mersdorf und von anderen Großſtädten Gelſen⸗ kirchen, Mülhauſen a. d. Ruhr, Königsberg i. Pr. (Zuruf) — Ja, die Steuer beſteht erſt ſeit kurzer Zeit. Es ſind allerdings eine ganze Anzahl von Städten, die bisher die Steuer noch nicht eingeführt haben. Wie ſich die Einführung der Steuern weiter geſtalten wird, läßt ſich ja vorläufig nicht überſehen. Mit vollem Recht hat der Magiſtrat für die Be⸗ urteilung der Steuer denjenigen Grundſatz an die Spitze geſtellt, der für Einführung einer jeden Steuer maßgebend iſt, den Grundſatz der Gerechtigkeit. Der Magiſtrat meint, es ſei dieſe Steuer einmal gerecht, weil die Konzeſſion einen nicht erarbeiteten oder durch Kapitalriſiko erworbenen Wertzuwachs des Vermögens darſtellt. Es habe eine jede Kon⸗ zeſſion einen Konzeſſionswert, der einen unver⸗ dienten Wertzuwachs darſtellt. Meines Ermeſſens würde dieſer Geſichtspunkt für ſolche Gemeinden zutreffen, in denen durch Ortsſtatut die Erteilung der Schankkonzeſſion von dem Bedürfnis abhängig gemacht wird. wert, einen beſonderen, in Geld auszudrückenden Wert, welcher, wie ich aus den Akten feſtgeſtellt habe, bei Verkäufen von Grundſtücken, in denen derartige Konzeſſionen vorhanden ſind, ſogar mit Beträgen von 20 000 ℳ und mehr pro Konzeſſion bewertet worden ſind. (Stadtv. Hirſch: Wer kriegt die?) — Die kriegt der Verkäufer. — Da wir indes ein derartiges Ortsſtatut nicht haben — obwohl, wie ich glaube annehmen zu dürfen, das hieſige Polizei⸗ präſidium auf dem Standpunkte ſteht, daß wir in Charlottenburg ein Zuviel an Schankſtätten be⸗ ſitzen, und obwohl das Polizeipräſidium es außer⸗ ordentlich gern ſehen würde, wenn ein derartiges Ortsſtatut eingeführt werden würde —, iſt dieſer Geſichtspunkt, den der Magiſtrat in der Vorlage geltend gemacht hat, wie ich glaube, nicht zutreffend. Weiter führt der Magiſtrat für den Geſichts⸗ punkt der Gerechtigkeit folgendes an: Es werde, wenn die Steuer eingeführt würde, den beſtehenden Schankwirten ein Geſchenk inſofern bereitet, als die Konkurrenz infolge der Steuerpflicht ver⸗ mindert werden würde. die Schankwirte, welche jetzt Geſchäfte haben, durch die erhebliche Verbeſſerung ihrer Exiſtenz⸗ bedingungen, durch den höheren Wert, den ihr Geſchäft erlangen würde, in der Lage ſein, die Steuer im Falle des Verkaufs der Schankſtätte ſehr wohl zu entrichten; ſie würden gewiſſermaßen von dem Fett, das ſie durch die Steuer anſetzen würden, etwas an die Kommune abgeben. Der Magiſtrat hat berechnet, daß der einzelne Schankwirt, wenn er auch nur in der 4. Klaſſe ſein Einkommen um 15 ℳ jährlich verbeſſern würde, in der Lage ſein würde, dieſe Steuer, die im Falle des Verkaufs des Geſchäfts zu zahlen iſt, zu amortiſieren und den Betrag von 300 ℳ bzw. 800 ℳ uſw. zu verzinſen. Dieſer Geſichtspunkt iſt meiner Meinung nach folgerichtig entwickelt; es läßt ſich dagegen, während ich den erſten verwerfe, eigentlich nichts ſagen. Ferner führt der Magiſtrat für den Geſichts⸗ punkt der Gerechtigkeit an: Durch die Konzeſſions⸗ erteilungen, welche nun mal erforderlich ſind, werden der Gemeinde große Aufwendungen an Koſten und Arbeit verurſacht; der Magiſtrat muß die Beamtenſchaft für den Stadtausſchuß uſw. beſolden, und infolgedeſſen entſpricht es einem Gebot der In ſolchen Gemeinden hat in der Tat die Erteilung einer Konzeſſion einen Monopol⸗ Es würden infolgedeſſen kommt. Gerechtigkeit, wenn die Schankwirte auch etwas zu dieſen Koſten in Form der Steuer beitrügen, zu dieſen Koſten, die ſonſt die Allgemeinheit zu tragen habe. Aber ein Geſichtspunkt iſt in dieſer Be⸗ ziehung nicht gewürdigt: das iſt die von Ihnen gewiß allſeitig anerkannte Tatſache, daß der Alkoho⸗ lismus unſeren Armenetat außerordentlich belaſtet, und daß es ſehr wohl zu erwägen iſt, ob es nicht ge⸗ rechtfertigt iſt, daß die Alkoholvertriebsſtätten etwas zu den ungeheuren Koſten, die der Alkoholismus der Kommune bereitet, beitragen müſſe. (Lachen bei den Sozialdemokraten.) Nun, meine Herren, ich weiß nicht, ob das Thema Alkoholismus ein ſo heiteres iſt. Ich bin der Mei⸗ nung, und ich ſtütze mich da auf die Literatur, daß der Alkoholismus neben der Syphilis und neben der Tuberkuloſe vielleicht die ſchlimmſte und gefähr⸗ lichſte Volkskrankheit iſt. Ich kann nur darauf hin⸗ weiſen, daß gerade die Parteigenoſſen derjenigen Herren, welche hier gelacht haben, auf dem letzten Kongreß in Eſſen ſehr wohl das Gefährliche dieſer Volkskrankheit gewürdigt haben. (Stadtv. Hirſch: Aber anders als Sie!) Meine Herren, es iſt in der Begründung aber auch noch ein ſozialer Geſichtspunkt geltend gemacht worden. Es iſt geſagt worden, es ſei in Charlotten⸗ burg das Schankſtättenweſen außerordentlich ver⸗ breitet; in Charlottenburg entfiele auf je 142 Ein⸗ wohner eine Schankſtätte, Charlottenburg habe zeit⸗ weilig in dieſer Beziehung an der Spitze der Städte marſchiert, und es ſei wünſchenswert, daß die Schankſtätten eingeſchränkt würden, zumal, wie es in der Vorlage heißt, die Gaſtwirte mit Rückſicht auf die ſchwere uneingeſchränkte Konkurrenz, die in dem Gewerbe beſtehe, genötigt ſeien, durch verſchiedene Manipulationen die Kundſchaft heranzuziehen und den Alkoholgenuß beſonders der Arbeiterſchaft zu fördern, indem Muſikapparate aufgeſtellt werden, automatiſche Glücksſpiele veranſtaltet werden, in⸗ dem weibliche Bedienung eingeführt wird, auf Grund deſſen die Arbeiterſchaft erhebliche Teile ihres Lohnes in leichterer Weiſe ausgibt, als es der Fall wäre, wenn das Borgſyſtem nicht angewandt würde. Denn wenn man den Alkohol ſofort bezahlen muß, trinkt man weniger, als wenn man ihn geliehen be⸗ Es werden dadurch die Armenlaſten der Gemeinde in außerordentlicher Weiſe geſteigert. Endlich wird von dem Magiſtrat ein hygie⸗ niſcher Geſichtspunkt geltend gemacht. Es ſei bekannt, daß die Familien der Reſtaurateure außer⸗ ordentlich in moraliſcher und körperlicher Beziehung durch den Betrieb der Schankſtätten zu leiden hätten. Der Ertrag, den der Magiſtrat berechnet hat, hat natürlich nur den Charakter einer Schätzung, welche kaum in dem gegenwärtigen Moment nach⸗ kontrolliert werden kann, es wird ſich im Laufe der Zeit zeigen, wieviel ſie einbringt. Ich glaube aber, daß dieſer Betrag von 240 000 ℳ, den der Magiſtrat berechnet, nicht allzu übermäßig über den Betrag hinausgehen wird, den die Steuer in Wirklichkeit, wenn ſie eingeführt werden ſollte, einbringen würde. Aber ich glaube nicht, daß ein Betrag von 240 000 ℳ. jetzt erreicht werden wird. Was die Struktur der Steuer anbelangt, ſo möchte ich darauf hinweiſen, daß der Magiſtrat erſtens die Neukonzeſſionen beſteuern will, in zweiter Linie will der Magiſtrat auch die Wirtſchaftsveränderung, den Verkauf einer Wirtſchaft mit Konzeſſion voll