102 verbandstage am 8. und 9. März d. I., ein Bericht über den im Auguſt 1907 in Dresden abgehaltenen 6. Verbandstag des Verbandes deutſcher Milch⸗ händlervereine, ſowie über die milchhygieniſche Ausſtellung daſelbſt. Es iſt ein Antrag eingegangen vom Herrn Kollegen Zietſch mit genügender Unterſtützung: Die Stadtverordnetenverſammlung wolle be⸗ ſchließen: Der Magiſtrat wird erſucht, der Stadt⸗ verordnetenverſammlung eine Vorlage zu unterbreiten, durch welche die obligatoriſche Krankenverſicherung der in Charlottenburg wohnenden Heimarbeiter auf Grund des Krankenkaſſengeſetzes (Novelle vom 10. April 1892) eingeführt wird. Ich werde den Antrag auf die Tagesordnung der nächſten Sitzung ſetzen. Wir treten in die Tagesordnung ein. Punkt 1: Antrag des Stadtv. Dr Erüger und Gen. betr. Rechtsauskunftsſtelle. — Druckſache 98. Antragſteller Stadtv. Dr Crüger: Meine Herren, es iſt nicht zum erſtenmal, daß die Ver⸗ ſammlung ſich mit dieſer Angelegenheit befaßt. Bereits im Jahre 1904 hatte Herr Kollege Stein mit einigen Freunden Veranlaſſung genommen, eine ähnliche Anregung hier vorzubringen. J möchte mir erlauben, da ja doch verſchiedene Herren jenen Verhandlungen nicht beigewohnt haben, hier einen kurzen hiſtoriſchen Rückblick zu bieten. Im Jahre 1904 wies der preußiſche Etat für das Handelsminiſterium 20 000 ℳ auf zur Beihilfe an Gemeinden zur Errichtung und Unter⸗ haltung von Rechtsauskunftsſtellen. In dem Miniſterialblatt der Handels⸗ und Gewerbever⸗ waltung vom 18. Juni 1904 wurde dann hierauf aufmerkſam gemacht; es heißt daſelbſt, daß durch den fortſchreitenden Ausbau der ſozialen Geſetz⸗ gebung bei den unbemittelten Bevölkerungskreiſen immer ſtärker das Bedürfnis nach unparteiſchen Rechtsberatungsſtellen hervortritt, bei denen ſie ſich umſonſt oder gegen geringes Entgelt in allen die Arbeiterverſicherung, den Arbeiterſchutz oder das Arbeitsverhältnis be⸗ rührenden Fragen zuverläſſige Auskunft, Rat und Hilfe erholen können. Ein ähnliches Bedürfnis beſteht hinſichtlich der Steuer⸗, Schul⸗, Militär⸗, Vormundſchafts⸗, Unter⸗ ſtützungs⸗ und Mietsangelegenheiten, ſowie hinſichtlich mancher anderen Gebiete des öffent⸗ lichen wie bürgerlichen Rechtes. In jener an die Regierungspräſidenten ge⸗ richteten Miniſterialverfügung wird dann ferner darauf hingewieſen, daß insbeſondere die Ge⸗ meinden es ſind, „denen ſich in erſter Linie auf dieſem Gebiete ein neues wichtiges Feld ſozialer Tätigteit darbietet“. — Ich möchte hier allerdings in Parentheſe bemerten, daß wir dieſen Hinweis auf die Aufgaben der Gemeinden in ſolchen ſtaat⸗ lichen Erlaſſen immer dann finden, wenn der Staat eigentlich in ſich die Verpflichtung fühlt, etwas tun zu wollen, im übrigen aber mit ſeinen Mitteln ſparen will und daher die Angelegenheit an die Kommunen verweiſt; (ſehr richtig!) ſo iſt es auch mit dieſer Angelegenheit. Es wird dann ferner darauf hingewieſen, daß heute ſchon an verſchiedenen Organen Aus⸗ kunftsſtellen ſich befinden und Auskunft zu erhal en iſt in Geſchäftsſtellen der Gemeindeverwaltung. Der Miniſter weiſt dann darauf hin, daß in den Etat 30 000 ℳ eingeſetzt ſind, und daß aus dieſen 30 000 ℳ. die Kommunen, die nicht aus eigener Kraft leiſtungsfähig genug ſind, um eine ſolche gemeinnützige Rechtsberatungsſtelle einſetzen zu können, Unterſtützungen erhalten ſollen. Aus dieſen Anregungen iſt wohl der Antrag Stein hervorgegangen, über den die Verſammlung im November 1904 verhandelte. Der Antrag lautete: 500 ℳ. in den Etat einzuſtellen für die probe⸗ weiſe Errichtung einer Rechtsberatungsſtelle. Dann wurde Ende November über den Antrag verhandelt. Gegen den Antrag nahm beſonders der Herr Oberbürgermeiſter Stellung. Es wurden verſchiedene Amendements geſtellt: ſo verlangte z. B. Herr Kollege Hirſch 3000 ℳ für die Auskunfts⸗ ſtelle der Gewerkſchaftskommiſſion; Herr Kollege Spiegel machte demgegenüber geltend, daß es jedenfalls richtiger wäre, eine Subvention an ſämtliche hier vorhandenen gemeinnützigen Rechts⸗ auskunftsſtellen zu gewähren; Herr Kollege Holz beleuchtete die Sache vom rechtlich⸗hiſtoriſchen Standpunkt aus. Der Antrag wurde einem Aus⸗ ch ſchuß überwieſen; der Ausſchuß hat ſich mit der Sache beſchäftigt und dann einen Beſchluß dahin gefaßt: der Magiſtrat möge durch eine geeignete Organiſation dem Publikum die Auffindung der durch Beratung im Einzelfall berufenen ſtädtiſchen und ſtaatlichen Dienſtſtellen er⸗ leichtern uſw. Sie erſehen aus der Faſſung, die der Antrag Stein im Ausſchuß gefunden hat, daß der Ausſchuß ſchließlich zu etwas ganz anderem gekommen iſt. Denn aus der Rechtsauskunftsſtelle war ein, ich möchte nicht ſagen: rechtsberatender Haus⸗ inſpektor geworden; denn der Hausinſpektor hatte weiter gar keinen Rechtsrat zu erteilen, ſondern er war nur Auskunftserteiler für den, der ſich bei ihm meldete, um zu erfahren, wohin er ſich zu wenden hätte, wenn er über Steuerangelegen⸗ heiten, Invaliditätsſachen, oder was ſonſt da kam, Auskunft haben wollte. In den Etat wurden dann weiter noch Mittel eingeſtellt für eine Aſſiſtenten⸗ ſtelle. Eigentlich ſollte der Magiſtrat uns Bericht erſtatten, welche Erfahrung man mit dem Haus⸗ inſpektor und dem Aſſiſtenten gemacht hatte. Meines Wiſſens iſt ein ſolcher Bericht vom Magi⸗ ſtrat bisher nicht erſtattet worden; es würde uns heute auch noch jedenfalls lebhaft intereſſieren, in welchem Umfange der Hausinſpektor und der Aſſiſtent ihre Tätigkeit entwickelt haben. (Stadtv. Stein: Sehr richtig!) Ich glaube, daß die Tätigkeit ziemlich minimal ſein wird, ſoweit meine Informationen reichen. Vor allen Dingen würde eine Auskunft darüber erwünſcht ſein, ob ſich wirklich Leute dorthin ge⸗ wandt haben, die auch über privatrechtliche Dinge Auskunft zu erhalten wünſchen. Ich glaube, in der erſten Zeit ſind ſolche Anfragen an den Haus⸗