ImT — 22 — der Unterſuchung dieſer 23 500 Schulkinder werden wahrhaftig nicht bloß der leitende Arzt und ein Aſſiſtent, ſondern auch ein zweiter Aſſiſtent mehr als genügend zu tun haben. Aus dieſem Grunde glaube ich, daß der Beſchluß des Ausſchuſſes ſeine volle Berechtigung hat, und Sie werden keines⸗ wegs darüber zu klagen haben, daß der Leiter und die zwei Aſſiſtenten zu wenig Beſchäftigung haben werden. Was die Gehaltsfrage ſonſt betrifft, ſo möchte ich nur darauf hinweiſen, daß der Vergleich mit dem Oberapotheker aus dem Grunde nicht ganz zutrifft, weil dem Oberapotheker nach dem Etat an ver⸗ ſchiedenen Stellen Nebenbeſchäftigungen zugewieſen ſind, welche beſonders remuneriert werden. Das würde bei dem Leiter der Schulzahnklinik natürlich unangängig ſein, der ſeine Tätigkeit voll ausübt und in hohem Maße intenſiv ausüben muß. Nun noch ein Wort zu dem Antrage des Herrn Kollegen Stadthagen. Ich halte ihn zunächſt für einen platoniſchen; denn er wünſcht doch wohl, daß der Magiſtrat Erwägungen darüber anſtellen ſoll, wie den Schülern auf den höheren Lehranſtalten eventuell eine gleiche Vergünſtigung zuteil werden kann. Ich glaube aber, daß das ſchwierig durch⸗ zuführen ſein wird, und wenn auch Herr Dr Stadt⸗ hagen den Ausdruck gebraucht hat, es ließen ſich ſehr viele Wege finden, ſo iſt doch der eine Weg, den er als Beiſpiel angeführt hat, nach meiner Meinung ungangbar. Auch ich würde, wie Herr Kollege Zietſch, nicht das Odium auf die Freiſchüler der höheren Lehranſtalten legen wollen und auch nicht der Steuerkaſſe die Befugnis geben, Berechtigungs⸗ ſcheine für den Beſuch der Schulzahnklinik aus⸗ zugeben oder gar Empfehlungen für Privatzahn⸗ ärzte, bei denen ſie doch keineswegs Berückſichtigung zu finden brauchen. Ich möchte auch darauf auf⸗ merkſam machen, daß Freiſchüler an den höheren Lehranſtalten nicht immer Kinder nur unbemittelter Eltern ſind, ſondern zum Teil auch ſolche, die von einer größeren Geſchwiſterzahl desſelben Hauſes herſtammen. Ich glaube alſo, das würde ein ſchwieriger Weg ſein; und einen anderen hat Herr Kollege Stadthagen nicht genannt. Ich glaube, daß ſein Antrag keine große Subſtantüerung hat, und ich möchte, um der Vorlage nicht von vorn⸗ herein zu viel Ausbreitungsmöglichkeiten zuzuweiſen, mich gegen den Antrag ausſprechen. Stadtv. Dr Frentzel: Meine Herren, ganz wenige Worte! Ich möchte Sie nicht bitten, dem Wege zu folgen, den der Herr Oberbürgermeiſter für das Gehalt des Chefs der Klinik angegeben hat. Eine derartige Regelung iſt, glaube ich, in Charlotten⸗ burg noch nie befolgt worden, daß man ein Gehalt nicht feſt normiert, ſondern ſagt: es kann ſchwanken zwiſchen 4500 ℳ und 6000 ℳ. Das würde beinahe darauf hinauskommen, daß die Stelle dem Mindeſt⸗ fordernden zu übertragen wäre. Das hat natürlich der Herr Oberbürgermeiſter nicht gemeint; das könnte man aber leicht daraus herausleſen. Ich glaube, bei der Gepflogenheit, Gehälter definitiv feſtzuſetzen und dann auch bei der einmal erfolgten Feſtſetzung zu bleiben, werden wir wohl feſthalten müſſen. Stadtv. Otto: Meine Herren, mir liegt hier die Faſſung des Antrages des Herrn Kollegen Zietſch vor: Die unentgeltliche Behandlung in der Schul⸗ zahnklinik kann auch den unter 14 Jahren alten Schülern und Schülerinnen höherer Lehranſtalten zuteil werden. Ich habe die Begründung des Antrages nicht gehört: ich ſehe mich alſo genötigt, mich an den Wortlaut zu halten. Ich muß aber ſagen, daß ich mit dieſem Wortlaut nichts Rechtes anfangen kann. Wenn geſagt wird: die Behandlung kann den Schülern und Schülerinnen höherer Lehranſtalten zuteil werden, ſo muß doch auch beſtimmt werden: wer entſcheidet das? Ich glaube, der Herr Antrag⸗ ſteller hat zum Ausdruck bringen wollen, den Schülern und Schülerinnen höherer Lehranſtalten ſtehe die unentgeltliche Benutzung der Schul⸗ zahnklinik zu, wenn die Eltern das wünſchen. Das wäre eine präziſere Faſſung des Antrages; aber dann ergäbe ſich für meine Freunde und für mich unter allen Umſtänden der Standpunkt, dieſen Antrag abzulehnen. (Sehr richtig! bei den Liberalen.) In dem Augenblick, wo wir dieſen Antrag annehmen, ſtellen wir die Vorlage auf eine ganz neue Grund⸗ lage, die der Magiſtrat nicht gewollt hat, und die der Mehrheit der Verſammlung auch nicht erwün⸗ wünſcht iſt. Ich bin gern bereit, auf den Boden der Reſolu⸗ tion des Herrn Kollegen Stadthagen zu treten, indem ich die Reſolution ſo auffaſſe, daß dem Magiſtrat dadurch aufgegeben wird, ſich mit der Frage zu beſchäftigen, wie in Zukunft eine weitere Ausdehnung der Schulzahnklinik auch auf die Schüler höherer Lehranſtalten in die Wege geleitet werden könnte. Aber ich kann mich unter keinen Umſtänden damit einverſtanden erklären, daß wir heute durch einen Antrag das beſchließen und den Magiſtrat zwingen wollen, ſo vorzugehen. Wenn ich alſo den Antrag Zietſch richtig inter⸗ pretiert habe — und ich glaube das aus dem Kopf⸗ nicken des Herrn Kollegen Zietſch entnehmen zu können —, dann bitte ich Sie, ihn abzulehnen. Stadtv. Zietſch: Ich komme dem Wunſche des Herrn Kollegen Otto gern nach und präziſiere den Antrag dahin: es ſollte damit ausgedrückt werden, daß den Beſuchern und Beſucherinnen höherer Lehranſtalten, die unter 14 Jahre alt ſind, die Inanſpruchnahme der Schulzahnklinik zuſteht. Wenn man aus dem Antrage herausleſen kann, daß eventuell wegen des Wörtchens „kann“ noch eine beſondere Inſtanz vorausgeſetzt werden müßte, die über den Beſuch der Schulzahnklinik durch jene Kinder zu entſcheiden hat, ſo mögen ja verſchiedene Kollegen dieſe Auffaſſung teilen. Mir aber hat jede Ahnung davon, daß eine ſolche Auslegung des Wortes „kann“ möglich ſein konnte, ſelbſtverſtänd⸗ lich fern gelegen, aus dem Grunde ſchon, weil ja tatſächlich dieſer Antrag in erſter Linie hervor⸗ gewachſen iſt aus dem Antrage Stadthagen, nur daß er viel weiter geht als dieſer. Aber im großen ganzen wird der genaueſte Wortlaut meines An⸗ trages an dem Reſultat nichts ändern. Ob „kann“ darin ſteht, oder ob es heißt „ſteht zu“, Sie werden ja den Antrag unter allen Umſtänden ablehnen. Und noch eins: Sie werfen uns ſo häufig ein⸗ ſeitige Intereſſenwahrnehmung vor. Aber hier gehen wir über den beſonderen Kreis der Gemeinde⸗ ſchülfer — „unſerer“ Intereſſen — hinaus, hier wollen wir auch den Kreis der Schüler und Schüle⸗ rinnen höherer Lehranſtalten in den Genuß einer