99 Freund, Gebert, Haack, Harniſch, Klick, Liſſauer, Litten und Wöllmer. Wenn ich keinen Widerſpruch höre, konſtatiere ich daß die Herren gewählt ſind. — Ich konſtatiere das Punkt 17 der Tagesordnung: Vorlage betr. bauliche Beränderungen in den Häuſern Bismarckſtraße 22 und Wallſtraße 75. — Druckſache 82 — Berichterſtatter Stadtv. Lingner: Meine Herren, bei der Vorlage handelt es ſich in erſter Linie um den Aus⸗ bezw. Umbau des Hinterge⸗ bäudes auf dem Grundſtück Bismarckſtraße 22. Es ſollen in dieſem Gebäude im vierten Stockwerk Räume für die Erweiterung der Fortbildungsſchule, die ſich bereits im Vorderhauſe befindet, im erſten Stock für die Zahnklinik, in den beiden Zwiſchen⸗ ſtockwerken für eine neu zu gründende Hilfsſchule und ſchließlich im Erdgeſchoß für einen Kinder⸗ garten eingerichtet werden. Dieſem Ausbau liegen mehrere Vorlagen zu Grunde, die wir bereits be⸗ willigt haben, und da ſich das Gebäude im all⸗ gemeinen für dieſe Zwecke ausgezeichnet eignet, ſo iſt gegen die Vorlage nichts einzuwenden. Durch dieſen Ausbau nun iſt die Verlegung der Fachſchule für Glaſer und Barbiere aus dem Hauſe Bismarckſtraße 22 nötig geworden. Dieſe können in der Wallſtraße in einem Schuppen unter⸗ gebracht werden, der für dieſen Zweck ausgebaut werden muß. Die Koſten für den Ausbau des Bismarck⸗ ſtraßengrundſtückes betragen 18 000 ℳ und die⸗ jenigen für das Grundſtück in der Wallſtraße 2700ℳ. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Zum Umbau des Hinterhauſes Bismarck⸗ ſtraße 22 und des auf dem Grundſtück Wall⸗ ſtraße 75 befindlichen Schuppens für Schul⸗ zwecke werden 18 000 ℳ. und 2700 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds bewilügt. Vorſteher Kaufmann: Punkt 18 der Tagesordnung: Mitteilung betr. Erledigung der Einbürgerungs⸗ geſuche. — Druckſache 83. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Crüger: Meine Herren, dieſe Vorlage hat wohl zunächſt einiges Aufſehen erregt, indem verſchiedene der Herren Kollegen der Meinung waren, es würde an den heiligſten Gütern der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung gerüttelt. Bei ſorgfältiger Prüfung werden wir aber finden, daß das nicht der Fall iſt. Ein wichtiger Grund für die Anderung iſt in der Be⸗ gründung der Vorlage nicht angegeben; er iſt aber in den Akten verzeichnet. Es iſt nämlich von Per⸗ ſonen, die im Sommer die Naturaliſierung nach⸗ geſucht haben, darüber Beſchwerde geführt worden, daß ſie ſo lange auf den Beſcheid warten müßten, weil nämlich der Magiſtrat erſt die Stadtverordneten verſammlung hören muß und während der Monate Juli, Auguſt keine Sitzung ſtattfindet. Die Rechtslage iſt meines Erachtens ſehr einfach und klar. Nach Lage der Geſetzgebung kann kein Ich beantrage die Annahme der ganzen Vorlage. Zweifel darüber beſtehen, daß ein Beſchluß, die Stadtverordnetenverſammlung zu hören, nicht exiſtiert. Die Gemeinde hat ſich zu erklären; die Gemeinde wird nach außen vertreten durch den Magiſtrat; die Erklärung kann infolge⸗ deſſen nur durch den Magiſtrat abgegeben werden. Da nun aber in Kreiſen der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung der Wunſch iſt, noch recht gründlich die Sache im Ausſchuß durchzuberaten, (Heiterkeit) ſchließe ich mich dieſem Wunſch an und beantrage die Einſetzung eines Ausſchuſſes — der aber klein ſein kann. (Heiterkeit.) Stadtv. Holz: Meine Herren, ich will nur zur Begründung des Antrages auf Ausſchußberatung einige Worte ſagen. Herr Kollege Crüger hat ja mit großem Humor die Sache behandelt, jedenfalls auf Grund der ſorgfältigen Studien, die er ihr hat angedeihen laſſen. (Stadtv. Dr. Crüger: Sehr richtig!) Ich habe der Sache vielleicht nicht ſo gründliche, aber doch einigermaßen gründliche Studien ge⸗ widmet und bin — allerdings bin ich auch Juriſt — zunächſt zu ganz entgegengeſetzten Reſultaten ge⸗ kommen. Ich will meine Gründe nicht näher aus⸗ führen; aber ich will doch die Frage ſtellen: was hat den Magiſtrat denn veranlaßt, eine ganz unbe⸗ deutende Sache, über die ſich kein Menſch beſchwert hat, zum Gegenſtande einer Vorlage zu machen? Ich habe mich inzwiſchen bei den Mitgliedern des Wahlausſchuſſes erkundigt und erfahren, daß die Naturaliſationsgeſuche ſtets mit der größten Sorg⸗ falt und Liebe behandelt worden ſind. Ohne auf die Rechtsfrage einzugehen, möchte ich doch kurz folgendes hervorheben. Der Satz, der in der Vorlage aufgeſtellt wird, daß die Ge⸗ meinde durch den Magiſtrat vertreten wird, iſt zunächſt nicht ganz richtig. Was man unter Ge⸗ meinde verſteht, mag zweifelhaft ſein; nach § 10 der Städteordnung jedenfalls hat grundſätzlich, wenn man von Gemeinde ſpricht, die Stadtver⸗ ordnetenverſammlung mitzureden. (Stadtv. Zietſch: Sehr richtig!) Es iſt ganz etwas anderes, ob eine Gemeinde nach außen ſpricht, oder ob ſie nach innen Entſchließungen faßt. Selbſtverſtändlich hat nach § 56 Abſatz 8 der Städteordnung, wenn die Gemeinde nach außen ſpricht, nur der Magiſtrat Erklärungen abzugeben. Aber was der Magiſtrat tut, was er für Gründe hat, um dieſe Erklärungen abzugeben, das entzieht ſich der Kenntnis derjenigen, die dieſe Erklärungen entgegennehmen. Um es kurz zu ſagen, meine Herren: es iſt ſehr wohl denkbar, daß der Magiſtrat bei der Abgabe der Erklärung nach außen, an die vorgeſetzte Verwaltungsbehörde, nicht den Inten⸗ tionen der Stadtverordnetenverſammlung ent⸗ ſpricht; es kann ſein, daß trotz der im Geſetz vor⸗ geſehenen 3 Fragen aus religiöſen oder politiſchen Gründen irgendeine Erklärung vom Magiſtrat abgegeben wird, die den Intentionen der Stadt⸗ verordnetenverſammlung nicht entſpricht. Des⸗ halb frage ich: warum will man denn an der alten Praxis rütteln? Es iſt auch der Satz unrichtig, der am Ende der Vorlage ſteht, daß in Berlin, Schöneberg uſw. die Praxis ſo gehandhabt wird, wie hier vorgeſchlagen wird. Nach meinen Erkundigungen iſt die Sache ſo — ich kann es allerdings nicht genau verbürgen,