ſtändig bei — nur allgemeine Sätze, die ſich prak⸗ tiſch ſehr ſchwer verwerten laſſen. Meine Herren es kommt bei derartigen Rechtsberatungsſtellen — mögen ſie nun von Stadt wegen oder mögen ſie privatim in Szene geſetzt ſein — immer nur da⸗ rauf an, wie ſie zur Ausführung gebracht werden. Deshalb war es von dem Herrn Kollegen Crüger ganz richtig, daß er in der Begründung des An⸗ trags uns darauf hingewieſen hat, daß hervor⸗ ragende Männer im Staats⸗ und Verwaltungs⸗ leben ſich an die Spitze dieſes Vereins geſtellt haben, und daraus den Schluß gezogen hat, daß, wenn wir uns mit einem derartigen Verein in Verbindung ſetzen, wir eine große Garantie haben, daß dasjenige erreicht werden kann, was wir er⸗ reichen wollen, obſchon man ja darüber große Zweifel hegen kann. Wir werden ja in der Kom⸗ miſſion Geſegenheit haben, hierüber uns ausführ⸗ lich zu unterhalten. Ich möchte nur darauf hin⸗ weiſen, daß der Stadtſyndikus ganz Recht hat, wenn er uns davor warnt, uns einfach durch Zahlen belehren zu laſſen. Dieſe Zahlen ſind in der Tat ganz mechaniſch. Wir werden Gelegenheit haben, Ihnen nachzuweiſen, daß die Zahlen es nicht ſind, ſondern die Art und Weiſe der Ausführung. Meine Herren, obwohl ich ſelbſt einer der Antragſteller bin, ſo möchte ich, zum Teil aus den⸗ jenigen Erwägungen heraus, welche damals von mir und anderen Herren, beſonders von dem Herrn Kollegen Stein, ausgeſprochen worden ſind, doch nicht ſo ohne Beſchaffung genaneſten Materials dem Antrage in materieller Beziehung in ſeinem weiteſtem Umfange zur Rechtskraft verhelfen. Ich hoffe, es wird uns im Ausſchuſſe gelingen, einen Weg zu finden, um das von dem Kollegen Crüger gewünſchte Ziel zu erreichen und, ſei es mit, ſei es ohne Nachhilfe, eine Ein⸗ richtung zu ſchaffen, die es den minder bemittelten Kreiſen unſerer Gemeinde ermöglicht, wenigſtens auf dem Gebiete der ſozialpolitiſchen Geſetzgebung, vielleicht auch auf zivilrechtlichem Gebiete zuver⸗ läſſigen Rat zu erlangen. Ich halte es aber jeden⸗ falls für außerordentlich gefährlich und bedenk⸗ lich, ſelbſt wenn man einen ausgezeichneten Juriſten an die Spitze einer derartigen Inſtitution ſtellt, ihr alle möglichen Rechtsfragen zu überlaſſen und ruhig zuzuſehen, was aus der Sache werden wird. Es kann ungeheuer gefährlich werden. Deshalb hat der Herr Oberbürgermeiſter damals ganz Recht gehabt, an der Hand der hiſtoriſchen Entwicklung und an der Hand des Erlaſſes des Herrn Miniſters für Handel und Gewerbe darzulegen, daß, wenn wir überhaupt etwas tun, wir zunächſt von dem öffentlichen Rechte ausgehen müſſen. Ich werde daher es auch in der Kommiſſion für notwendig halten, daß wir bei der Beleuchtung der Frage von dieſem Standpunkte aus an die Sache heran⸗ treten. Der Herr Vorredner hat einen Antrag mit⸗ geteilt, den der Herr Kollege Hirſch im Jahre 1904 bei Gelegenheit der Beratung dieſer von dem Kol⸗ legen Stein ins Rollen gebrachten Frage geſtellt hat. So, wie der Antrag damals geſtellt war, war er ganz logiſch und ganz berechtigt. Herr Kollege Hirſch verlangte, wenn man ſich überhaupt auf den Standpunkt ſtellte, derartige Stellen zu unter⸗ ſtützen, daß zunächſt den ſämtlichen beſtehenden Vereinen in dieſer Beziehung Genüge geleiſtet werde. Dem ſteht nur das Bedenken entgegen, ob denn die Stelle, die der Kollege Hirſch ge⸗ 108 — meint hat, diejenige Unparteilichkeit beanſpruchen kann, die wir doch für eine ſolche Organiſation notwendigerweiſe beanſpruchen müſſen, daß ſie alſo kein Organ einer politiſchen Partei, insbe⸗ ſondere der ſozialdemokratiſchen Partei, iſt. Wir würden einer ſolchen Stelle einen Betrag von 3000 ℳ oder überhaupt einen Betrag niemals zuwenden können. 44. Genug, meine Herren. Ich hoffe, Sie werden ſich alle dem Antrag auf Ausſchußberatung anbe⸗ quemen. Ich würde bitten, den Ausſchuß nicht zu, klein zu bemeſſen, da ich glaube, daß das Material, welches wir dort bekommen werden, ziemlich um⸗ fangreich ſein wird. Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, als ich mich vorhin zum Wort meldete, geſchah es zu⸗ nächſt in der Erwägung, daß Herr Stadtverordneter Holz, der als Mitunterzeichneter unter dem Antrage ſteht, ſich als heftiger Gegner des Magiſtrats zeigen würde. (Heiterkeit.) Zu meiner großen Freude ſehe ich, daß mit dem Herrn Stadtverordneten Holz eine ziemlich breite Baſis der Verſtändigung vorhanden iſt. Nachdem ich aber einmal das Wort genommen habe, möchte ich doch nicht unterlaſſen, einige Ausführungen den Ausführungen des Herrn Stadtſyndikus hinzu⸗ zufügen, zu denen mir der Verlauf der Debatte Anlaß gegeben hat. Schon die Ausführungen des Herrn Stadt⸗ verordneten Dr. Crüger wieſen darauf hin, wie ungeheuer ſchwer die Grenzen dieſes Gebiets, die Grenzen der Rechtsauskunftsſtellen zu ziehen und einzuhalten ſind. Als der Gedanke der Rechts⸗ auskunftsſtellen vor 5, 6 Jahren auftauchte, da, glaube ich, hat kein Menſch daran gedacht, daß dieſe Rechtsauskunftsſtellen dazu da ſein ſollen, auch auf dem Gebiete des Privat rechts Auskunft zu geben. Wenn Sie die Literatur aus jener Zeit verfolgen, ſo werden Sie ſehen, daß man überall hingewieſen hat auf die neuere ſoziale Geſetzgebung, auf die vielen ſchwierigen Fragen, die auf dem Gebiete des Verwaltungsrechts entſtehen, und darauf, daß der Rechtsanwaltsſtand ſeiner ganzen Tätigkeit nach hier ſchon deshalb verſage, weil er garnicht in die Lage komme, ſich in dem Maße, wie es wünſchenswert ſei, mit dieſen vielfachen kleinlichen Angelegenheiten zu beſchäftigen. So ſind damals die erſten Rechtsauskunftsſtellen ent⸗ ſtanden. Jetzt erſehen Sie ſchon aus dem Material, das Herr Stadtverordneter Crüger mitgeteilt hat, daß ſich die Baſis vollſtändig verſchoben hat, daß die Auskunfterteilung gerade auf dieſem Ge⸗ biete der ſozialen Geſetzgebung und der Verwaltungs⸗ geſetzgebung in den Hintergrund getreten iſt gegen⸗ über der Auskunftserteilung auf dem Gebiete des Privatrechts. Wir ſehen weiter aus den Ausfüh⸗ rungen des Herrn Stadtverordneten Flemming, daß auch die Frage: was ſoll im einzelnen die Rechtsauskunftsſtelle tun? allmählich einen immer größeren Umfang angenommen hat. Ur⸗ ſprünglich nahm man an, es ſollte ſich nur um eine Rechtsauskunft handeln. Auf dem Boden haben wir noch geſtanden, als wir uns im Jahre 1904 in der Stadtverordnetenverſammlung darüber unterhielten. Es ſollte den Leuten durch den ihnen gegebenen Rat nur der richtige Weg ge⸗ wieſen werden, den ſie zu gehen haben. Herr Stadtverordneter Flemming teilte von der Rechts⸗