die Angelegenheit aus der Hand zu geben; denn das iſt ſelbſtverſtändlich, wenn die Stadt 3000 ℳ und die entſprechenden Lokalitäten dem Verein zur Verfügung ſtellt und der Verein eine ſolche Rechtsauskunftsſtelle hier einrichtet, daß dann dem Magiſtrat vorbehalten bleibt, einen gewiſſen Ein⸗ fluß auf die ganze Art und Weiſe auszuüben, wie die Geſchäfte dort gehandhabt werden; der Magi⸗ ſtrat kann ſich den entſprechenden Einfluß wahren, wie es anderwärts auch gemacht worden iſt. Meine Herren, ich bin ſicher, daß vom Magiſtrat aus ſich heute hier Widerſpruch geltend machen wird; ich bitte Sie daher auch nicht, ohne weiteres den Antrag anzunehmen, ſondern ihn einem Aus⸗ ſchuß zu überweiſen. (Bravo!) Stadtſyndikus Dr Maier: Meine Herren“ die letzte Bemerkung des Herrn Stadtv. Dr Crüger, daß die Angelegenheit einem Ausſchuß überwieſen werden ſoll, enthebt mich der Notwendigkeit, hier im einzelnen auf ſeine Ausführungen einzugehn. Ich möchte nur allgemein ſagen, daß wir bei der früheren Beratung dieſer Angelegenheit genau diejenigen Geſichtspunkte als erheblich erwogen haben, die Herr Stadtverordneter Dr Crüger heute vorgetragen hat. Auch wir haben erkannt, daß zweifellos ein Bedürfnis zur Schaffung ge⸗ eigneter Organiſation für die Erteilung von Rechts⸗ auskunft vorliegt: einmal, weil die Anwaltſchaft im allgemeinen gegenüber der minderbemittelten Be⸗ völkerung verſagt, und zwar mit Rückſicht auf die hohen Koſten, die die Rechtsberatungen durch einen Anwalt erfordern. Wir haben ferner erkannt, daß das Armenrecht in ſeiner heutigen Konſtruktion eine gewiſſe Unpopularität beſitzt, und daß infolge⸗ deſſen die Winkeladvokatur ziemlich reiche Blüten treibt und ſich hieraus Schäden ergeben. Wir haben ſchließlich erkannt, daß die ſoziale Geſetz⸗ gebung das Bedürfnis nach Rechtsberatungen außerordentlich geſteigert hat. Wir ſind aber im Magiſtrat ſowohl als in der Stadtverordnetenverſammlung der Anſicht geweſen, daß das Bedürfnis desPublikums nachRechtsberatung von den Gemeinden nur inſoweit zu erfüllen ſei, als die Gemeinde ſelbſt mit der Behandlung der be⸗ treffenden Rechtsmaterie betraut iſt, alſo nament⸗ lich auf dem Gebiete des öffentlichen Rechts und der ſozialen Geſetzgebung. Wir ſind infolgedeſſen mit der Stadtverordnetenverſammlung dahin über⸗ eingekommen, daß dieſe Beratung auf dem Gebiete des öffentlichen Rechts in die Hand derjenigen Dienſtſtellen gelegt werden ſoll, die mit den be⸗ treffenden Materien am beſten vertraut iſt. Wir ſind von der Anſicht ausgegangen, daß eine be⸗ ſondere Rechtsauskunftsſtelle ſo hervorragend vor⸗ gebildete Beamte nicht beſitzen kann, daß ſie in der Lage iſt, alle die detaillierten Fragen, die ſpeziellen Beſtimmungen der verſchiedenen Rechts⸗ materien zu beherrſchen. Gerade deshalb haben wir uns mit der Stadtverordnetenverſammlung dahin verſtändigt, daß wir im Rathauſe nicht, wie Herr Stadtverordneter Dr Crüger ausführte, eine durch den Herrn Hausinſpektor und ſeinen Ad⸗ junkten zu verſehende Rechtsberatungsſtelle, ſon⸗ dern durch dieſe wahrzunehmende Orientierungs⸗ ſtelle im Rathauſe ſchaffen. Von dieſer Orien⸗ tierungsſtelle iſt auch tatſächlich nach meinen Informationen Gebrauch gemacht worden. Es iſt allerdings ein Teil der Leute, die Rechtsauskunft — 106 von der ſtädtiſchen Verwaltung verlangten mit Rückſicht darauf zurückgewiefen worden, weil ſie von uns Auskunft auf dem Gebiete des Privat⸗ rechts wünſchten (Stadtv. Dr Crüger: Na ja!) und wir dieſe Auskunft auf dem Gebiete des Privat⸗ rechts nach unſerer Organiſation nicht geben konnten; ſoweit aber das öffentliche Recht in Betracht kam, ſind ſie an die betreffenden Dienſtſtellen verwieſen, die ja auch früher, namentlich wie das Gewerbe⸗ bureau, den betreffenden Rechtſuchenden bereit⸗ willigſt eingehend die erforderlichen Auskünfte erteilt hatten. Nun, meine Herren, wir haben durch Schaffung der Orientierungsſtelle und durch Anweiſung der beteiligten Dienſtſtellen zur Erteilung von Rechts⸗ auskünften anerkannt, daß es Sache der Gemeinde iſt, für eine unparteiiſche Auskunft auf dem Ge⸗ biete des öffentlichen Rechts zu ſorgen. Heute hat Herr Stadtverordneter Dr Crüger der damaligen Grundlage etwas Neues inſofern hinzugefügt, als er nicht, wie ſeinerzeit der Antrag Stein verlangte, von der Gemeinde unmittelbar die Einrichtung einer auf allen Gebieten des Rechts tätigen Rechts⸗ beratungsſtelle fordert; er verlangt nur eine Sub⸗ vention eines gemeinnützigen Vereins. Inſoweit hat ſich die Stadtverordnetenverſammlung mit dieſer Angelegenheit noch nicht beſchäftigt, und es wird für ſie notwendig ſein, im Ausſchuß zu prüfen, inwieweit wirklich nunmehr in dieſer neuen Form die Rechtsberatung mit Hilfe der Gemeinde auf das Gebiet des Privatrechts aus⸗ gedehnt werden ſoll. Ich kann hier nur mitteilen, daß der Magiſtrat ſich bisher auf den Standpunkt geſtellt hat, daß auch in dieſer Form die Gemeinde ſich an der Unter⸗ ſtützung der öffentlichen Rechtsberatung nicht be⸗ teiligen ſoll; er hat ungefähr vor einem Jahre einen Antrag des Gemeinnützigen Vereins, deſſen Unterſtützung Herr Dr Crüger beantragt, abgelehnt. Ich kann infolgedeſſen im Namen des Magiſtrats heute keine Erklärung zu dem Antrag abgeben. Ich halte es vielmehr für zweckmäßig, daß über dieſe Angelegenheit in dem beantragten Aus⸗ . 4 eingehend verhandelt wird. Ich glaube, daß allein das Zahlenmaterial, das Herr Dr Crüger uns heute vorgetragen hat, nicht genügen kann, um den Standpunkt, den wir einmal eingenommen haben, zu verlaſſen. Denn die Beweisführung zu⸗ gunſten der Bedürfnisfrage durch das vorgebrachte Zahlenmaterial ſcheint mir eine etwas mecha⸗ niſtiſche zu ſein. Es iſt höchſt bedenklich, lediglich deshalb, weil in einer Anzahl von Städten im An⸗ ſchluß an Vorbilder derartige Rechtsberatungsſtellen eingeführt ſind, nun auch in Charlottenburg ohne weiteres dem Beiſpiele zu folgen. Ich glaube, daß wir uns mit der Angelegenheit doch noch ein⸗ gehend befaſſen müſſen, trotzdem ja namentlich auf dem in Magdeburg ſtattgefundenen Ver⸗ bandstage der deutſchen gemeinnützigen un⸗ parteiiſchen Rechtsauskunftsſtellen über dieſe An⸗ gelegenheit, insbeſondere über die Bedürfnisfrage, auch eingehende Beratungen gepflogen worden ſind. Alſo namens des Magiſtrats kann ich nur die Erklärung abgeben, daß wir ſelbſtverſtändlich be⸗ reit ſind, an dieſer Frage nochmals mitzuarbeiten, daß wir aber zunächſt an dem Standpunkt, den wir ſeinerzeit eingenommen haben, feſthalten müſſen.