— 69 — Herr Referent angeſchnitten hat, eingehen zu dürfen. Der Herr Referent fragte einmal, weshalb die Vorlage ſo ſpät gekommen iſt. Meine Herren, wir haben bisher keine rechten Mittel zur Verfügung gehabt, und wir wollten nicht eine Kunſtdeputation ins Leben rufen, ohne die Mittel zu haben, über die ſie, wenn ſie ins Leben tritt, verfügen kann. Wir haben im Jahre 1904 20000 ℳ für Kunſtzwecke eingeſetzt; die ſind zum größten Teil verbraucht. Im Jahre 1905 und 1906 ſtanden nur je 2000 ℳ im Etat. Mit 2000 ℳ lohnt es ſich aber nicht, eine Kunſtdeputation zu befaſſen. Jetzt im laufenden Jahre ſind 20000 ℳ eingeſetzt worden. Bei den Etatsberatungen für das folgende Jahr iſt die Frage der Kunſtdeputation von neuem angeregt und in Verbindung damit die Forderung auf Ein⸗ ſetzung von 20000 ℳ für Kunſtzwecke geſtellt worden. Demzufolge ſind 20000 ℳ auch in dem Etat 1908 wieder vorgeſehen, und nunmehr haben wir geglaubt, daß es an der Zeit ſei, Ihnen auch die Vorlage wegen der Kunſtdeputation zu machen. Ich glaube, es wäre nicht richtig geweſen, wenn wir die Vorlage früher gebracht hätten. Zweitens hat der Herr Referent gefragt, wie das mit der Wahl der 5 ſachverſtändigen Mitglieder gehalten werden ſolle. Die Kunſtdeputation ſoll ſich ja zuſammenſetzen aus 15 Mitgliedern, d. i. aus 5 Magiſtratsmitgliedern, 5 Stadtverordneten und 5 Kunſtſachverſtändigen oder Künſtlern als Bürger⸗ deputierten, und von dieſen ſagt die Vorlage: letztere werden auf Vorſchlag der erſten 10 Mitglieder von der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung gewählt. Urſprünglich hatten wir die Abſicht, wie der Herr Referent ausgeführt hat, den 5 Magiſtratsmitgliedern und den 5 Stadtverord⸗ neten die Wahl der weiteren 5 Bürgerdeputierten ganz zu überlaſſen, wie es bei der Schuldeputation iſt, bei der die ſachverſtändigen Mitglieder von den Mitgliedern des Magiſtrats und den Mitgliedren der Stadtverordnetenverſammlung gewählt werden. Das aber ging hier nicht zu machen, weil die Kunſt⸗ deputation eine Deputation auf Grund des § 59 der Städteordnung ſein ſoll und weil nach den Be⸗ ſtimmungen des § 59 auch die Bürgerdeputierten von den Stadtverordneten zu wählen ſind. Alſo rechtlich liegt die Sache in der Tat ſo, wie der Herr Referent geſagt hat: die Stadtverordneten⸗ verſammlung kann dem ihr gemachten Vorſchlage folgen, ſie kann auch von dieſem Vorſchlage abgehen. Aber, meine Herren, ich würde es doch für ſehr ſehr unzweckmäßig erachten, wenn das letztere jemals tatſächliſch geſchehen würde, und ich befinde mich da mit dem Herrn Referenten in Übereinſtimmung. Wir würden dann nämlich ſehr leicht in die mißliche Lage kommen können, daß ſich Künſtler oder Kunſtſachverſtändige uns nicht mehr zur Verfügung ſtellen werden, wenn einmal der Fall eintreten würde, daß ein Künſtler, der von den 10 Mitgliedern vorgeſchlagen worden iſt, nachher von der Stadtverordnetenverſammlung nicht gewählt wird. Denn wie wird ſich der Vor⸗ gang tatſächlich abſpielen? Dieſe 10 Mitglieder, die in der Deputation ſind und die Vorſchlagsliſte aufſtellen, müſſen ſich doch mit Künſtlern oder Kunſtverſtändigen vorher in Verbindung ſetzen, müſſen ſie fragen: ſeid ihr bereit, mitzuwirken an den Arbeiten der Deputation? Wenn die Künſtler ſich nun bereit erklärt haben für das Ehrenamt und trotzdem dann von der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung geſtrichen werden, dann würden nicht nur diejenigen, die geſtrichen worden ſind, ſich ſchwer verletzt fühlen, ſondern wahrſcheinlich auch der ganze Kreis ihrer Freunde und Berufsgenoſſen. Es würde dann jener Fall eintreten können, daß wir überhaupt nicht mehr die geeigenten Perſön⸗ lichkeiten finden, die ſich bereit erklären, ſich auf die Vorſchlagsliſte ſetzen zu laſſen. Deshalb wäre es zweckmäßig, wenn die Stadtver⸗ or dnetenverſammlung heute ſtill⸗ ſchweigendſichdamiteinverſtanden erklärte: es wird tatſ ächlich nicht vorkommen, daß wir die uns ge⸗ machten Vorſchläge ablehnen. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Berichterſtatter Stadtv. Holz (Schlußwort): Meine Herren, ich freue mich, daß ich mit dem Herrn Oberbürgermeiſter im weſentlichen konform gehe. Ich wollte nur hervorheben, daß ich es be⸗ dauern würde, wenn der Magiſtrat im Etat nur den Betrag von 20 000 ℳ jetzt beantragen würde. Es hat ja keinen Zweck, heute mich des weiteren darüber auszulaſſen, ich behalte mir alle Rechte für die Etatsberatung vor; ich wollte das nur kon⸗ ſtatieren. Jetzt ſind faſt vier Jahre ins Land ge⸗ gangen, alles hat ſich geändert, wir würden keines⸗ wegs in dieſem Jahre mit 20 000 ℳ auskommen. Im übrigen bitte ich um Annahme der Vorlage. (Die Verſammlung beſchließt nach dem An⸗ trage des Magiſtrats wie folgt: Der Einſetzung einer Deputation für Kunſt⸗ zwecke nach Maßgabe der abgedruckten Be⸗ ſtimmungen wird auf Grund des § 59 der Städteordnung zugeſtimmt.) Vorſteher Kaufmann: Die Verſammlung will ihr Intereſſe für dieſe Angelegenheit dadurch be⸗ kunden, daß mir bereits eine Vorſchlagsliſte für die Wahl der 5 Mitglieder der Deputation heraufgegeben worden iſt, mit anderen Worten, die Verſammlung will heute wählen. Ich mache darauf aufmerkſam, daß nach dem § 30b unſerer Geſchäftsordnung die Wahl von Mitgliedern der ſtändigen Ver⸗ waltungsdeputationen dem Wahlausſchuß zur Vorberatung zu übergeben iſt. Wenn die Ver⸗ ſammlung aber damit einverſtanden iſt, die Wahl heute vorzunehmen, obgleich ſie weder auf der Tagesordnung ſtand, noch dem Wahlausſchuß vor⸗ 0 hat, dann würde ich die Wahl vornehmen en. (Stadtv. Otto: Ich erhebe Einſpruch! Zurufe: Wahlausſchuß!) — Damit iſt die Angelegenheit erledigt. Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesord⸗ nung: Antrag der Stadtv. Hirſch u. Gen. betr. Erhöhung derZahl der Stadtverordneten und Neueinteilung der Wahlbezirke. Druckſache 16. Der Antrag lautet: Die Verſammlung wolle beſchließen: Die Verſammlung erſucht den Magiſtrat, noch vor den nächſten Ergännzungswahlen gemäß § 12 der Städteordnung auf Grund des Er⸗ gebniſſes der Volkszählung vom Jahre 1905