benützen ſoll. Jedenfalls iſt aber doch mit dieſem Zahlenmaterial der Beweis erbracht, daß in weite⸗ ſtem Umfange von dieſen gemeinnützigen Rechts⸗ beratungsſtellen Auskunft gefordert wird, und daraus ergibt ſich nach meinem Dafürhalten auch die Bejahung der Bedürfnisfrage. Es iſt vom Herrn Syndikus noch die Frage aufgeworfen worden, ob ſich ein Juriſt finden wird, der imſtande iſt, an der Spitze einer derartigen Rechtsberatungsſtelle auch wirklich in all den Fragen Auskunft zu erteilen. Ich habe das Vertrauen zu den Juriſten von Groß⸗Berlin, daß ſie nicht ſchlechter ſein werden als die Juriſten in Frankfurt oder in all den übrigen 24 Großſtädten mit mehr als 100000 Einwohnern. Was da die Juriſten zu leiſten imſtande ſind, werden hoffentlich unſere Juriſten auch noch auszuführen vermögen. Im übrigen haben wir ja gerade dann, wenn wir uns mit dem Gemeinnützigen Verein von Groß⸗Berlin in Verbindung ſetzen, weiter keine Verantwortung, abgeſehen von der Mitwirkung, die wir uns dabei vorbehalten. 1 Nun bloß noch ein ganz kurzes Wort gegenüber meinem Herrn Mitantragſteller. Ich möchte hin⸗ weiſen auf ſeine Rede vom 23. November 1904. Damals ſah er der Sache unendlich viel optimiſtiſcher entgegen; er fand auch die Rede des Herrn Ober⸗ bürgermeiſters keineswegs ſo ſchön wie heute. Im übrigen habe ich den Grundgedanken, die der Herr Oberbürgermeiſter in ſeiner Rede geäußert hat, auch vollkommen Rechnung getragen und habe geſagt, ich kann mich vom wirtſchafts⸗ und ſonſtigen politiſchen Standpunkt aus denſelben nur an⸗ ſchließen, nur ſcheine mir der Herr Oberbürger⸗ meiſter etwas über das Ziel hinauszuſchießen; die Bedenken, die er geltend machte, könne man auf allen Gebieten der ſozialen Fürſorge verfolgen, und darum handelte es ſich auch hier. Damals iſt es aber Herr Kollege Holz geweſen, der ſeinerſeits die Sache viel freundlicher angeſehen hat. Er hat z. B. geſagt: Ich muß es von meinem Standpunkt aus ſagen, gegenüber dem viel allgemeiner gehaltenen Antrage Stein: unmöglich iſt es nicht, ſelbſtverſtändlich nicht in dieſer allge⸗ meinen Form, in der der Herr Handels⸗ miniſter in ſeinem Erlaſſe die Sache behandelt, als ob eine Stadt wie Charlottenburg ohne weiteres in der Lage wäre, ſolche Stellen einzurichten uſw. Er iſt immer wieder darauf gekommen: zu ma che n i ſt die Sach e ſelbſtverſtändlich. Meine Herren, wir werden ja die Einzelheiten auch noch im Ausſchuß durchberaten, und wenn ich dann wenigſtens meinen verehrten Mitantrag⸗ ſteller auf meiner Seite habe, dann habe ich das Vertrauen, insbeſondere nach den im allgemeinen recht wohlwollenden Erklärungen des Herrn Bürger⸗ meiſters, daß wir auf dieſem Gebiete wenigſtens einen Anfang machen werden. Iſt erſt ein Anfang gemacht, dann, bin ich ſicher, werden wir auch ganz erfreuliche Reſultate erzielen. Stadtv. Holz (perſönliche Bemerkung): Meine Herren, der verehrte Herr Kollege Dr. Crüger hat zu Unrecht einen Gegenſatz aus meinen heutigen Ausführungen zu meinen Ausführungen im Jahre 1904 herausgeleſen. Er hat ja nicht einmal einen einzigen Satz aus meiner Rede verleſen. Im Zuſammenhange iſt meine Rede damals genau 110 dieſelbe, wie ich ſie heute gehalten habe. Ich brauche die Rede nicht zu wiederholen, ich will nur feſt⸗ ſtellen, daß Herr Kollege Crüger ſie anſcheinend nicht geleſen hat. (Stadtv. Dr Crüger: Ich habe ſie ſogar vor mir 1) Stadtv. Dr. Crüger (Perſönl. Bemerkung). Ich möchte nur feſtſtellen, daß ich die Rede geleſen habe und gerade auf der Lektüre der Rede mein Urteil baſiert. Vorſteher Kaufmann: Herr Kollege Dr. Crüger hat beantragt, die Angelegenheit einem Ausſchuſſe von 13 Mitgliedern zu überweiſen. In Vorſchlag gebracht ſind die Herren Kollegen Bollmann, Dr. Crüger, Flemming, Gredy, Holz, Jaſtrow, Litten, Meyer, Mottek, Protze, Dr. Spiegel, Stein und Wilk. Wenn ich keinen Widerſpruch höre, nehme ich an, daß die Verſammlung mit der Ein⸗ ſetzung eines Ausſchuſſes und mit der Wahl dieſer Herren einverſtanden iſt. — Ich höre keinen Wider⸗ ſpruch; ich konſtatiere das Einverſtändnis der Ver⸗ ſammlung mit meinem Vorſchlage. Punkt 2 der Tagesordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Mitteilung betr. Erledigung der Einbürgerungsgeſuche. Druck⸗ ſachen 83 und 99. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Crüger: Meine Herren, in dem Ausſchuſſe wurde zunächſt von einer Seite die Art beanſtandet, in der der Magiſtrat die Mitteilung der Stadtverordnetenverſammlung hat zukommen laſſen. Man ſagte, es handelt ſich doch jedenfalls hier um ein Recht, das die Stadt⸗ verordnetenverſammlung ſeit Jahrzehnten aus⸗ geübt hat; jetzt gibt der Magiſtrat nur eine kurze Mitteilung der Stadtverordnetenverſammlung zur Kenntnisnahme, und die Verſammlung ſoll um ihr Recht kommen, das ſie ſo lange ihr eigen genannt hat. Es wurde ferner darauf hingewieſen, daß nach § 30 der Geſchäftsordnung für die Stadtver⸗ ordnetenverſammlung ausdrücklich die Angelegen⸗ heit zu denen gehört, die in einem Ausſchuſſe der Stadtverordnetenverſammlung vorbereitet werden müſſen. Von ſeiten des Vertreters des Magiſtrats wurde dem entgegengehalten, daß ja allerdings eine Anderung der Geſchäftsordnung des § 30 ſich wahr⸗ ſcheinlich hieraus ergeben würde. Möglicherweiſe aber könnte dieſe Anregung auch aus der Mitte der Stadtverordnetenverſammlung ſelbſt kommen. Vor allen Dingen wurde noch im Ausſchuſſe die rechtliche und politiſche Natur dieſer Vorlage einer gründlichen Erörterung unterzogen. Dabei ſtellte ſich heraus, daß das, was in der Magiſtrats⸗ vorlage uns mitgeteilt wird, keineswegs vollkommen erſchöpfend war. Namentlich wurde darauf hin⸗ gewieſen, daß die Naturaliſierungsangelegenheiten eine bedenkliche Verzögerung während der Sommer⸗ monate erfahren habe, nämlich während der Zeit, in der die Stadtverordnetenverſammlung keine Sitzungen abhielt. Es ſind an den Magiſtrat ſchon wiederholt Beſchwerden über eine Verzögerung dieſer Angelegenheit gelommen. Meine Herren, ich möchte jetzt, und zwar im Wortlaut, Ihnen die juriſtiſche Begründung zur Kenntnis bringen, die ſeitens des Vertreters des Magiſtrats dem Ausſchuß übermittelt worden iſt. Er führte aus: