44 lich deswegen einwandfrei, weil ſie bereits ietzt von den Geſellſchaften zur Abrechnung unter ein⸗ ander geübt wird. Es gibt aber noch eine ganze Reihe von Dingen, über die wir uns zu unterhalten haben und hoffentlich uns ſo unterhalten werden, daß wir den Vorſchlägen des Magiſtrats in allen Punkten zuſtimmen können. Es wäre zum Beiſpiel noch zu ſprechen über die Kapitalbeſchaffung, es wäre zu ſprechen über die Abgrenzung der Befug⸗ niſſe zwiſchen Ausſchuß und Generalverſammlung, der Vollverſammlung; es wäre endlich darüber zu ſprechen, in welcher Weiſe der Einfluß der ſtäd⸗ tiſchen Behörden, alſo auch der Einfluß eben dieſer Verſammlung auf die Delegierten gewahrt werden ſoll, welche in dem Verbande die Stimme der Stadt Charlottenburg führen und die Stadt Char⸗ lottenburg daſelbſt vertreten. Meine Herren, ich komme zum Schluß. Ich möchte Sie bitten, dieſer Vorlage, dieſer großen und wichtigen Vorlage eine gewiſſe Wärme ent⸗ gegenbringen zu wollen. Ich bin der Anſicht, daß es ein gutes Werk iſt, um das es ſich handelt, ein Wert, das auf einem geſunden und ſoliden Funda⸗ ment aufgebaut iſt, während ich mich andererſeits auch durchaus nicht dem verſchließe, daß eine ganze Reihe von Schwierigkeiten, die wir heute noch gar nicht überſehen können, überwunden werden müſſen, ehe wir wirklich zum vollen Genuß und zur vollen Freude an dieſem Werke kommen werden. Es liegt auch deswegen zu einer Hurra⸗Stimmung, von der behauptet worden iſt, daß ſie in Charlotten⸗ burg herrſche, meiner Meinung nach gar kein Grund vor. Es iſt ein einfaches Gebäude mit nüchternen Linien und durchaus erkennbaren vor⸗ ſpringenden Ecken und Kanten, das zu beurteilen iſt, und das von irgend einer romantiſchen Beleuch⸗ tung in keiner Weiſe umfloſſen iſt. Aber trotzdem möchte ich Sie bitten, mit einem gewiſſen geſunden Optimismus an die Prüfung im Ausſchuß heran⸗ zutreten, einem geſunden Optimismus, der von der Überzeugung ausgeht, daß uns das Werk zum guten Ziele führen wird. Wenn ein ſolcher Optimismus in allen Gemeinden herrſcht, wenn überall mit einer gewiſſen Arbeits⸗ freude und Arbeitsluſt darangegangen wird, dann, glaube ich, wird dies das Zeichen ſein, unter dem wir in dieſem erſten Falle ſiegen werden. Meine Herren, helfen Sie nur dem erſten Straßenbahn⸗ ſchaffner auf den Wagen, fahren wird er ſchon können! (Lebhaftes Bravo.) Stadtv Dr Borchardt: Meine Herren, im Namen meiner Freunde kann ich erklären, daß wir dem Grundgedanken dieſer Vorlage ſehr gern zu⸗ ſtimmen. Gegen die Ausſchußberatung haben wir natürlich nichts einzuwenden. Ganz prinzipiell ſtehen meine Freund« ja auf dem Standpunkte, daß für das große Wirtſchaftsgebiet, das Groß⸗ Berlin bildet, für dieſes große einheitliche Wirt⸗ ſchaftsgebiet überhaupt am zwecmäßigſten auch eine einheitliche Verwaltung wäre, daß die völlige Ein⸗ gemeindung der Vorortgemeinden in Berlin zweck⸗ mäßig wäre. Stehen wir ſchon prinzipiell auſ dieſem Standvunkte, ſo werden wir naturgemä gar nichts dagegen einwenden können, daß bei der Nichterreichung dieſes Jrößeren Zieles — und von einer Eingemeindung kann ja unter den obwalten⸗ den Umſtänden gar keine Rede ſein — wichtige Lebensfragen der Gemeinden in Gemeinſamkeit durch Zweckverbände geregelr werden. Daß die Frage, um die es ſich hier handelt, die Frage des Verkehrs, zu dieſen außerordentlich wichtigen Lebens⸗ fragen gehört, daran wird wohl niemand zweifeln das hat ja auch der Referent in ſehr klarer Weiſe auseinandergeſetzt. Weiter ſtehen meine Freunde ſeit langem ſchon ganz prizipiell auf dem Boden, daß die Regelung des Vertehrs überhaupt Sache der Städte ſelbſt und nicht Sache irgendwelcher kaufmänniſchen Erwerbsgeſellſchaften ſei. Auch danach verſteht es ſich ganz von ſelbſt, daß wir den Zwecken dieſer Vorlage ſympathiſch gegenüberſtehen. “Die Beratung wird geſchloſen. Die Ver ſammlung ſtimmt dem Antrage des Berichter ſtatters auf Verweiſung der Vorlage an einen Aus⸗ ſchuß von 15 Mitgliedern zu und wählt in dieſen Ausſchuß die Stadtverordneten Bartſch, Becker, br Borchardt, Dr Crüger, Dzialoszynski, Dr Frentzel, Hirſch, Holz, Jachmann, Kaufmann, Meyer, Schwarz, Schwaß, Dr Stadthagen und Wagner.) Vorſteher Kaufmann: Punkt 4 der Tage⸗ ordnung: Vorlage betr. Einführung einer Gemeinde⸗ Schankerlaubnisſtener. — Druckſache 20. Berichterſtatter Stadto. Dzialvszynski: Meine Herren, es handelt ſich um eine Vorlage von er⸗ heblicher Tragweite. Die Bedeutung derſelben wird in der ihr beigegebenen Begründung meines Ermeſſens nicht erſchöpfend gewürdigt. Der äußere Anlaß der Vorlage beſteht in dem Geldbedürfnis der Kommune. Die Aufgaben der Kommune ſteigern ſich von Fahr zu Jahr, und dementſprechend ſteigert ſich auch das Geldbedürfnis. In dieſem Jahre und im nächſten Jahre iſt mit Rückſicht auf die niedergehende geſchäftliche Konjunktur überdies zu erwarten, daß die Steuern mit dem Geldbe⸗ dürfnis nicht gleichen Schritt halten werden. In⸗ folgedeſſen ſah ſich der Magiſtrat veranlaßt, uns zur Deckung des Geldbedürfniſſes zunächſt die Schank⸗ erlaubnisſteuer in Vorſchlag zu bringen. Die Be⸗ rechtigung hierzu gründet ſich auf § 13 des Kommu⸗ nalabgabengeſetzes, laut welchem wir berechtigt ſind, indirekte Steuern unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Regierung einzuführen. Bis zum vorigen Jahre hatte die Regierung den fort⸗ geſetzten Verſuchen der Kommunen, dieſe Steuern einzuführen, konſtant Widerſtand geleiſtet. Es hat ſich indeſſen in weiten Kreiſen die Überzeugung Bahn gebrochen, daß dieſe Steuer eine wünſchens⸗ werte Einrichtung ſei, und es iſt dieſe Auffaſſung in dem Kreis⸗ und Provinzialabgabengeſetz vom 23. April 1906 zur Geltung gelangt, in welchem die Schankerlaubnisſteuer ausdrücklich als ein ge⸗ eignetes Steuerobjekt bezeichnet wird. Die Regie⸗ rung hat dieſer veränderten Auffaſſung weiter Kreiſe alsdann Rechnung getragen, indem ſie durch den Erlaß vom 3. April 1907 auch den Magiſtraten der ſtädtiſchen Kommunen Kenntnis davon gab, daß ſie nunmehr der Einführung derartiger Steuern nicht mehr widerſtrebend gegenüberſtände. Des ß weiteren hat die Staatsregierung den Kommunen ein Schema für die Einführung derartiger Steuern zugeſtellt. Es haben ſich alsdann eine große Anzahl von Kommunen auf dieſes Steuerobjekt geworfen und die Steuer zur Einführung gebracht. Von Groß⸗ berliner Kommunen iſt es zunächſt Deutſch⸗Wil⸗