inſpektor gekommen, ſpäter natürlich nicht, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil in allen dieſen Fällen der Hausinſpektor gar nicht in der Lage war, eine Auskunft zu erteilen. Ich glaube, daß der Hausinſpektor mit ſeinem Aſſiſtenten im großen ganzen keine andere Tätigkeit entwickelt hat wie eine — vielleicht etwas umfaſſendere — Auskunfts⸗ tafel im Veſtibül des Rathauſes angebracht iſt, an der man ſich informieren kann, wo die einzelnen Auskunftsſtellen für dieſe oder jene Sache ſind, eine umfangreiche e Auskunftstafel, die auch auf die Polizei und ſonſtige Organiſationen hinweiſt. Jedenfalls iſt das, was damals geſchaffen iſt, nicht das, was in dem Antrage Stein lag. Die Mängel deſſen, was geſchaffen wurde, liegen erſtens mal in den Momenten, die ich hier bereits bezeichnet habe, dann aber auch darin, daß dieſer Hausinſpektor nicht zu den Stunden zur Ver⸗ fügung des Publikums ſteht, in denen dieſes gerade Auskunft wünſcht. Der Hausinſpektor ſchließt ſeine Stube um 3 Uhr, ſoviel ich weiß, oder um 4 Uhr; er ſteht jedenfalls nicht gerade zu der Zeit zur Verfügung, die für die arbeitende Bevölkerung in Betracht kommt. Dann aber fehlen — ich wiederhole das — überhaupt alle die Auskünfte, die ſich auf die Frage des Privatrechts bezieht. Ich werde hierauf noch zurückkommen; denn es iſt eine intereſſante Beobachtung bei allen Rechts⸗ auskunftsſtellen, daß gerade das Gebiet, das man zunächſt vollſtändig glaubte ausſchließen zu können, nämlich das Gebiet des Privatrechtes, in Wirklich⸗ keit eine ſehr große Rolle ſpielt, (Bürgermeiſter Matting: Dazu iſt doch die Stadt nicht da!) — Ob die Stadt dazu da iſt, darauf werde ich mir nachher noch mit einigen Bemerkungen zurück⸗ zukommen geſtatten. Was ſteht nun heute denjenigen, die Auskunft haben wollen, zur Verfügung? Zunächſt iſt es die Rechtsanwaltſchaft, und es war ja damals auch von verſchiedenen Seiten darauf aufmerkſam ge⸗ macht, daß möglicherweiſe ſich die Rechtsanwalt⸗ ſchaft durch eine derartige Auskunftsſtelle beein⸗ trächtigt fühlen könnte. Ich möchte da Bezug nehmen auf einen Aufſatz, der an der Spitze der Juriſtiſchen Wochenſchrift vom 1. Februar 1908 ſteht, der von einem Frankfurter Juriſten verfaßt iſt, betitelt: „Schädigen die Rechtsauskunftsſtellen die Rechtsanwaltſchaft in wirtſchaftlicher Beziehung?“ In dieſem Aufſatz wird dies rundweg verneint, und der Verfaſſer ſpricht ſogar den Wunſch aus, daß in dieſer Rechtsauskunftsſtelle Juriſten ſitzen mögen. Nun meine ich, daß, wenn die Fachſchrift der Rechtsanwaltſchaft, die Juriſtiſche Wochenſchrift, ohne jede redaktionelle Verwahrung an ihrer Spitze einen ſolchen Artikel bringt, ſicher heute nicht behauptet werden kann, daß in dieſen Rechts⸗ auskunftsſtellen eine Gefahr für die Rechtsanwalt⸗ ſchaft geſehen werden kann. Im übrigen, wenn Sie die Berichte der gemeinnützigen Rechtsbe⸗ ratungsſtellen verfolgt haben, ſo werden Sie auch 3. B. einer Anzahl Berliner Juriſten begegnet ſein, die der Sache ihre lebhafteſte Sympathie ent⸗ gegengebracht haben. Ich ſtelle hier alſo feſt, daß in der Juriſtiſchen Wochenſchrift ſogar der Wunſch geäußert wird, Juriſten in den Rechtsauskunfts⸗ ſtellen zu haben, und zwar im Intereſſe der Rechts⸗ anwaltſchaft und zu deren Entlaſtung. Welche Verbreitung dieſe gemeinnützigen Rechtsauskunftsſtellen gefunden haben, dafür 4 4 103 möchte ich Bezug nehmen auf eine Erklärung des Miniſters für Handel und Gewerbe in der Budget⸗ kommiſſion des Abgeordnetenhauſes am 24. Januar d. I. Die Mitteilung iſt von großer Wichtigkeit. Der Miniſter führte aus: Während bei Einſtellung des Fonds in den Etat im Jahre 1904 — ich wies einleitend darauf hin — nur 6 gemeinnützige unparteiiſche Rechts⸗ beratungsſtellen in Preußen beſtanden, beträgt ihre Zahl zurzeit bereits 75. Von den 28 preußiſchen Großſtädten über 100 000 Ein⸗ wohner haben gegenwärtig bereits 21, alſo drei Viertel, eine ſolche Einrichtung. In 3 weiteren Großſtädten ſteht die Einrichtung unpar⸗ teiiſcher Rechtsberatungsſtellen in Ausſicht. — Sodaß alſo von 28 Großſtädten 24 mit ſolchen Stellen verſehen ſind oder in unmittelbar nächſter Zeit werden verſehen ſein. Von den mittleren Gemeinden von 100 000 bis 50 000 Einwohnern beſteht ſolche Einrich⸗ tung zurzeit bereits in 14 Gemeinden. Einer weiteren Gemeinde iſt eine Staatsbeihilfe für die Errichtung einer Rechtsberatungsſtelle bereits zugeſagt. Weiter weiſen gemein⸗ nützige und unparteiiſche Rechtsberatungs⸗ ſtellen auf: 18 Gemeinden von 50 000 bis 20 000 Ein⸗ wohnern; einer ſolchen Gemeinde iſt außerdem bereits eine Staatsbeihilfe für die geplante Errichtung einer Auskunfts⸗ ſtelle zugeſichert, 17 kleinere Gemeinden, 5 Landkreiſe. Meine Herren, dieſes Zahlenmaterial iſt von ganz außerordentlicher Bedeutung. Es zeigt uns, in welchem Umfange insbeſondere in den Groß⸗ ſtädten die gemeinnützigen Rechtsauskunftsſtellen Eingang gefunden haben, und zwar Eingang ge⸗ funden haben unter dem Einfluß und der Mit⸗ wirkung der betreffenden Kommunen. Es hat ſich dann auch das preußiſche Ab⸗ geordnetenhaus in dieſem Jahre mit der An⸗ gelegenheit beſchäftigt. Ich will Sie nicht mit einer ganzen Reihe von Zitaten von den ver⸗ ſchiedenen Rednern ermüden. Ich begnüge mich, feſtzuſtellen, daß die ſämtlichen Redner, die zu der Sache geſprochen haben, ſich in durchaus ſympathiſcher Weiſe dazu verhalten haben. Meine Herren, ich möchte dann noch mit einigen Worten auf die Bedenken zu ſprechen kommen, die der Herr Oberbürgermeiſter im Jahre 1904 gegen die Einrichtung einer ſolchen Rechtsbe⸗ ratungsſtelle unter dem Protektorate der Stadt geltend machte. Er wies damals vor allen Dingen auf die Verantwortung hin: belaſte ſich nicht die Kommune mit einer ganz außerordentlichen Ver⸗ antwortung? Nun, bisher iſt wohl kein einziger Fall zur Kenntnis gekommen, in dem ſich für die Rechtsauskunftsſtelle, für die Verwaltung, für die Kommune oder für irgendeine andere Organi⸗ ſation eine Regreßklage ergeben hat, und ich meine, daß, wenn die Kommune nur in der Auswahl der betreffenden Rechtsauskunftsperſonen die ge⸗ nügende Sorgfalt walten läßt, ſie auch vollkommen geſichert iſt gegen irgendwelche Regreßanſprüche. Ja, ich muß geſtehen, daß, wenn die Stadt Char⸗ lottenburg einen Hausinſpektor und einen Aſſi⸗ ſtenten gewiſſermaßen offiziell als eine Rechts⸗ auskunftsſtelle etablierte, dann viel eher die Frage