dafür haben, was für die Geſundheit ihrer Kinder noötig iſt, und deshalb es nicht für nötig halten, irgendetwas zur Kontrollierung und zur Pflege zu tun. Mein Gott, denken ſie, wenn die Zähne ſchlecht werden, dann kann man ſich ja neue ein⸗ ſetzen laſſen; das koſtet ja höchſtens Geld. So iſt es ja auch mit vielem anderen; wird ein Kind ſchlaff und müde durch viele Privatſtunden uſw., na, da kann es ja ſtärkenden Wein bekommen — und ſo ähnlich. Es iſt eine Tatſache, daß viele ſehr wohl⸗ habende Leute an erſchreckender Unwiſſenheit und Gleichgültigkeit gegenüber der Geſundheitspflege ihrer Kinder leiden. Bei den Unbemittelten iſt das ebenfalls der Fall. Aber ich will auch nur ſagen: nicht nur bei den Unbemittelten, ſondern bei den Bemittelten ebenfalls. Das iſt, wie geſagt, ſchon in der Geſundheitsdeputation zur Sprache gekommen, und es iſt da auch angeregt worden, dem entgegenzutreten. Die Geſundheitsdeputation wird mit der Schuldeputation zuſammen die Frage erörtern. Es handelt ſich nur noch darum, daß von verſchiedenen Seiten nun behauptet wird, daß doch die Bemittelten nicht verlangen können, daß für ihre Kinder die Pflege unentgeltlich geſchieht. Die Sache iſt alſo in der Behandlung und meiner Ueber⸗ zeugung nach in gründlicherer Behandlung als durch den Antrag des Herrn Kollegen Dr Stadthagen. Stadtv. Zietſch: Wenn der Herr Vertreter des Magiſtrats bei dieſer Gelegenheit der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung etwas zu große Liberalität vorgeworfen hat, ſo nimmt mich das wunder; es erweckt ſchier den Anſchein, als wenn der Magi⸗ fſtrat ſich bemühte, daß er das Lob, das wir ihm in der vorigen Sitzung ausgeſprochen haben, daß er teilweiſe mehr Liberalität beſitzt als die Mehrheit der Stadtverordnetenverſammlung, nicht gern auf ſich ſitzen laſſen möchte. Jedenfalls ſind die Aus⸗ führungen, die der Herr Bürgermeiſter zu dieſer Angelegenheit gemacht hat, etwas ſonderbar. Der Herr Bürgermeiſter ſteht auf dem Stand⸗ punkt, zwei Aſſiſtenzärzte ſeien zu viel für dieſe Zahnklinik. Wir dagegen ſtehen auf dem Stand⸗ punkt, und teilweiſe auch im Ausſchuß wurde die Anſicht vertreten, daß zwei Aſſiſtenzärzte nicht zu viel, ſondern eher zu wenig ſind. Ja, es iſt im Aus⸗ ſchuß die Auffaſſung vertreten worden, daß man dieſe Zahnklinik im vornherein mit fünf Aerzten verſehen müſſe. Es iſt ferner im Ausſchuß auch gewünſcht worden, daß einer der beiden Aſſiſtenten ein weib⸗ licher Arzt ſein möchte. Ich meine, der Magiſtrat hat es doch in der Hand: wenn er nicht gleich zwei Aſſiſtenten anſtellen, will, hat er einen Ausweg vffen. Es bedeutet für ihn eine Milderung, wenn er anſtatt des zweiten Aſſiſtenten eine Aſſiſtentin anſtellt. KAAuch bezüglich des Gehaltes der Arzte kann ich mich den Ausführungen der Herren Magiſtrats⸗ vertreter nicht anſchließen, inſofern nicht, als ſchon im Ausſchuß darauf hingewieſen worden iſt, daß ein Vergleich mit den Arzten in den Kranken⸗ häuſern nicht angebracht erſcheint, weil ja hier in der Vorlage ausdrücklich bemerkt iſt, daß die Arzte, namentlich der leitende Arzt der Zahnklinit, Nebenbeſchäftigung nicht treiben dürfen. Es iſt mir aber geſagt worden, daß gerade die Arzte in den Krankenhäuſern häufig eine ſehr große Neben⸗ praxis haben. (Zuruf des Bürgermeiſters Matting.) „—— 25 — — Die Arzte nicht? Dann aber doch der leitende Arzt. (Bürgermeiſter Matting: Ja!) Hier iſt aber in der Vorlage ausdrücklich vor⸗ geſehen, daß der leitende Arzt der Zahnklinik keine Nebenbeſchäftigung treiben darf. Es iſt alſo ein Vergleich nicht gut möglich. Unſere Stellung zu der ganzen Sache iſt ja in früheren Stadtverordnetenſitzungen ſchon dar⸗ gelegt worden. Wir ſtehen prinzipiell auf dem Boden, daß ſeitens der Gemeinde Zahnkliniken für die Schulkinder eingerichtet werden müſſen. Das entſpricht auch ganz unſerer früheren Stellung zu dieſer Frage. Es waren ja auch Angehörige unſerer Fraktion, die hier als die erſten dieſe Sache überhaupt in Fluß gebracht haben. (Widerſpruch bei den Liberalen) — Ja, es iſt wahr, Herr Kollege Otto, es greift ſehr weit zurück; aber es iſt ſo! Neben mir ſitzt mein Kollege Hirſch, der hat dieſe Forderung zuerſt aufgeſtellt. (Zuruf des Stadtverordneten Hirſch.) — Nun, dann iſt es Herr Baake geweſen, der zuerſt mit Ihnen zuſammen (zum Stadtverordneten Hirſch) die Angelegenheit hier erörtert hat. Nur noch ein Wort zum Herrn Kollegen Stadt⸗ hagen. Meiner Auffaſſung nach iſt ja der treibende Sinn ſeines Antrages zu begrüßen. Aber worauf wir nicht gern eingehen möchten, das iſt die Halb⸗ heit, die in dem Antrage liegt. Der Antrag will etwas ſchaffen und ſchafft doch nichts. Eigentlich geht das Wollen des Herrn Kollegen Stadthagen viel weiter, als er in dem Antrag zum Ausdruck gebracht hat. Es iſt meiner Auffaſſung nach nicht gerade glücklich gewählt, wenn man nur den Frei⸗ ſchülern oder den Kindern der minderbemittelten Klaſſen, die die höhere Schule hier beſuchen können, irgendeinen Vorteil durch dieſen Antrag ſichern möchte. Ich meine, man wird ohne weiteres dazu kommen müſſen, wenn man dem Wege des Herrn Kollegen Stadthagen konſequent folgen wollte, daß nicht nur die Freiſchüler, ſondern alle Beſucher und Beſucherinnen der höheren Lehranſtalten die Schulzahnklinik beſuchen können. Folgt man dem vorliegenden Antrag des Herrn Kollegen Stadt⸗ hagen, ſo drückt man den Freiſchülern und den Kindern der minderbemittelten Eltern ein Stigma auf, das dieſe Kinder in eine unangenehme Aus⸗ nahmeſtellung zu den anderen Kindern der höheren Schulen drängt. Das aber entſpricht nicht dem, was wir wollen. Wir ſtehen auf dem Standpunkt, daß es die allgemeine Verpflichtung der Kommune überhaupt iſt, die Zahnpflege in den Schulen — auch in den höheren — zu übernehmen. Und in dieſem Sinne iſt unſer Antrag geſtellt, den anzu⸗ nehmen ich Sie erſuche. Der Antrag lautet: Die unentgeltliche Behandlung in der Schulzahnklinik kann auch den unter 14 Jahre alten Schülern und Schülerinnen höherer Lehranſtalten zuteil werden. Nun iſt es ja nicht unbedingt notwendig, daß alle Kinder, welche die höheren Schulen beſuchen, zur Schulzahnklinik hinlaufen. Wir nehmen im Gegen⸗ teil ohne weiteres an, daß der Standpunkt des noblesse oblige gerade für viele Kinder höherer Schulen gelten wird, ſo daß ſie nicht in Maſſen die Schulzahnklinik beſuchen, ſondern ſie gerade den Kindern der Gemeindeſchule offen laſſen. Aber ich meine doch, daß man auf keinen Fall die minder⸗