32 regulierungsfonds zu entnehmen. Die Deckung der vorſchußweiſe verausgabten Koſten hat durch die vertragsmäßig von den Anliegern zu zahlenden Beiträge zu erfolgen. Für die Kanaliſierung der unter 1 genannten Straßenteile ſind folgende Beträge in das Extraordinarium des Kanaliſationsetats für 1908 einzuſtellen: a) für die Küſtrinerſtraßee.. 20 000 ℳ b) für die Roſcherſtraße 12 600ℳ c) für die Droyſenſtraße zwiſchen Küſtriner und Sybelſtraße Vorſteher⸗ Stellvertr. Dr Hubatſch: Giegen 9 800 ℳ die Vorſchläge des Wahlausſchuſſes ſind Einwendun⸗ gen erhoben worden, und zwar zu Punkt 25 ſowie zu Punkt 29 e, f und o, die in geheimer Sitzung zu erledigen ſind. Ich ſchließe die öffentliche Sitzung. (Schluß der Sitzung 10 Uhr 20 Minuten.) Druck von Adolf Gertz, G. m. b. H. Charlottenburg.