21 auf 11 000 ℳs, wie auch die laufenden Ausgaben, und zwar die ſächlichen und perſönlichen zuſammen⸗ genommen, von 12 500 ℳ auf 19 500 ℳ. Dabei hat aber der Ausſchuß vorgeſehen, daß bei den ſächlichen laufenden Ausgaben die Poſitionen 1 bis 4 gegenſeitig übertragbar ſeien, und daß bei den einmaligen Ausgaben die Verteilung der Geſamtſumme von 11 000 ℳ dem Magiſtrat über⸗ laſſen bleiben ſolle. Auf Grund dieſer erwähnten Überlegungen iſt dann der Ausſchuß zu der Beſchlußfaſſung gekommen: 1. Der Errichtung einer Schulzahnklinit zum 1. April 1908 wird zugeſtimmt. 2. Die laufenden Koſten in Höhe von 19 500 % ſind in den Etat für 1908 einzuſtellen. 3. Zu den einmaligen Ausgaben ſind 11 000 dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen. Ich empfehle Ihnen die Ausſchußanträge zur Annahme. Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, daß wir uns über die grundſätzlichen Fragen, die bei dieſer Vorlage zur Erörterung kommen, mit der Stadtverordnetenverſammlung in Übereinſtimmung befinden würden, das war ja nach den Vorverhand⸗ lungen anzunehmen, die dieſe Angelegenheit bereits hier in der Verſammlung erfahren hat. Nichts⸗ deſtoweniger glaube ich, namens des Magiſtrats doch Gewicht darauf legen zu ſollen, daß die An⸗ nahme dieſer Vorlage einſtimmig erfolgt, und ich freue mich deſſen. Ebenſo glaube ich, namens des Magiſtrats dem Ausſchuß dafür dankbar ſein zu ſollen, daß er ſich auf den Standpunkt ſtellte, daß, wenn wir etwas ſchaffen, wir etwas unter allen Umſtänden Vorbildliches ſchaffen wollen. Denn nur ſo werden wir der Gegnerſchaft, die ja anſchei⸗ nend dieſe Einrichtung andererſeits noch findet, begegnen können, und wir werden ihr hoffentlich Nachfolge ſichern. Nichtsdeſtoweniger ſehe ich mich namens des Magiſtrats doch gezwungen, einige Bedenken gegen die vielleicht etwas übergroße Liberalität, die der Ausſchuß anwenden zu ſollen gemeint hat, hier geltend zu machen. Sie haben durch Ihre Beſchlüſſe die Magiſtratsvorlage an laufenden Ausgaben um 7000 ℳ und an einmaligen Ausgaben um 2400 erhöht, und das iſt ja, vor allen Dingen was die laufenden Ausgaben anbetrifft, eine nicht unerheb⸗ liche Mehrbelaſtung; über die einmaligen Ausgaben wird ſich kaum noch zu reden verlohnen. Insbeſondere halte ich es nach zwei Richtungen hin für wünſchenswert, noch zu einer Prüfung der Vorſchläge anzuregen. Erſtens hinſichtlich der Frage, ob es wirklich heute ſchon notwendig iſt, dieſer Schulzahnklinik einen zweiten Aſſiſtenzarzt zu geben. Ich bin bei den Verhandlungen des Aus⸗ ſchuſſes nicht zugegen geweſen und weiß nicht, ob und welche Zahlen dort gegeben worden ſind; ich kann nur ſagen, daß die Schuldeputation, die ſich eingehend mit der Angelegenheit beſchäftigt hat, der Meinung geweſen iſt, daß für die Einrichtung vorläufig ein leitender Arzt und ein Aſſiſtenzarzt ausreichen würden. Denn, meine Herren, Sie müſſen ſich immerhin gegenwärtig halten, daß nicht von vornherein die Verſorgung unſerer ſämtlichen oder der überwiegenden Zahl unſerer Schulkinder in dieſer Schulzahnklinik ſtattfinden wird, ſondern daß die entſprechenden Einrichtungen nur ſehr allmählich werden getroffen werden können. Die zweite Frage iſt die der Gehälter, die feſt⸗ zuſetzen iſt. — Meine Herren, ich will für die erſte Frage ſowohl wie für die zweite ſagen, daß das kaum Konfliktsfragen werden können; es ſind lediglich Zweckmäßigkeitsgeſichtspunkte, die ich hier erörtern will. — Es iſt ſicherlich ſehr erwünſcht, daß an die Spitze dieſer Klinik ein bewährter Mann mit aus⸗ reichender Erfahrung geſtellt wird; ob er unter allen Umſtänden eine ſo exzellente Qualifikation haben muß, wie der Herr Referent es hier angenommen hat, das möchte ich mir zu bezweifeln erlauben — oder zum mindeſten ſagen: ich möchte doch die Erwägung offen laſſen, ob es nicht möglich iſt, auch dieſe Qualifikation für ein geringeres Entgelt zu erreichen. Wenn ich mir wenigſtens die „Statiſtik zahnärztlicher Fürſorge deutſcher Stadtverwaltungen für die Gemeindeſchüler“ anſehe, die der zahnärzt⸗ liche Standesverein zu Charlottenburg aufgeſtellt und zu den Akten eingereicht hat, ſo ſehe ich, daß in keiner einzigen Stadt ein derartig hohes Gehalt gewährt worden iſt. Das höchſte Gehalt, welches hier verzeichnet worden iſt, iſt das in Ulm mit 5000 ℳ, dann folgt Wiesbaden mit 4000 ℳ.: allerdings ſind in einer Reihe von Städten keine Gehalter angegeben, und ich kann natürlich nicht wiſſen, was dort gezahlt wird. Ich kann aber an⸗ nehmen, daß Städte wie Ulm und Wiesbaden auch an ihre Kliniken erfahrene und hervorragende Leiter geſetzt haben, und muß ſchließen, daß es ihnen alſo möglich geweſen iſt, mit dem hier ausgeworfenen Gehalt dieſe Kräfte zu bezahlen. Es iſt dann aber auch ein Blick zu werfen auf die Gehälter, die wir ſonſt in ähnlichen, vergleich⸗ baren Stellen zu zahlen gewohnt ſind. Die Schul⸗ deputation wie der Magiſtrat haben in Vergleich gezogen die Gehälter unſerer Aſſiſtenzärzte und der Oberärzte einerſeits und der Apotheker und Oberapotheker anderſeits. Man darf nun zunächſt bei dem Vergleich mit den Arzten nicht ganz die Verſchiedenartigkeit der Vorbildung unterſchätzen, die die Herren genoſſen haben. Ich erwähne das nur deshalb und lege deshalb beſonderes Gewicht darauf, weil der Zahnarzt nach der für ihn vor⸗ geſchriebenen Prüfungsordnung um mindeſtens fünf Jahre früher mit ſeiner Vorbildung fertig iſt als der approbierte praktiſche Arzt. Anderſeits wird man nach den Prüfungsordnungen die Vor⸗ bildung der Apotheker und Zahnärzte, was eben die Dauer der Vorbildung anbetrifft, als vergleichbar anſehen dürfen. Wenn wir nun ſehen, daß unſer Oberapotheker, der als Beamter angeſtellt iſt, ein Gehalt von 3900 ℳ im Anfang bezieht, das nach 15 Jahren auf 5700 ℳ ſteigt, ſo muß auffallen, daß das Gehalt von 6000 ℳ, das Sie von Anfang an dem leitenden Zahnarzt gewähren wollen, außergewöhnlich hoch iſt. Denn auch der Oberapo⸗ theker hat eine außerordentlich verantwortliche und ſelbſtändige Stellung und wird, was die Qualität ſeiner Vorbildung anbetrifft, nicht hinter den leitenden Zahnarzt zurückgeſtellt werden können. Nun wird vielleicht geſagt werden: ja, der Oberapotheker iſt als Beamter angeſtellt und mit Penſionsberechtigung, und wir ſind daran gewöhnt, den auf Privatdienſtvertrag berufenen Angeſtellten eben ſchon deshalb, weil ihnen die Privilegien der Beamten nicht zuſtehen, ein entſprechend höheres Gehalt zu gewähren. Das akzeptiere ich. Aber ſelbſt dann habe ich den Eindruck, daß hier eine nicht unerhebliche Divergenz beſteht.