— 20 — Stadt eine Kontrolle über die Beſchaffen⸗ heit der Getränke und des Betriebes des Vereins vorzubehalten. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Die Verſammlung hat demnach nach dem Antrage des Ausſchuſſes mit dem Abänderungs⸗ antrage des Berichterſtatters Stadtv. Dr Röthig, wie folgt, beſchloſſen: 1. a) Der Errichtung von drei Milchhäuschen nach Maßgabe des von dem Hochbauamte angefertigten Entwurfs auf dem Witten⸗ bergplatz, dem Stuttgarter Platz, dem Friedrich⸗Karl⸗Platz wird mit der Maß⸗ gabe zugeſtimmt, daß dem Magiſtrat überlaſſen bleibt, ob auf dem Stuttgarter Platz ein feſtes oder ein interimiſtiſches Milchhäuschen errichtet werden ſoll. b) Die erforderlichen Mittel von 9000 ℳ ſind dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen. 2. Der Magiſtrat wird erſucht: a) einen Automatenapparat „Labſal“ zur probeweiſen Aufſtellung kommen zu laſſen, b) bei der Abmachung mit dem Verein für Kaffeeſtuben und Erfriſchungskarren der Stadt eine Kontrolle über die Beſchaffen⸗ heit der Getränke und des Betriebes vor⸗ zubehalten. Punkt 11 der Tagesordnung: Bericht des Ansſchuſſes über die Vorlage betr. Errichtung einer Schulzahnklinik. Druckſache 503 von 1907. Berichterſtatter Stadtv. Dr Röthig: Meine Herren, wie ich bereits früher ſagte, iſt die Abſicht des Magiſtrats, der zahnärztlichen Fürſorge der Schulkinder erhöhte Aufmerkſamkeit zuzuwenden, auf das wärmſte zu begrüßen, und ſie wird, wie ich glaube und hoffe, auch in weiten Kreiſen der Allgemeinheit freudigen Wiederhall finden. Es liegen ja auch tatſächlich auf dem Gebiete der Zahnhygiene die Verhältniſſe äußerſt arg. Wenn die Erkrankungen 90% überſteigen, ſo iſt das ein Mißſtand, der in geſundheitlicher Hinſicht und auch in Hinſicht auf einen gedeihlichen Schulunterricht die allergrößte Beachtung erfordert. Dieſem Miß⸗ ſtand will nun der Magiſtrat dadurch ſteuern, daß er eine ſtädtiſche Schulzahnklinit errichtet. Der von Ihnen eingeſetzte Ausſchuß hat zu allererſt dieſe prinzipielle Frage erörtert, ob ſeitens der Stadtgemeinde für die zahnärztliche Fürſorge der Kinder der Gemeindeſchulen geſorgt werden ſolle, und hat, wie ich gleich hinzufügen möchte, dieſe Frage einſtimmig bejaht. Es wurde dann unterſucht, auf welchem Wege dieſe Fürſorge ſeitens der Gemeindeverwaltung in die Wege geleitet werden ſolle, ob durch An⸗ ſtellung von Privatärzten im Nebenamt oder durch Errichtung einer Klinik. Auf Grund ein⸗ gehender Erwägungen und Erörterungen iſt der Ausſchuß ebenfalls einſtimmig zu der Anſicht gelangt, dem letzteren Syſtem, alſo der Errichtung einer ſtädtiſchen Klinik, den Vorzug zu geben. Dieſe Klinik nun, wie ſie der Magiſtrat beab⸗ ſichtigt, ſoll in den Räumen des Hauſes Bismarck⸗ ſtraße 22 untergebracht werden, da es ſich leider nicht hat ermöglichen laſſen, was ja das nächſt⸗ liegendſte wäre, dieſe Klinik einem der ſtädtiſchen Krankenhäuſer anzugliedern. Zu der Errichtung dieſer Klinik ſtehen in dem genannten Hauſe Räume zur Verfügung, die ſich mit verhältnismäßig gering⸗ fügigen Koſten dem neuen Zweck baulich anpaſſen laſſen. Die Einzelheiten der Klinik denkt ſich der Magiſtrat ſo, daß die Behandlung, die im weſent⸗ lichen konſervativ ſein, d. h. ſich auf die Erhaltung und Pflege erkrankter Zähne beſchränken ſoll, unent⸗ geltlich erfolgt. Sie wird ausgeübt von approbierten Zahnärzten, die ihre ganze Kraft in den Dienſt der Anſtalt zu ſtellen haben, alſo keine Privatpraxis ausüben dürfen. Für die erſte Zeit hält der Magiſtrat zwei Arzte — einen Leiter und einen Aſſiſtenten — für ausreichend, und nach ſeiner Aufſtellung, für deren einzelne Poſten ich Sie auf die Magiſtratsvorlage verweiſe, hält er eine einmalige Ausgabe von 8600 ℳ und laufende Ausgaben, und zwar ſächliche und perſönliche zuſammengenommen, von 12500 für ausreichend. Im Gegenſatz nun zu der Anſicht des Magiſtrats war der Ausſchuß in ſeiner Mehrheit der Meinung, daß ſelbſt für die erſte Zeit des Be⸗ ſtehens der Klinik zwei Arzte nicht ausreichen würden, und daß es ſich infolgedeſſen empfehle, neben dem Leiter noch zwei Aſſiſtentenſtellen zu ſchaffen. Dadurch gewinnt man zugleich die Mög⸗ lichteit, auch eine Zahnärztin anzuſtellen, deren Anſtellung ſich in anderen Städten ſchon außer⸗ ordentlich bewährt hat, und deren Verwendung der Ausſchuß auch für Eharlottenburg für dringend wünſchenswert, ja notwendig hielt. Was den Leiter betrifft, ſo wurde im Ausſchuß eine Anregung dahin gegeben, ob es nicht möglich wäre, dazu einen Zahnarzt im Nebenamt zu ge⸗ winnen. Dieſe Anſicht aber wurde von dem Aus⸗ ſchuſſe als unzweckmäßig abgelehnt. Was nun die Koſtenfrage anbetrifft, ſo lag dem Ausſchuß ein Magiſtratsbeſchluß vor dahin⸗ gehend, den Oberarzt auf Privatdienſtvertrag, und zwar auf 6 Jahre, anzuſtellen und ihm 4500 ¼ Gehalt zu zahlen; der Aſſiſtenzarzt ſoll auf Dienſt⸗ vertrag zur Anſtellung gelangen und im erſten Jahre 2700 ℳ, im zweiten Jahre 3000 ℳ Gehalt erhalten. Dieſe Sätze des Magiſtrats hielt die Mehrheit des Ausſchuſſes für ungenügend; ſie ging von der Erwägung aus, daß es notwendig wäre, für das Amt eines Leiters bei der Errichtung der Klinik eine beſonders hervorragende Kraft, eine Kraft von autoritativen Fähigkeiten zu finden, und hat geglaubt, daß ſich dies nur ermöglichen laſſe bei Ausſetzen eines Gehaltes von mindeſtens 6000 ℳ. Ebenſo war die Mehrheit des Ausſchuſſes der Meinung, daß es ſich empfehlen würde, die Aſſiſtentengehälter auch ſchon im erſten Jahre von 2700 ℳ auf 3000 ℳ zu erhöhen. Die Aſſiſtenten⸗ tätigkeit in der zahnärztlichen Klinik iſt ja mehr oder minder eine ſelbſtändige, und ſie iſt nicht ſo ohne weiteres wenigſtens mit der Aſſiſtenten⸗ tätigkeit an den übrigen Krankenanſtalten zu vergleichen. Ferner hat der Ausſchuß lediglich aus etats⸗ rechtlichen Gründen in die laufenden Ausgaben des Magiſtrats hinter der Poſition 4 noch eine Poſition 5 eingeſtellt, nämlich Miete für die Räume in Höhe von 1500 ℳ. Durch die Neuſchaffung der dritten Arztſtelle, durch die Erhöhung der Gehälter des Leiters und der Aſſiſtenten war es nötig, ſowohl die einmaligen Ausgaben zu erhöhen, und zwar von der Auf⸗ ſtellung des Magiſtrats im Betrage von 8600