auskunftsſtelle der Gewerkſchaft ſchon mit, daß ſie nicht nur Auskunft erteile, ſondern auch Schrift⸗ ſätze anfertige. Und jetzt ſehen wir aus den Sat⸗ zungen dieſes Gemeinnützigen Vereins für Rechts⸗ auskunft, daß es ſich nicht nur darum handelt, Schriftſätze anzufertigen, ſondern daß dieſer Verein es ſogar zu ſeiner Aufgabe macht, den Rechts⸗ be i ſt an d vor Gericht zu gewähren. (Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.) — Ja, das mag ſehr ſchön ſein. Ich möchte Sie aber bitten, ſich die Frage vorzulegen, ob das in der Stadt Charlottenburg für 3 000 ℳ jährlich ge⸗ leiſtet werden kann. Ich will Sie bloß darauf verweiſen, daß mit ſolchen kleinen Zahlen die Sachen immer anfangen, und daß nachher die Summen ins Ungemeſſene ſteigen. Ich möchte daran erinnern, welchen Verlauf z. B. die Ent⸗ wicklung der Unfallſtationen und Rettungswachen in Charlottenburg genommen hat. Wir hatten erſt eine hier, die wir mit einem ganz minimalen Be⸗ trage unterſtützten. Sehen Sie ſich den heutigen Etat an: 14 000 ℳ. geben wir für das Rettungs⸗ weſen unſerer Stadt aus! (Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.) Gewiß iſt das ein guter Zweck; das Geld gebe ich gern aus; hier iſt es unbedingt nötig, daß für die Geſundheit der Bürger etwas geſchieht. Aber ob es ebenſo nötig iſt, das Eigentum der Bürger mit Mitteln der Stadt in gleicher Weiſe zu ſchützen, das ſcheint mir außerordentlich zweifel⸗ haft. Wenn die Sache, wie geſagt, mit 3 000 ℳ zu machen wäre, — ſchon um Herrn Stadtverordneten Crüger und der Verſammlung zu gefallen, würde ſich ſehr wahrſcheinlich der Magiſtrat, obgleich er bisher auf entgegengeſetztem Standpunkt ge⸗ ſtanden hat, zur Nachgiebigkeit entſchließen. Ich möchte Sie aber dringend bitten, ſich klar zu machen, daß die Aufgabe, die der Gemeinnützige Verein für Rechtsauskunft ſich geſtellt hat, mit den geforderten Mitteln gar nicht zu löſen iſt, daß es ſich damit garnicht lohnt, den Anfang zu machen, ſondern daß ganz erhebliche Mehrkoſten erforderlich ſein werden. Dazu kommen noch folgende weitere Erwä⸗ gungen. Es ſoll eine Rechtsauskunft ſein für die minderbe mittelten Klaſſen. Ja, meine Herren, wer auf dem Gebiete der Rechtsſtreitig⸗ keiten minderbemittelt iſt, das iſt eine außerordent⸗ lich ſchwierige Frage. Schon bei der Erteilung des Armenrechts kommen wir immer wieder in die Verlegenheit, zu prüfen: iſt denn der Mann noch minderbemittelt? Vielfach ſind es ganz gut ſituierte Leute; aber es handelt ſich dann um Prozeſſe, die außerordentlich hohe Gerichtskoſten koſten verurſachen. Solchen Prozeſſen gegenüber iſt dann auch ein Mann, der ſchon eine ganz an⸗ ſtändige Steuer zahlt, ein Minderbemittelter und bekommt das Armenrecht. Wenn alle dieſe Leute, die im Sinne des Armenrechts zu den Minder⸗ bemittelten gehören, nachher die Tätigkeit der Rechtsauskunftsſtelle in Anſpruch nehmen ſollten, ſo iſt das Ende auch nach dieſer Richtung hin gar nicht mehr abzuſehen. Die Frage, wer an der Spitze der Rechts⸗ auskunftsſtelle ſtehen ſollte, iſt ja bisher vielfach ſtrittig geweſen und hat deshalb ſtrittig ſein können, weil man eben angenommen hat, die Rechtsaus⸗ kunftsſtelle habe in erſter Linie auf dem ſozialen Gebiet, auf dem Gebiet des öffentlichen Rechtes ihre Tätigkeit zu ſuchen. Da hat man 169. ——— dann mehrfach die Behauptung aufgeſtellt, es brauche gar kein Juriſt zu ſein, ein guter Ver⸗ waltungsbeamter tue es ebenſo gut. Natürlich: aber die Herren, die auf dem Standpunkt des Herrn Stadtverordneten Dr. Crüger ſtehen und der Mei⸗ nung ſind, daß das Privatrecht in weiteſtem Um⸗ fange von dieſen Auskunftsſtellen bearbeitet werden ſoll, die müſſen ſelbſtverſtändlich an die Spitze einen Juriſten ſtellen und nicht nur einen Juriſten, ſondern auch das entſprechende Bureau an Gerichts⸗ ſchreibern uſw. daneben. Ich wollte ganz kurz nochmals auf dieſen Ge⸗ ſichtspunkt hingewieſen haben, um noch einmal zum Ausdruck zu bringen, daß es für den Magiſtrat eine ſchwere Entſchließung ſein wird, auf dieſem Gebiete mit Ihnen zuſammenzuarbeiten. (Ein Antrag des Stadtverordneten Meyer auf Schluß der Beratung wird angenommen.) Berichterſtatter Stadtv. Dr. Crüger (Schluß⸗ wort): Meine Herren, ein paar kurze Bemerkungen! Ich muß ſagen, daß die Ausführungen des Herrn Bürgermeiſters mir doch mehr Vertrauen für die Ausſchußberatung einflößen als die Ausführungen meines verehrten Mitantragſtellers, (Heiterkeit) der offenbar in kurzer Zeit ſeine Anſicht zu dieſem Antrage etwas geändert haben muß; (Stadtv. Holz: Abſolut nicht!) denn ſonſt würde ich es, offen geſtanden, nicht ver⸗ ſtehen, weshalb er den Antrag mitunterzeichnet hat. (Stadtv. Holz: Um zu beraten!) Zur Beratung braucht man doch nicht eine derartige Unterſchrift; die übrigen Unterſchriften genügten. Der Herr Syndikus hat gemeint — und dem ſtimmte auch der Herr Bürgermeiſter bei —, daß man ſich urſprünglich auf das Gebiet des öffent⸗ lichen Rechts habe beſchränken wollen; jetzt habe die Sache eine ganz andere Entwicklung ange⸗ nommen. Sehr richtig! Ich habe auch ſchon an Hand des Zahlenmaterials darauf aufmerkſam gemacht. Nun finde ich aber gerade den Gedanken des Herrn Bürgermeiſters, durch den er den Vergleich mit den Unfallſtationen gezogen hat, ganz außer⸗ ordentlich beachtenswert. Der Herr Bürgermeiſter hat den Schutz der Geſundheit und den Schutz des Eigentums zuſammengeſtellt. Das akzeptiere ich ſofort. Ich muß ſagen, daß dieſer Gedanke zweifellos geeignet iſt, der Sache außerordentlich förderlich zu werden. Denn wenn man ſich erſt auf den Standpunkt ſtellt, daß wir dieſe unentgeltlichen gemeinnützigen Rechtsbera⸗ tungsſtellen haben müſſen, um dem Schutze des Eigentums zu dienen, dann dürfte der Widerſtand gegenüber dieſen Inſtitutionen immer kleiner werden. Ob dann dieſe Rechtsberatungsſtellen eine ähnliche Ausdehnung finden werden wie die Unfallſtationen, das, glaube ich, können wir der Entwickelung über⸗ laſſen. Zeigt es ſich, daß dieſe gemeinnützigen Rechtsberatungsſtellen ebenſo ſegensreich wirken wie jene Unfallſtationen, dann, bin ich feſt überzeugt, wird der Herr Bürgermeiſter auch ſeinerzeit die Kon⸗ ſequenz daraus ziehen. Wir werden alſo auf dieſem Gebiete nur mal den Anfang zu machen haben. Der Herr Syndikus hat nun das Zahlen⸗ material bemängelt, und auch mein verehrter Herr Mitantragſteller hat das Zahlenmaterial beanſtandet und hat gemeint, das wirke mechaniſch. Meine Herren, viel anders kann Zahlenmaterial nicht wirken. Ich wüßte nicht, wie man es ſonſt anders