die Zahl der Stadtverordneten von 72 auf 78 zu erhöhen, zum mindeſten aber eine der veränderten Bevölkerungszahl entſprechende Neu⸗Einteilung der Wahlbezirte in den ein⸗ zelnen Wählerabteilungen vorzunehmen. Antragſteller Stadtv. Hirſch: Meine Herren, der Antrag, den ich mit Unterſtützung meiner Freunde eingereicht habe, bezweckt prinzipaliter eine Vermehrung der Zahl der Stadtverordneten entſprechend der Zahl der Bevölkerung auf Grund der Ergebniſſe der letzten Volkszählung. Sollte dagegen die Mehrheit der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung oder der Magiſtrat ſich mit einer Ver⸗ mehrung der Zahl der Stadtverordneten nicht ein⸗ verſtanden erklären, ſo beantragen wir zum minde⸗ ſten eine gerechtere Einteilung der jetzigen Wahl⸗ bezirke. Meine Herren, nach § 12 der Stä dteordnung beſteht die Stadtverordnetenverſammlung in Ge⸗ meinden von 90 001 bis 120 000 Einwohnern aus 60 Stadtverordneten. Es treten dann bei Ge⸗ meinden von mehr als 120000 Einwohnern für jede weiteren 50 000 Einwohner 6 Stadtverordnete hinzu. Bisher hat nun ſowohl der Magiſtrat als auch die Stadtverordnetenverſammlung ſtets auf dem Standpunkt geſtanden, daß es nicht notwendig iſt, daß die Zahl von 50 000 voll erreicht iſt, ſondern daß ſchon für weitere an ge fangene 50000 Einwohner immer 6 neue Stadtverordnete hinzu⸗ treten. Von dieſem Geſichtspunkt ausgehend hat der Magiſtrat im Jahre 1901 auf Grund der Er⸗ gebniſſe der Volkszählung von 1900, die eine Ein⸗ wohnerzahl von 189 290 ergab, die Zahl der Stadt⸗ verordneten ohne weiteres auf 72 vermehrt. Würden wir uns nun auf denſelben Standpunkt ſtellen, den der Magiſtrat im Jahre 1901 eingenom⸗ men hat, ſo müßten wir eigentlich ſchon beiden vorigen Wahlen die Zahl der Stadtverordneten um weitere 6 vermehrt haben. Wir hatten nach der letzten Volkszählung 239 559 Einwohner, alſo die Zahl von 220 000 Einwohnern war bereits über⸗ ſchritten. Ein weiteres 50 000 von Einwohnern hatte angefangen. Der Magiſtrat hat trotzdem von einer weiteren Vermehrung der Zahl der Stadt⸗ verordneten Abſtand genommen. Nun iſt es ja ein offenes Geheimnis, daß der Magiſtrat im vorigen Jahre vor den Ergänzungs⸗ wahlen in Beratung darüber eingetreten iſt, ob ſich eine V ordneten empfiehlt oder nicht, und es iſt uns hier ganz offen — wenn auch nicht offiziell, ſo doch offiziös — mitgeteilt worden, daß im Magiſtrat verſchiedene Meinungen darüber herrſchten. Ein Teil der Mitglieder des Magiſtrats war der Meinung, daß erſt ein weiteres 50000 von Einwohnern voll⸗ endet ſein müßte, während ein anderer Teil ſich auf den Standpunkt ſtellte, daß bereits angefangene 50 000 genügen, um eine Erhöhung der Zahl der Stadtverordneten herbeizuführen. Ich will hier im Plenum dieſe gewiß ſehr intereſſante Frage nicht entſcheiden. Ich glaube auch nicht, daß es uns möglich iſt, hier zu einer Entſcheidung zu kommen. Nur darauf will ich hinweiſen, daß im Jahre 1901 der Magiſtrat gar kein Bedenken hatte, obwohl noch nicht 50 000 Einwohner erreicht waren, doch mit einer Vermehrung der Zahl der Stadtverordneten vorzugehen. In der Vorlage, die uns damals zuging, hieß es ganz kurz: ermehrung der Zahl der Stadtver⸗ z 10 — Gemäß § 12, Abſ. 2 der Städteordnung hat bei den im November d. I. vorzunehmenden regelmäßigen Ergänzungswahlen eine Ver⸗ mehrung der Stadtverordnetenmandate von 66 auf 72 einzutreten, da nach der Volks⸗ zählung vom 1. Dezember 1900 die Einwohner⸗ zahl der Stadt Charlottenburg auf 189 290 ermittelt iſt. 42 Alſo der Magiſtrat hat rund heraus erklärt: es ſind ſo und ſo viele Einwohner ermittelt, folglich hat eine Vermehrung der Zahl der Stadtverordneten um weitere 6 ſtattzufinden. Meine Herren, ich ſagte ſchon, man kann ver⸗ ſchiedener Anſicht ſein. Ich gebe das ohne weiteres zu. Aber ich möchte denjenigen Herren, die ſich auf den Standpunkt ſtellen, daß erſt immer volle 50 000 Einwohner erreicht ſein müſſen, ehe mit einer Vermehrung vorgegangen werden kann, vor Augen führen, daß ſich bekanntlich im Jahre 1906 der preußiſche Landtag mit dem Entwurf einer Städteordnung befaßt hat. Der Entwurf iſt nicht verabſchiedet worden; aber immerhin ſind die Debatten namentlich im Abgeordnetenhauſe doch recht intereſſant und beherzigenswert. Ich habe nun bei der Lektüre der ſtenographiſchen Berichte gefunden, daß bei der Beratung der Vorlage ein Antrag Krech vom Abgeordnetenhauſe ohne Debatte angenommen worden iſt, wonach in Stadtgemeinden von mehr als 100 000 Einwohnern für jed e auch nur angefangene Vollzahl von 50 000 Einwohnern 6 Stadtverordnete hinzutreten. Damals hatte ſich alſo das Abge⸗ ordnetenhaus auf den Standpunkt geſtellt, daß für jedes auch nur angefangene 50 600 Einwohner 6 neue Stadtverordnete hinzutreten. Die Städte⸗ ordnung iſt ja, wie geſagt, nicht Geſetz geworden. Die Städteordnung von 1853, die heute noch gilt, läßt dieſe Frage offen. Jedenfalls aber kann man daraus, daß der Landtag im Jahre 1876 ſich auf den Standpunkt geſtellt hat, den ich eben präziſiert habe, ſchließen, daß es die Abſicht der geſetzgebenden Körperſchaften geweſen iſt, ſchon bei angefangenen 50 000 die Zahl der Stadtverordneten um weitere 6 zu vermehren. Der Umſtand, daß der Antrag Krech ohne jede Debatte angenommen worden iſt, beſtärkt mich darin, daß die Anſchauung, die ich vertrete, richtig iſt. Sachlich brauche ich die Forderung einer Ver⸗ mehrung der Zahl der Stadtverordneten wohl kaum u begründen. Wir wiſſen alle, daß die Arbeiten in der ſtädtiſchen Verwaltung ſich koloſſal häufen. Der Magiſtrat hat uns das wiederholt vorgeführt, wir haben dem Magiſtrat darin ohne weiteres bei⸗ geſtimmt, und wir haben es ja auch durch die Tat bekundet, indem wir jedesmal, wenn der Magiſtrat eine Vermehrung der Zahl ſeiner Mitglieder für notwendig hielt, dem zuſtimmten. Aber, meine Herren, nicht nur im Magiſtrat, ſondern auch in der Stadtverordnetenverſammlung häufen ſich die Geſchäfte. Wir haben ſaſt in jeder Sitzung eine größere Zahl von Ausſchüſſen zu wählen; auch in der heutigen Sitzung iſt uns dieſes Schickſal wieder beſchieden. Ich glaube, es gibt eine ganze Reihe von Kollegen unter uns, die faſt Abend für Abend, ja vielfach ſogar noch am Tage im Intereſſe der Stadt tätig ſein müſſen. Da wäre es zweifellos erwünſcht, wenn wir über eine größere Anzahl von Kollegen verfügen, damit nicht die Kräfte des einzelnen zu ſehr in Anſpruch genommen würden. 40 1