64 Scholtz, Caſſirer, Seydel, Stadtſchulrat Dr Neufert, Stadtſyndikus Dr Maier. Als Beiſitzer walten die Stadtverordneten Herren Münch und Stein. Herr Stadtv. Münch führt die Rednerliſte. Entſchuldigt ſind die Stadtverordneten Herren Dr Frank, Gredy, Dr de Gruyter, Leben, Lemm, Dr v. Liszt, Mittag, Mosgau, Nickel, Paetel und Wagner. Ich habe ein Allerhöchſtes Schreiben Seiner Majeſtät zur Kenntnis der Verſammlung zu bringen. (Die Verſammlung erhebt ſich.) Durch die freundlichen Glückwünſche, welche Mir der Magiſtrat und die Stadtverordneten im Namen Meiner Reſidenz Charlottenburg zu Meinem Geburtstage gewidmet haben, bin Ich herzlich er⸗ freut worden, und kann Ich es Mir nicht verſagen, Ihnen für dieſen Ausdruck treuer Zuneigung Meinen beſten Dank noch beſonders auszuſprechen. Berlin, den 30. Januar 1908. (gez.) A An den Magiſtrat und die Stadtverordneten zu Charlottenburg. Die Vorſchläge des Wahlausſchuſſes zu Punkt 21 bis 24 der Tagesordnung liegen nebſt den Akten aus und gelten als genehmigt, wenn bis zum Schluß der öffentlichen Sitzung Widerſpruch nicht erhoben wird. Herr Stadtverordneter Zander iſt aus dem Ausſchuſſe zur Vorberatung der Vorlage betr. Ein⸗ führung einer Gemeindeſchankerlaubnisſteuer aus⸗ geſchieden. An ſeiner Stelle iſt Herr Kollege Protze in Vorſchlag gebracht. Wenn ich keinen Wider⸗ ſpruch höre, nehme ich Ihr Einverſtändnis damit an. — Ich ſtelle das feſt. Es kommen zur Auslegung: Jahresberichte über die Verwaltung des Wilhelmſtifts in Char⸗ lottenburg für 1906/07, Aufrufe zur Veranſtaltung eines Bismarck⸗Kommerſes am 4. April d. I. und Ehrenkarten zum Wohltätigkeitskonzert des Vereins ehemaliger Schüler der Kaiſer⸗Friedrich⸗Schule zu Charlottenburg am 19. d. M. Wir treten nunmehr in die Tagesordnung ein. Ich möchte „ bevor wir an die Erledigung unſerer Tagesordnung gehen, an die Herren Kollegen die Bitte richten, ſich bei ihren Aus⸗ führungen möglichſter Kürze zu befleißigen, damit wir auf alle Fälle die Tagesordnung erledigen. Es iſt nicht möglich, daß wir heute Punkte abſetzen; wir müſſen ſie durchberaten, weil die weitere Ge⸗ ſchäftsführung ſonſt große Schwierigkeiten hätte und ich genötigt ſein würde, mehrere Sitzungen einzulegen. Es liegt alſo im Intereſſe der Herren Kollegen ſelbſt, daß wir heute mit den auf der Tagesordnung ſtehenden Gegenſtänden zu Ende kommen. Punkt 1 der Tagesordnung: Mitteilung in Sachen betr. Verhüngung der Schaufenſter während der Sonn⸗ und Feiertage. — Druckſache 14. — Stadtv. Bollmann: Meine Herren, der Magiſt⸗ rat iſt dem Beſchluß der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung vom 13. November 1907, über den von dem Herrn Oberpräſidenten der Provinz Branden⸗ burg unter dem 14. Oktober 1907 erteilten ab⸗ lehnenden Beſcheid betr. Aufhebung des Verbots der Verhängung der Schaufenſter an Sonn⸗ und Feier⸗ tagen die Entſcheidung des Herrn Miniſters herbeizuführen, nicht beigetreten, weil er ſich von einer ſolchen Beſchwerde keinen Erfolg verſpricht. Bei der Begründung meines erſten Antrages am 5. Juni v. I. habe ich keinen Zweifel darüber gelaſſen, daß ich mir von dem Oberpräſidenten der Provinz Brandenburg in dieſer Beziehung nichts verſpreche, und ich habe gebeten, ſofort bei dem Miniſter des Innern vorſtellig zu werden. Der Magiſtrat richtete aber die Eingabe nicht an den Herrn Miniſter, ſondern an den Herrn Oberpräſidenten, trotzdem er den Inſtanzenweg, wie ich jetzt nach⸗ träglich erfahren habe, garnicht einzuhalten brauchte, und trotz des faſt einſtimmigen Votums dieſer Verſammlung. Der Herr Oberpräſident hat die Vorſtellungen des Magiſtrats, wie ich indirekt vorausgeſagt habe, abgelehnt, abgelehnt nach dem Muſter, das er der Handelskammer Frankfurt a. O. ge⸗ geben hat. Nun ſagt der Magiftrat: Es iſt von vornherein nicht anzunehmen, daß der Herr Miniſter unter Aufhebung des ausdrücklich auf die Wünſche der Handlungs⸗ gehilfenſchaft geſtützten Beſcheides den Herrn Oberpräſidenten in dieſer Angelegenheit be⸗ richtigen wird, dies um ſo weniger, als es nicht als Aufgabe des Magiſtrats erſcheint, ſich in dieſer Angelegenheit anders als an⸗ regend zu verhalten. Ja, meine Herren, ich verſtehe wirklich nicht, wes⸗ halb der Herr Miniſter nicht zu einer anderen Entſcheidung kommen könnte als der Ober⸗ präſident der Prorinz Brandenburg. Der Miniſter des Innern iſt der Miniſter Preußens, de s ſel b en Preußens, wo das Verbot betr. Verhängung der Schaufeaſter nur noch in den öſtlichen Provinzen einſchlie ßlich Brandenburgs eri⸗ ſt ie r t. Deshalb wollte ich von Anfang an die Entſcheidung des Miniſters haben, der die An⸗ gelegenheit von ganz anderen Geſichtspunkten aus hätte prüfen müſſen als der Oberpröſident. Das einfachſte Gerechtigkeitsge⸗ fühl hätte meiner Anſicht n a ch dem Miniſter die Aufhebung des Verbots für die übrigen Provin z en Preußens diktieren müſſen. Die Stütze, die der Herr Oberpräſident in der Handlungs⸗ gehilfenſchaft zu finden glaubt, iſt nur eine ſehr ſcch wach e, da die meiſten Delegierten, die ſeiner⸗ zeit befragt worden ſind, garnicht die Mehrheit der Handlungsgehilfenſchaft vertraten, ſondern meines Erachtens einen ganz einſeitigen Stand⸗ punkt in dieſer Frage eingenommen, ſich in der ganzen Angelegenheit wenig obiektiv verhalten haben. Ich habe das am 13. November v. I. auch eingehend begründet. Meine Herren, der Magiſtrat hat vor dem Miniſter Halt gemacht und der Sache dadurch auch in Zukunft zweifellos geſchadet. Man hätte doch auch wohl erwarten dürfen, daß den faſt einſtimmig gefaßten Beſchlüſſen