alſo, meine Herren, haben wir bei dieſer Gelegenheit ſeinerzeit die Anfrage an den Magiſtrat gerichtet und erſuchen Sie jetzt, durch unſeren Antrag den Magiſtrat aufzufordern, Mittel dagegen zu ergreifen. Meine Herren, der eine oder der andere von Ihnen könnte ſich vielleicht auf den Standpunkt ſtellen, daß ſchließlich ja die Abhilfe gegen die Folgen der Arbeitsloſigkeit nicht Sache der Kommune, nicht Sache des Magiſtrats oder der ſtädtiſchen Körperſchaften iſt. Aber ich glaube, ich brauche in dieſem Saale nicht näher zu begründen, daß bei außergewöhnlicher Arbeitsloſigkeit die Kommune in der Tat Anlaß zu beſonderen Maß⸗ regeln hat. Ich glaube, es deswegen nicht nötig zu haben, weil bei früheren Gelegenheiten, bei denen wir uns mit der Frage der Arbeitsloſigkeit im An⸗ ſchluß an die Arbeitsloſenzählung beſchäftigten, auch. vonſeiten des Magiſtrats anerkannt wurde, daß der Magiſtrat ſeine Aufgabe, ſich über den Arbeitsmarkt auf dem Laufenden zu erhalten, er⸗ füllt und daß er aus der Erfüllung dieſer Aufgabe damals — es war am 22. Februar des Jahres 1906 — nicht den Eindruck gewonnen habe, daß ein außer⸗ ordentlicher Notſtand vorliege, der zu außerordent⸗ lichen Maßregeln Veranlaſſung gebe. Der Ver⸗ treter des Magiſtrats, der damals unſere Anfrage beantwortete, hat ſich alſo unumwunden auf den Standpunkt geſtellt, daß bei außerordentlichen Notſtänden zufolge einer außerordentlichen Arbeits⸗ loſigteit die Kommune, der Magiſtrat die Verpflich⸗ tung anerkennt, zu außerordentlichen Maßregeln zu ſchreiten. Ich glaube, da das einmal unum⸗ wunden anerkannt und zugegeben worden iſt, brauche ich in dieſem Falle nicht näher zu begründen, daß eine ſolche Verpflichtung exiſtiert, ſondern lann mich zu der weiteren Frage wenden, was denn eigentlich geſchehen ſoll. Meine Herren, bei der Frage der Fürſorge für die Arbeitsloſen taucht ſehr häufig der Gedanke ſogenannter Notſtandsarbeiten auf. Unter „Not⸗ ſtandsarbeiten“ verſteht man vielfach Arbeiten, die eigentlich recht überflüſſig ſind, und die nur aus⸗ geführt werden ſollen, um den betreffenden Arbeits⸗ loſen einen Verdienſt zukommen zu laſſen. Es war bei früheren Gelegenheiten davon die Rede, daß, wenn die Arbeitsloſigkeit in Charlottenburg etwas größer, ſtärker werde, der Magiſtrat dann darauf ſehen ſolle, die Arbeiten, die er ſelbſt zu vergeben habe, doch mehr über das ganze Jahr zu verteilen, um der regelmäßigen Saiſon⸗Arbeitsloſigkeit im Winter etwas entgegenzuarbeiten. Es würden das Arbeiten ſein, die unter den Begriff von Notſtands⸗ arbeiten ſicher nicht fallen könnten. Es würden das Maßnahmen ſein, die der Magiſtrat ja auch wohl zweifellos getroffen hat, die aber bei einer beſonders ſtarken Arbeitsloſigkeit irgend eine Abhilfe ja gar nicht geben können. Faſſen wir den Begriff „Not⸗ ſtandsarbeiten“ dahin auf, daß es eine Arbeit ſei, die an ſich überflüſſig, volkswirtſchaftlich unnötig iſt, ſo würde ſich die Vergebung von Notſtandsarbeiten an Arbeitsloſe, die Beſchäftigung von Arbeitsloſen mit ſolchen Notſtandsarbeiten als ein verſchleiertes Almoſen darſtellen, als ein Geſchenk, das man AI , 41 28 —— dieſen Arbeitsloſen gibt, das man aber nicht als Geſchenk geben will, das man verſchleiern will durch den Umſtand, daß man die Leute irgend eine un⸗ nütze Arbeit machen läßt, das man dadurch als Ge⸗ ſchenk verſchleiern will, um ihm den Charakter eines gewiſſen Rechtsanſpruches zu geben. Nun, meine Herren, Notſtandsarbeiten ſcheinen mir recht über⸗ flüſſig — ich will nur ſagen: die Verſchleierung den Namen „Notſtandsarbeiten“ daß die Kommune an Arbeitsloſe Geſchenke zu geben hat, die Almoſen ſind, ſo werde ich dem ja nicht widerſprechen, daß Sie irgend eine Form ſuchen, um dieſer Beihilfe das Odium einer Armenunter⸗ ſtützung und die damit verbundenen Folgen zu nehmen. Wenn Sie alſo aus dieſer Er⸗ wägung heraus irgend eine Beihilfe verſchleiern und den Begriff „Notſtandsarbeiten“ dadurch be⸗ gründen wollen, ſo werde ich, wie geſagt, dem nicht widerſprechen können, vorausgeſetzt, daß Sie Weiteres überhaupt gar nicht tun wollen, daß Sie meinen, die Kommune ſei Weiteres zu tun nicht in der Lage und auch nicht dazu verpflichtet. In dem Falle würde ich ja ſchließlich auch ſagen können: für die betreffenden Arbeitsloſen iſt ſelbſt die Gewäh⸗ rung eines derartigen Geſchenkes immer noch beſſer als garnichts. Aber prinzipiell möchte ich doch er⸗ klären, daß ich es für nicht richtig halten würde, die Pflicht der Kommune an die Arbeitsloſen damit für erledigt zu erachten, daß man in dieſer ver⸗ ſchleierten Form Almoſen an die Arbeitsloſen gibt, (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten) ſondern wir verlangen, wie wir auch früher ſchon betont haben, eine dauernde, organiſche Einrichtung, loſen eine Exiſtenz ermöglicht, und welche dann bei helfen geeignet iſt. Meine Herren, ich will auf das weite Pro⸗ gramm der Arbeitsloſenfürſorge in ſeinem ganzen Umfange heute nicht eingehen und auch nicht darauf eingehen, daß ja in letzter Linie es auch nicht die Kommune, die einzelne Kommune ſein kann, welche dieſes Programm von Grund aus in die Hand nimmt und für ihren kleinen Bereich von Grund aus regelt. Es iſt ja ganz zweifellos und auf den erſten Blick klar, daß dieſe Frage, die aus dem Vordergrunde des öffentlichen Intereſſes ſicherlich nicht mehr verſchwinden wird, bis ſie gelöſt iſt, ihre grundſätzliche endgültige Regelung nur auf dem Wege der Reichsgeſetzgebung, der geſetzlichen Rege⸗ lung für das ganze Reich finden kann. Aber, meine ſehr wenig genützt, ſolange Reich und Staat ſich immer noch — ſagen wir einmal, um ſehr wohl⸗ wollend zu ſprechen in dem Zuſtande der Er⸗ wägungen und Erhebungen befinden. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten,) Die betreffenden Arbeitsloſen wenden ſich natur⸗ gemäß an den engeren Verband, dem ſie angehören, deſſen, was an die Arbeitsloſen gewährt wird durch „ſcheint mir recht überflüſſig. Wenn Sie auf dem Standpunkt ſtehen, welche auch zu den normalen Zeiten den Arbeits⸗ Zeiten ſchwerer Arbeitsloſigkeit ihnen kräftig zu Herren, mit dieſer Verweiſung an das Reich und den Staat würde den betroffenen Arbeitsloſen an die Kommune, und ganz abgeſehen von der ſonſtigen ſittlichen Verpflichtung der Kommune gegen dieſe ihre Arbeiter hat ja die Kommune heut⸗ zutage eine ſolche Arbeitsloſigkeit an einer Ver⸗ wirrung ihres Armenetats zu ſpüren. Die Armen⸗ verwaltung wird zweifellos ebenfalls in der Lage ſein, dem Magiſtrat Auskunft zu geben über die wachſende Inanſpruchnahme, ſpeziell auch von