notwendig iſt und bewilligt werden muß, weil die innere bewilligt worden iſt. Wenn die Herren der Meinung wären, die äußere Kohlenförderanlage ſei unnötig, ſo ſind ſie auch heute noch in der Lage, die Mittel für die äußere Kohlenförderanlage nicht zu bewilligen. Es kann alſo gar keinem Zweifel unterliegen, daß die Verwaltung innerhalb ihrer Befugniſſe vorgegangen iſt, als ſie die bewiligten 100 000 ℳ für die innere Kohlenförderanlage verbrauchte. Was nun die Frage des feſtſtehenden oder be⸗ weglichen Kranes betrifft, ſo muß ich geſtehen, daß ja jedem Laien auf den erſten Blick es naturgemäß oder paſſender erſcheinen wird, mit einem beweg⸗ lichen Kran die Schiffe auszuladen als mit einem de feſtſtehenden. Aber das ſind derartig rein techniſche konvent hat dieſe Fragen, daß der Nichtfachmann ſich darüber kein um für die Zutunft 32 Vorſteher⸗Stellvertr. r Hubatſch: Punkt 13 der Tagesordnung: 4 Mitteilung betr. Prüfung der ſtädtiſchen Kaſſen im Monat Dezember 1907. Zu dieſem Punkte hat der Herr Vorſteher keinen Berichterſtatter ernannt. Er ſchlägt der Verſammlung vor, Kenntnis von der Mitteilung zu nehmen und für die Folge auf die Mitteilungen über die allmonatlichen Prüfungen der ſtädtiſchen Kaſſen zu verzichten, bei denen nichts Beſonderes zu berichten iſt. Sobald eine Unregelmäßigkeit, ein Defekt vorliegt, kommt das ja natürlich ſofort zur Kenntnis der Verſammlung. Der Senioren⸗ Maßregel dringend empfohlen, die Tagesordnung auch in dieſem Urteil wird erlauben können, und ich glaube auch Punkte zu entlaſten. nicht, daß wir hier im Plenum dieſe Frage werden entſcheiden können. Nachdem in ſehr langjährigen Verhandlungen ſchließlich ein Projekt zuſtande ge⸗ kommen iſt mit einem feſtſtehenden Kran, glaube ich, werden wir gut tun, dieſes Projekt zu be⸗ willigen, auch wenn jeder einzelne ſich nicht von der Güte der Einzelheiten eines ſolchen umfaſſenden Projekts überzeugen kann. Berichterſtatter Stadtv. Wagner: Meine Herren, ich will mich ganz kurz faſſen. Es iſt immer eine ſehr ſchwierige Sache, einem Proreferenten, der vorher die Sache vorgetragen hat, die Sache nachzutragen. Ich habe mich der Sache natürlich gern unterzogen. Ich muß aber leider noch etwas auf die techniſche Seite ganz kurz eingehen, da ſie einmal angeſchnitten worden iſt, und da hier geſagt worden iſt, daß man über den feſtſtehenden Kran nicht geſprochen hätte. Wenn man einen Kohlen⸗ kran entlädt, dann kann man nicht vorn anfangen und dann weiter rückwärts gehen, damit der Kahn nicht hinten ins Waſſer ſackt; man kann auch nicht vorn herausnehmen und dann hinten herausnehmen — ſonſt bricht er in der Mitte zuſammen. Es ſcheint mir doch auch ganz gut, daß die Herren, die nicht Techniker ſind, über dieſen Punkt belehrt werden, damit es nicht heißt, daß wir in der techniſchen Sache zurückgeſtanden ſind und dieſen Standpunkt nicht ernſt vertreten haben. Ich möchte nochmals betonen, daß dieſer Punkt in der vorigen Ausſchußſitzung ſehr feſtgelegt war, und daß daran Bemängelungen vorgenommen worden ſind. Im übrigen habe ich den Antrag vorhin warm empfohlen; es geht nicht mehr ſo; wir müſſen die Kohlenförderanlage genehmigen. Daß wir kleine Bedenken daneben haben, iſt unſer Recht, und das werden wir uns auch nicht nehmen laſſen. (Stadtv. Wöllmer verzichtet. Die Beratung wird geſchloſſen. Der Berichterſtatter verzichtet auf das Schlußwort. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ausſchuſſes, wie folgt: 1. Die Beſchaffung maſchineller Kohlenförder⸗ anlagen für das Elektrizitätswerk wird ge⸗ nehmigt. Die anſchlagsmäßigen Koſten bis zum Be⸗ trage von 590 000 ℳ ſind zu Laſten des Anlagekapitals des Elettrizitätswerkes aus Anleihemitteln zu entnehmen und durch die Felten⸗ und Guilleaume⸗Lahmeyerwerke dem Betriebsvertrage entſprechend zu verzinſen.) 2. mir Stadtrat und Kämmerer Scholtz: Ich möchte die Anfrage erlauben, ob in dieſem Beſchluß auch die Berichte über die außerordentlichen und unvermuteten Prüfungen einbegriffen ſind, bei denen keine Unregelmäßigkeit gefunden worden iſt. Vorſteher⸗Stellvertr. Dr Hubatſch: Nein, der Vorſchlag bezieht ſich nur auf die regelmäßigen monatlichen Prüfungen der Kaſſen. (Stadtrat und Kämmerer Scholtz: Danke ſehr!) Ein Widerſpruch wird nicht laut; dann nehme ich an, daß die Verſammlung in dieſem Sinne beſchließt. — Ich ſtelle das feſt und ſtelle ebenſo feſt, daß die Verſammlung von der Mitteilung Kenntnis nimmt. 2 Punkt 14 bis 18 ſind von der Tagesordnung abgeſetzt. Das Protokoll vollziehen heute die Herre Stadtv. Rackwitz, Ruß und Schwarz. Wir kommen zu Punkt 19 der Tagesordnung: Vorlage betr. Beitritt der Stadtgemeinde Charlottenburg zu einem Verkehrsverbande. Druckſache 19. Stadtv. Otto (zur Geſchäftsordnung): Herr Vorſteher, ich hatte mir den Antrag erlaubt, Punkt 19 von der Tagesordnung abzuſetzen. Vorſteher⸗Stellvertr. Dr Hubatſch: Es iſt gebeten worden, Punkt 19 von der Tagesordnung abzuſetzen. — Ein Widerſpruch wird nicht laut; ich kann annehmen, daß es der Wille der Verſammlung iſt, Punkt 19 ebenfalls von der Tagesordnung abzuſetzen. — Das iſt der Fall. Punkt 20 iſt abgeſetzt. Punkt 21 der Tagesordnung: Vorlage betr. Zuſammenſetzung der Schul⸗ deputation in Charlottenburg vom 1. April 1908 ab. — Druckſache 21. Berichterſtatter Stadtv. Otto: Meine Herren, am 20. Dezember 1905 beſchäftigte ſich die Char⸗ lottenburger Stadtverordnetenverſammlung mit dem Entwurf eines Schulunterhaltungsgeſetzes, und in Verfolg dieſer Verhandlung hat ſeinerzeit der Magiſtrat in Verbindung mit der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung eine ausgezeichnete Petition gegen dieſen Geſetzentwurf an das Abgeordneten⸗